Aktuelles / Notizen

06.07.2016

Sprachenintervention Bund


Statement RR Christian Amsler

Statement RR Christian Amsler, Schaffhauser Bildungsdirektor und Präsident der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz zum Entscheid des Bundesrates in Sachen Sprachenunterricht

Die Bildungshoheit liegt bei den Kantonen! Die EDK hatte im Vorfeld des heutigen Entscheides einen Brief an Bundesrat Alai Berset geschickt, in dem sie den Bund bittet Ruhe in der Fremdsprachenfrage zu wahren und Vertrauen in die Kantone zu setzen, dass diese dies regeln werden. Mit der erforderlichen Zeit dazu, die es braucht.

Die Frage der Harmonisierung des Sprachenunterrichts an den Schulen muss im Lichte der gesamten Harmonisierung der obligatorischen Schule beurteilt werden. Wir Erziehungsdirektoren bekennen uns zur viersprachigen Schweiz und lassen dem Fremdsprachenunterricht einen grossen Stellenwert zukommen. Man muss sehen, dass die Schule in den letzten Jahren viel sprachlastiger geworden ist! Es führen aber verschiedene Wege zum Ziel. Matchentscheidend für mich sind vor allem die koordinierten Austrittskompetenzen am Ende der obligatorischen Schulzeit. Ich teile die Ansicht des Bundesrates, dass dem Unterricht der Landessprachen in der Schweiz eine besondere und hohe Bedeutung zukommt. Dies fördert den Zusammenhalt in der vielsprachigen Schweiz und ist gelebtes Zeichen der Köhasion. Als offiziell viersprachiges Land kennt die Schweiz ein anspruchsvolles, aber ihrer besonderen Sprachensituation angepasstes Sprachenkonzept für die obligatorische Schule. Wir haben mit der sinnmachenden EDK-Sprachenstrategie von 2004 eine taugliche Grundlage für eine harmonisierte Lösung für den Sprachenunterricht im Sinne der Bundesverfassung geschaffen. Die Harmonisierung ist denn auch weit fortgeschritten und sieht um einiges koordinierter aus, als noch vor wenigen Jahren. So setzen bereits 23 Kantone das Erlernen von zwei Fremdsprachen ab der Primarstufe konkret in der Schule um. Ein toller Zwischenerfolg!

Letztes Jahr haben wir zudem mit dem Bund zusammen, - notabene neun Jahre nach der Volksabstimmung über die Bildungsverfassung, eine gefreute Bilanz der Harmonisierung ziehen können: Zwar läuft der Prozess noch weiter, dennoch kann aus unserer Sicht, - und durchaus auch aus Sicht des Bundes, schon eine sehr positive Zwischenbilanz gezogen werden.

Natürlich wehren wir Kantone uns gegen die Bundesintervention in der Sprachenfrage. Es ist uns aber klar, dass wir auch den Tatbeweis antreten müssen, um eine möglichst einheitliche Lösung in der Sprachenfrage bieten zu können. Eine Volksabstimmung zu diesem emotionalen Thema könnte zudem zu einer nationalen Zerreissprobe führen, das ist unnötig und dem Thema zuliebe nicht angezeigt. Ich finde, dass man nun aber nicht zu schnell vom Bund her bereits intervenieren soll! Man muss den Kantonen die nötige Zeit geben und Ruhe ins System Schule bringen. Die Schule erträgt nicht, wenn dauernd am Rad gedreht wird. Gerade in der emotionalen Sprachenfrage ist Sachlichkeit und Gelassenheit angezeigt.

Für mich ist klar: Die Verhältnismässigkeit für eine Forcierung einer Bundesregelung ist nicht gegeben. Eine (erstmalige) Anwendung der subsidiären Bundeskompetenz muss im Lichte der gesamten Harmonisierung erwogen werden. Die EDK hat vor einem Jahr Bilanz gezogen und dabei festgestellt, dass diese Harmonisierung bereits sehr weit fortgeschritten ist. Die Verhältnismässigkeit des Eingriffs scheint mir vor diesem Hintergrund nicht gegeben.