Aktuelles / Notizen

05.06.2016

Abstimmung BL


Statement D-EDK Präsident
Statement RR Christian Amsler, Präsident D-EDK zu den Volksabstimmungen vom 5. Juni 2016 im Kanton Basel-Landschaft
 
Initiative „Einführung Lehrplan 21“:
Die D-EDK begrüsst, dass Lehrplanentscheide auch im Kanton Basel-Landschaft weiterhin von Fachorganen gefällt werden, die nach demokratischen Spielregeln gewählt wurden und einen entsprechenden gesetzlichen Auftrag haben. Die D-EDK ist auch zuversichtlich, dass der Lehrplan 21 so an die Rahmenbedingungen im Kanton angepasst wird, dass er eine breite politische Akzeptanz findet.
 
Initiative „Verzicht auf Sammelfächer“:
Der Lehrplan 21 ist nach Fachbereichen gegliedert. Es steht den Kantonen aber frei, die Fachbereiche in Fächer zu unterteilen. Das hat der Kanton Basel-Landschaft nun entschieden, und es steht nicht im Widerspruch zum Lehrplan 21. Dass diese Frage neu im Gesetz geregelt wird, erschwert allerdings sinnvolle pädagogische Entwicklungen, beispielsweise im Bereich Naturwissenschaften und Technik, oder die Einführung neuer inhaltlicher Schwerpunkte im Bereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt.
 
Hintergrund
Im Kanton Basel-Landschaft standen heute am 5. Juni 2016 zwei Volksabstimmungen an, die mit der Einführung eines kantonalen Lehrplans auf der Basis der Vorlage des Lehrplans 21 im Zusammenhang stehen. In der ersten Abstimmung ging es um die Zuständigkeit für den abschliessenden Entscheid über die Einführung eines Lehrplans für den Kanton Basel Landschaft, der auf dem Lehrplan 21 basiert. Die parlamentarische Initiative, über die abgestimmt wird, will, dass hierüber der Landrat abschliessend entscheidet. Nach geltendem Recht liegt der Entscheid in der Zuständigkeit des Bildungsrats.
 
In einer zweiten parlamentarischen Initiative wurde darüber entschieden, ob im Bildungsgesetz festgelegt werden soll, dass die Fächer Geschichte, Geographie, Physik, Biologie, Chemie, Hauswirtschaft und Wirtschaft als Einzelfächer unterrichtet und benotet werden. Damit soll die Einführung von „Fächerverbünden“ oder „Sammelfächern“ verhindert werden. Beides sind Begriffe, die im Lehrplan 21 nicht verwendet werden.
 
Die D-EDK äussert sich in der Sache nicht zu diesen Abstimmungen. Es ist Sache der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Landschaft darüber zu entscheiden, wer zuständig ist, den Lehrplan für ihren Kanton zu beschliessen und wie dieser inhaltlich gegliedert sein soll.
 
Für die Interpretation der Abstimmungsergebnisse wird von unserer Seite her auf folgende zwei Punkte hingewiesen:
 
1. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben über die Zuständigkeit für Lehrplanbeschlüsse entscheiden, nicht über den Lehrplan 21 selber. Ein Ja zur Initiative verhindert die Einführung neuer Lehrpläne auf der Basis des Lehrplans 21 nicht. Der Auftrag der Bildungsverfassung, die Ziele der Bildungsstufen zu harmonisieren, gilt für alle Kantone. Die deutsch- und mehrsprachigen Kantone wollen diesen Auftrag auf der Grundlage des Lehrplans 21 umsetzen. Sie haben dabei die Möglichkeit, die Vorlage an kantonale Rahmenbedingungen und Bedürfnisse sowie an politische und gesetzliche Vorgaben anzupassen. Diese Möglichkeiten hat auch der Kanton Basel-Landschaft, unabhängig davon, wer schliesslich für den Erlass des Lehrplans zuständig sein wird. Es sollte möglich sein, dem zuständigen Gremium (Landrat oder Bildungsrat) einen Lehrplan für den Kanton Basel-Landschaft vorzulegen, der den Harmonisierungsauftrag erfüllt und die politischen Rahmenbedingungen des Kantons Basel-Landschaft respektiert. Die Abstimmung im Kanton Basel-Landschaft kann daher nicht als Abstimmung für oder gegen den Lehrplan 21 interpretiert werden.
 
2. Der Lehrplan 21 ist nach Fachbereichen gegliedert. Es steht den Kantonen frei, diese Fachbereiche beispielsweise in der Stundentafel zusätzlich in Einzelfächer zu strukturieren. Die Fachbereichslehrpläne des Lehrplans 21 weisen aus, welche Inhalte zu welchen Einzelfächern gehören. Eine Gliederung des Unterrichts auf der Sekundarstufe I nach Einzelfächern steht daher nicht im Widerspruch zum Lehrplan 21.