Aktuelles / Notizen

16.09.2016

Sprachenintervention Bund


Haltung RR und ER

Stellungnahme zu den aktuellen Fragen des Fremdsprachenunterrichts

Übereinstimmend äussern sich der Schaffhauser Regierungsrat und der Schaffhauser Erziehungsrat zur Sprachenfrage:

Haltung Regierungsrat zur Vernehmlassung des Bundes in Sachen Sprachengesetz:

Regierung hält an Sprachenstrategie der EDK fest

Der Regierungsrat steht im Grundsatz - in Übereinstimmung mit dem Schaffhauser Erziehungsrat - nach wie vor hinter der Sprachenstrategie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK von 2004, wie er in seiner Vernehmlassung zur Revision des Sprachengesetzes an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Mit einer Ergänzung des Sprachengesetzes soll die Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule unterstützt werden. Ziel der Revision ist, die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht festzulegen. Gleichzeitig soll die Revision den kantonalen Kompetenzen in Unterrichtsfragen sowie den sprachregionalen Unterschieden Rechnung tragen. Dazu stellt der Bundesrat drei Varianten zur Diskussion, wie eine Harmonisierung des Sprachenunterrichts unterstützt werden könnte, falls die Kantone ihre Sprachenstrategie nicht umsetzen.

Mit der Sprachenstrategie von 2004 haben die Kantone eine gesamtschweizerische Lösung zum Sprachenunterricht verabschiedet, die später in das HarmoS-Konkordat Eingang gefunden hat. Mit diesem Konkordat sind die Kantone dem Verfassungsauftrag nachgekommen. Ungeachtet der klaren Vorgaben, die sich die Kantone gegeben haben, scheint das Ziel einer sprachregionalen Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts zum heutigen Zeitpunkt konkret gefährdet zu sein. Eine Abkehr einzelner Kantone von der gemeinsam beschlossenen Sprachenstrategie und den dazugehörigen Umsetzungsentscheiden hätte zur Folge, dass die Harmonisierungsziele nicht erreicht werden können. Sie würde zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und damit den nationalen Zusammenhalt gefährden. Angesichts dieser Entwicklung und der Tatsache, dass Entscheide zur Streichung des Unterrichts in der zweiten Landessprache in der Primarschule schon für das Schuljahr 2017/2018 fallen könnten, erachtet es der Bundesrat als angezeigt, Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

In den Schaffhauser Schulen wird gemäss der Ausrichtung in den meisten Kantonen der Zentral- und Ostschweiz Englisch ab der 3. Klasse (HarmoS 5) und Französisch ab der 5. Klasse (HarmoS 7) unterrichtet. Der Regierungsrat hofft und geht davon aus, dass eine gesetzliche Lösung auf Bundesebene nicht notwendig sein wird, um die angestrebten Ziele zu realisieren. Die Regierung unterstützt den Wunsch des Erziehungsrates, dass diese Sprachenstrategie nach der Implementierung nun interkantonal sorgfältig begleitet und evaluiert wird. Sollten Anpassungen nötig sein, müssen diese ebenso gemeinsam mit den anderen Kantonen umgesetzt werden. Sollten sich aber weitere Kantone aus der gemeinsamen Strategie entfernen, müsste der Bund tatsächlich intervenieren. In diesem Fall würde der Regierungsrat - in Übereinstimmung mit dem Erziehungsrat - klar zur Variante 2 des Bundes tendieren, das heisst die Verankerung des HarmoS-Konkordats auf Gesetzesstufe. Dabei würde festgelegt, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr, die zweite Fremdsprache ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden muss. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache (Französisch), die andere Sprache ist Englisch. Dies entspricht auch der Praxis im Kanton Schaffhausen.

Haltung Erziehungsrat:
Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen hält an der im Kanton umgesetzten Sprachenstrategie der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz EDK fest.

Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen befasste sich intensiv mit dem Thema Fremdsprachenunterricht an der Primarschulstufe. Die Behandlung aktueller Fragestellungen stand im Zentrum. Dazu gehören unter anderem die Sprachenfolge (Start mit Englisch oder Französisch), der Zeitpunkt, wann mit einer Fremdsprache begonnen wird, die Anzahl Wochenlektionen sowie die Intensität und die Ausrichtung des Unterrichts.

