Aktuelles / Notizen

04.01.2016

Schule Schaffhausen


Regierung lehnt Volksschulinitiative ab

Der Regierungsrat spricht sich gegen die Volksinitiative "Kein Abbau - Schule mit Zukunft" (Volksschulinitiative) aus. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Ziel der Initiative ist die Verhinderung einer Reduktion von Pflichtlektionen an der Primarschule und der Sekundarstufe I, indem die minimale Anzahl von Pflichtlektionen über die entsprechenden neun Schuljahre hinweg auf Gesetzesebene (Schulgesetz) verankert werden soll. Die vorgeschlagene Anzahl von 259 Pflichtlektionen entspricht der heute gültigen Lektionentafel. Die Initiative ist gegen die im Entlastungsprogramm 2014 (EP2014) enthaltene Massnahme "Abbau Pflichtlektionen an Primar- und Sekundarstufe I (ohne Kindergarten)" gerichtet. Diese Massnahme beinhaltet den Abbau von 14 Lektionen im Pflichtbereich. Das hat zur Folge, dass ca. 23 Vollzeitstellen abgebaut werden. Dies führt zu einer Einsparung in der Höhe von insgesamt ca. 2,75 Mio. Franken (41 Prozent Kanton und 59 Prozent Gemeinden). Eine Annahme der Initiative hat die Nichterreichung der regierungsrätlichen Entlastungsziele im Bereich Bildung zur Folge. Insbesondere in diesem Bereich gibt es kein alternatives Sparpotenzial mit einem entsprechenden Volumen. Die Entlastung entspricht mehr als einem Steuerfussprozent.

Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Er hält am Entlastungspaket und den darin deklarierten Massnahmen und finanzpolitischen Zielen fest. Nach Ansicht der Regierung muss das über alle Departemente und Bereiche ausgewogene Entlastungspaket einen entsprechenden Beitrag der Volksschule enthalten. Einsparungen an der Volksschule sind im definierten Umfang nur in den beiden Bereichen „Lektionenabbau" sowie „Optimalere Klassengrössen/Volksschule aus einer Hand (Kantonalisierung der Volksschule)" sinnvoll zu realisieren. Über alle neun Schuljahre betrachtet bedeutet die Reduktion von 14 Pflichtlektionen insgesamt eine Reduktion von rund 5.25 Prozent der obligatorischen Unterrichtszeit einer Schülerin bzw. eines Schülers im Kanton Schaffhausen. Damit wird der Kanton Schaffhausen im interkantonalen Vergleich der Unterrichtsverpflichtung in der Deutschschweiz in den unteren Bereich zu liegen kommen. Nach Ansicht des Regierungsrates ist die Lektionenreduktion pädagogisch verantwortbar und verkraftbar. Die Massnahme ist aus finanzpolitischer Sicht notwendig. Auch nach der Lektionenreduktion ist der Kanton Schaffhausen in der Lage, die im zukünftigen Schaffhauser Lehrplan (Lehrplan21) vorgesehenen Inhalte umzusetzen.