Aktuelles / Notizen

20.04.2016

Regierung lehnt Volksinitiative


"Ja zu Lehrpläne vors Volk" ab

Der Regierungsrat spricht sich gegen die Volksinitiative "Ja zu Lehrpläne vors Volk" aus. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Gemäss der Initiative soll in Zukunft der Kantonsrat die Lehrpläne für die Volksschule genehmigen. Dies mit obligatorischer Referendumspflicht, sofern der Beschluss im Kantonsrat nicht eine 4/5-Mehrheit erreicht. Im Weiteren soll auch der bereits zur Einführung bestimmte und vom Erziehungsrat am 6. Mai 2015 beschlossene neue Schaffhauser Lehrplan 21 mittels einer Übergangsbestimmung dem Kantonsrat rückwirkend zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Volksinitiative reiht sich ein in eine Serie von mehrheitlich analogen Vorstössen in verschiedenen anderen Kantonen. Sie formuliert praktisch dieselben Anliegen wie die beiden vom Kantonsrat abgelehnten Vorstösse "Aufschub der Einführung des Lehrplans 21" und "Genehmigung des Lehrplans 21 durch den Kantonsrat". Letztlich soll mit der Initiative die Einführung des Lehrplans 21 verhindert werden.

Der Lehrplan 21 der 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone enthält keine Schulreform. Er ist ein Instrument zur Festlegung der Lernziele und zur Harmonisierung der Volksschule. Ein Lehrplan ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er legt fest, was Schülerinnen und Schüler in jedem Fachbereich und in jeder Schulstufe (Kindergarten, Primarschule, Sekundarstufe I) lernen. Die Kantone können den Lehrplan 21 auf ihre lokalen Bedürfnisse anzupassen. Jeder einzelne Kanton entscheidet aufgrund seiner eigenen Gesetzgebung durch die dafür zuständigen Behörden über die Einführung des Lehrplans 21. Im Kanton Schaffhausen ist als Fachgremium der Erziehungsrat zuständig für den Erlass von Lehrplänen. Er hat beschlossen, den Schaffhauser Lehrplan 21 auf das Schuljahr 2018/2019 einzuführen.

Die Regierung lehnt die Volksinitiative ab. Mit der Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Schaffhausen werden die Bildungsinhalte gemäss Bundesverfassung und aus dem HarmoS-Konkordat sinnvoll und angemessen koordiniert und harmonisiert. Die Einführung des neuen Schaffhauser Lehrplans 21 hat kein Paradigmenwechsel zur Folge. Handlungs- und Denkweisen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Lernziele in den Bereichen Selbst- und Sozialkompetenz sind bereits heute fester Bestandteil der Ausrichtung des Schaffhauser Schulunterrichts und somit Vorläufer der im Lehrplan 21 festgehaltenen Kompetenzorientierung.

Lehrpläne sollen als aufwendige Werke von Lehr- und Fachpersonen entwickelt werden und zur Genehmigung weiterhin einem Fachgremium, dem Erziehungsrat, vorgelegt werden. Der umfassende Miteinbezug aller Anspruchsgruppen wurde bis anhin ausnahmslos gewährleistet. Allein schon durch das Volumen und nicht zuletzt in Anbetracht der häufig nötigen Revisionen sowie der fachspezifischen Komplexität der Materie ist ein Bewilligungsprozess durch den Kantonsrat respektive durch die Stimmberechtigten sachlich nicht gerechtfertigt, nicht praktikabel und nicht verhältnismässig. Die bestehende Zuständigkeitsordnung hat sich in der Praxis bewährt und ist seit über 30 Jahren etabliert. Es gibt folglich keinen sachlichen Grund, die heute bestehende Zuständigkeit des Fachgremiums Erziehungsrat zu ändern.

Schliesslich erachtet es der Regierungsrat aus rechtsstaatlichen Überlegungen als äusserst fragwürdig, mittels Übergangsbestimmung die vom Erziehungsrat gemäss geltender Gesetzgebung rechtsgültigen Beschlüsse zur Einführung des neuen Schaffhauser Lehrplans 21 "rückwirkend" ausser Kraft zu setzen und auf diese Weise dessen Einführung nachträglich zu verhindern.

Entsprechend beantragt die Regierung dem Kantonsrat, die Initiative "Ja zu Lehrpläne vors Volk" den Stimmberechtigten mit dem Antrag auf Ablehnung zu unterbreiten.