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12.09.2016

Handyverbot


Artikel 20min

«In der Pause kann jeder machen, was er will»

von B. Zanni, 20min, 12. September 2016 - An einigen Schweizer Schulen sind Handys auf Schulhöfen tabu. Lehrervertreter entgegnen: Die Schüler nutzten das Gerät sinnvoll.

Mehrere Schweizer Schulen haben das Handy von den Pausenplätzen verbannt. Seit Beginn des neuen Schuljahres dürfen Schüler an der Kantonsschule Zug, an den Gymnasien in Stans, Willisau LU sowie Beromünster LU in der Pause nicht mehr zum Handy greifen. Peter Hörler, Direktor der Kantonnsschule Zug, etwa begründet den Entscheid gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag» wie folgt: «Gespräche oder Bewegung bleiben aus, und das gerade Gelernte kann so nicht verarbeitet werden.»

Schulvertreter sehen darin jedoch kein Vorbild. Christian Amsler, Präsident der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, macht darauf aufmerksam, dass die Kantone den Schulen freistellen, ob sie die Geräte tolerieren oder nicht. Er persönlich spricht sich dezidiert gegen ein Verbot aus. «Dass jeder ein Handy bei sich hat, ist heute eine Realität, die auch die Schulen akzeptieren müssen.» Der Lehrplan 21 sehe vor, das Smartphone in einem Modul in den Unterricht einzubauen. «Es wäre ein Widerspruch, wenn die Schüler in den Pausen die Finger davon lassen sollten.»

Grenzwertiges Verbot

Laut Amsler nutzen die meisten Schüler das Smartphone in den Pausen sinnvoll. Sie kommunizierten über Whatsapp, lasen News und tauschten sich teilweise sogar mit der ganzen Welt in anderen Sprachen aus. «Solange kommuniziert wird, sehe ich in diesem Konsum nur Vorteile.» Auch der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz stellt sich dagegen. «Pausen sind dazu da, dass jeder machen kann, was er will», sagt Jürg Brühlmann, Leiter Pädagogik beim Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz. Zudem könnte seiner Ansicht nach ein Verbot die Persönlichkeitsrechte der Schüler gefährden.

Tatsächlich sind solche Vorschriften nicht unproblematisch. Rechtsanwalt Karl Stadler erachtet Handy-Verbote als grenzwertig. «Grundsätzlich ist es ein Eingriff in die Privatsphäre, wenn Schüler in der Pause ihr Handy nicht benützen dürfen.» Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liege jedoch nicht vor. «Da die Pause ein Teil der Schulzeit ist, unterstehen die Tätigkeiten in dieser Zeit ein Stück weit dem Weisungsrecht der Schulleitung.» Ziehe ein Lehrer ein Gerät jedoch ein und händige dieses nicht vor Schulschluss aus, handle es sich um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. «Genauso ist es den Lehrpersonen verboten, auf den Inhalt zuzugreifen.» Die Geräte müssten immer ausgeschaltet eingezogen werden.

«Schüler gehen mit Handy aufs WC»

Der Schule sei die Grenzwertigkeit des Verbots bewusst, sagt Victor Kaufmann, Rektor der Kantonsschule Willisau. «Zum Wohle der Schüler ist es unseres Erachtens aber in diesem Punkt sinnvoller, die Persönlichkeitsrechte den pädagogischen Massnahmen unterzuordnen.» Beim zweiten Verstoss werde das Handy bis Unterrichtsschluss am selben Tag eingezogen.

Laut Kaufmann starrten vor allem die 11- bis 12-jährigen Schüler des Untergymnasiums in den Pausen reihenweise nur noch in ihre Bildschirme. Dies sei für die Entwicklung der zwischenmenschlichen Kommunikation schädlich. «Stattdessen fördern Gespräch von Angesicht zu Angesicht, gemeinsames Arbeiten sowie Spiele wie Tischtennis den zwischenmenschlichen Austausch.»

Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, glaubt, dass Handy-Verbote wenig nützen. Die Schüler würden ihre Telefone versteckt benutzen. «Dann gehen sie in den Pausen damit einfach aufs WC.» Wirksamer sei, wenn die Lehrer die Risiken des Konsums mit den Schülern eingehend diskutieren würden.

Schulvertreter sehen darin jedoch kein Vorbild. Christian Amsler, Präsident der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz: «Dass jeder ein Handy bei sich hat, ist heute eine Realität, die auch die Schulen akzeptieren müssen.» Der Lehrplan 21 sehe vor, das Handy in einem Modul in den Unterricht einzubauen. «Es wäre ein Widerspruch, wenn die Schüler in den Pausen die Finger davon lassen sollten.»