Der Erziehungsrat ist der Meinung, dass mit Blick auf die bereits getätigten Investitionen, die aufwändige Einführungsphase der bisherigen Fremdsprachen sowie die bis jetzt vorliegenden Resultate von Evaluationen und Beobachtungen eine Änderung der verabschiedeten Fremdsprachenstrategie der EDK von 2004 vorderhand nicht zur Diskussion steht. Eine Mehrheit des Erziehungsrates kommt zum Schluss, dass im Kontext zur Harmonisierung (HarmoS) der Schulsysteme der Kantone an den Beschlüssen dieser Sprachenstrategie festgehalten und dem komplexen System Schule die notwendige Zeit für die Umstellung gegeben  werden soll. Der Erziehungsrat begründet dies unter anderem damit, dass die Sprachenstrategie und  -ko­or­dination der EDK aus dem Jahr 2004 von den Erziehungsdirektoren 2014 bestätigt wurde. Dies, obwohl vereinzelt Bewegungen zu Abweichungen vom gemeinsam festgelegten Kurs zu verzeichnen sind. Der Fokus soll auf der Optimierung des bestehenden Fremdsprachenkonzepts liegen, was nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse der noch anstehenden Überprüfung stattfinden soll. Der Erziehungsrat würde es begrüssen, wenn diese Evaluation nicht während der aktuellen Aufbauphase und somit nicht zu früh zu liegen kommt. Ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung bleibt die notwendige Anzahl Wochenstunden im Fremdsprachenunterricht. Zudem will der Erziehungsrat die Berichterstattung der EDK gegenüber dem Bund abwarten.

Der Erziehungsrat stellt fest, dass die Reihenfolge der Sprachen – Englisch vor oder nach Französisch – stark diskutiert wird. Gleichzeitig ist er aber der Überzeugung, dass wie bereits erwähnt zum jetzigen Zeitpunkt ein Wechsel (Umbau) keinen Sinn macht. Die Stabilität im System und die Optimierung der bestehenden Strukturen und Grundlagen mit Blick auf die Ressourcen stehen im Vordergrund.

Bezüglich der oft thematisierten Überforderung der Schülerinnen und Schüler durch zwei Fremdsprachen an der Primarschule ist der Erziehungsrat der Ansicht, dass die aktuell vorhandene, ausgewogene Sprachendidaktik an der Primarstufe sinnvoll und richtig ist. Dazu gehören das monologische und dialogische Sprechen, das Hör- und Leseverständnis, das Schreiben mit der notwendigen Grammatik sowie das Lernen von Wörtern bzw. Redewendungen. Einigkeit herrscht zudem darüber, dass ein entsprechend gestalteter Unterricht und die Haltung der Lehrperson einen wesentlichen Einfluss auf eine allfällige Überforderung der Schülerinnen und Schüler haben. Dies gilt aber nicht nur für den Fremdsprachenunterricht. Schwache Schülerinnen und Schüler sind auch in anderen Fächern gefordert oder "überfordert". Der Erziehungsrat geht davon aus, dass die Gewichtung der einzelnen Bereiche beim Fremdsprachenlernen in der aktuell praktizierten Fremdsprachendidaktik bereits seit Jahren definiert, und bei der grossen Mehrheit der Lehrpersonen akzeptiert und somit annährend flächendeckend im System etabliert ist. An der Beurteilung der Fremdsprachen hält der Erziehungsrat fest.

Die gültige Dispensationspraxis von einzelnen Fächern hat sich aus Sicht des Erziehungsrates bewährt. In gut begründeten Fällen soll weiterhin eine Dispensation vom Unterricht auch in den Fremdsprachen möglich sein. Dies stets im Zusammenhang mit einer sorgfältigen Abklärung der Abteilung Schulische Abklärung und Beratung (SAB). Vorschnell ausgesprochene Dispensationen können Laufbahnen eingrenzen.

Der Erziehungsrat erachtet den bestehenden, in Einzellektionen erteilten Unterricht und ergänzende Fremdsprachaufenthalte als zielführend; beides im richtigen Umfang und zur richtigen Zeit. Der vom Bund forcierte Klassenaustausch wird zwar begrüsst, aber bezüglich des erhofften Lernzuwachses beim Sprachenlernen relativiert. Längere, von der Schule organisierte Fremdsprachaufenthalte sollen in der Tendenz eher an den Sekundarstufen I und II durchgeführt werden.

Zur aktuell laufenden Vernehmlassung des Bundes zu einem Entwurf eines möglichen Bundesgesetzes zum Fremdsprachenunterricht in der Schweiz stellt der Erziehungsrat fest, dass die Umsetzung im Kanton Schaffhausen praktisch allen drei vom Bund vorgeschlagenen Varianten entspricht.

Abschliessend hält der Erziehungsrat fest, dass die intensive und engagierte Arbeit der Lehrpersonen und der mit den Prozessen beauftragten Mitarbeitenden des Erziehungsdepartementes für eine positive Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts an den Schaffhauser Schulen gesorgt hat. Diesen Weg gilt es nun zu konsolidieren.