Aktuelles / Notizen

27.04.2017

Abstimmungsempfehlung RR


zu den beiden kantonalen Abstimmungen

Schaffhausen als Wirtschaftsstandort erhalten – NEIN zur Volksinitiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre» 

Am 21. Mai 2017 findet die kantonale Abstimmung über die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre» statt. Die Initiative verlangt die volle Besteuerung von Dividenden und anderen Beteiligungserträgen anstelle der heutigen Halbsatzbesteuerung. Der Regierungsrat empfiehlt dringend, die Initiative abzulehnen. Sie trifft vor allem die KMU- und Gewerbebetriebe und ist höchst wirtschafts- und standortfeindlich. Der Bund und alle Kantone besteuern Beteiligungserträge heute zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung reduziert. Die Annahme der Initiative würde den Standort Schaffhausen nachhaltig schwächen. 

Als Erträge ausgeschüttete Gewinne eines Unternehmens werden zweimal besteuert: zunächst als Unternehmensgewinn beim Unternehmen selbst und danach noch einmal bei der Gewinnausschüttung als Einkommen bei den Inhabern des Unternehmens. Diese sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung bewirkt eine erhebliche steuerliche Belastung der Unternehmensinhaber. Anderseits wird es den Unternehmen erschwert, nicht benötigte Gewinne auszuschütten, was betriebs- und volkswirtschaftlich schädlich ist und neue Investitionen verhindert. 

Um diese wirtschaftliche Doppelbelastung – die zweifache Besteuerung des gleichen Steuersubstrates – zu mildern, sieht das kantonale Steuerrecht seit 2004 die Halbsatzbesteuerung von Beteiligungserträgen vor. Dividenden und andere Beteiligungserträge werden zum halben Satz des Gesamteinkommens versteuert, wenn der Empfänger zu mindestens 10 Prozent am Unternehmen beteiligt ist. Betroffen von dieser Massnahme sind vor allem inhabergeführte KMU- und Gewerbetriebe, also der Rückgrat unserer Wirtschaft. 

Die Halbsatzbesteuerung ab einer Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent steht – entgegen der Darstellung der Initianten – im Einklang mit dem Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes. Der Bund und alle anderen Kantone kennen ebenfalls eine solche Regelung zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Würde die Initiative angenommen, wäre der Kanton Schaffhausen der einzige Kanton, welcher die Doppelbesteuerung nicht mildert. Er würde dadurch als Wohnort für Unternehmensinhaber unattraktiv, was zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Längerfristig müsste mit geringeren Investitionen, Firmenverkäufen und -wegzügen sowie damit einhergehend mit Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden. Mehreinnahmen wären bei einer Annahme der Initiative bestenfalls nur kurzfristig zu erwarten. Die Annahme der Initiative schwächt den Standort Schaffhausen nachhaltig. 

Im Übrigen trifft die Initiative nicht, wie ihr Titel vorgibt, speziell die reichen Grossaktionäre. Typischerweise handelt es sich bei diesen Personen um Allein- oder Mitinhaber eines KMU-Betriebs, die den grossen Teil ihres privaten Vermögens in ihr Unternehmen gesteckt haben. Die Initiative belastet mit anderen Worten vor allem die Handwerksbetriebe wie Baugeschäfte oder Schreinereien und Dienstleister wie Bäckereien, Drogerien, Coiffeure usw. 

Für einen weiterhin attraktiven Wirtschaftsstandort empfiehlt der Regierungsrat Ihnen, sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, zusammen mit einer weit überwiegenden Mehrheit des Kantonsrates die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre» dringend abzulehnen. 

 

JA zu einem Friedensrichteramt für den ganzen Kanton 

Mit der am 21. Mai 2017 der Abstimmung unterbreiteten Änderung des Justizgesetzes soll es im Kanton Schaffhausen künftig noch einen Friedensrichterkreis geben und damit die Grundlage für einfachere Abläufe im Friedensrichterwesen geschaffen werden. Bei einer Annahme der Gesetzesänderung können künftig alle Friedensrichterinnen und Friedensrichter im ganzen Kantonsgebiet eingesetzt werden. Die Zusammenlegung der Friedensrichterämter erleichtert die Stellvertretung und verbessert den fachlichen Austausch. Das Ziel besteht darin, die hohe Qualität der Schlichtungsverhandlungen trotz steigenden Anforderungen zu sichern. 

Heute arbeiten einzelne Friedensrichterinnen und Friedensrichter von zu Hause aus, was insbesondere in Bezug auf den Datenschutz heikel ist. Neu soll es nur noch ein Friedensrichteramt mit Sitz in der Stadt Schaffhausen geben, wo auch die Schlichtungsverhandlungen geführt werden. Augenscheine mit anschliessender Verhandlung vor Ort können bei Bedarf aber auch weiterhin überall im Kanton stattfinden. 

Das Friedensrichteramt besteht aus drei bis vier Friedensrichterinnen und Friedensrichtern. Sie werden wie bisher vom Kantonsrat gewählt, wobei die administrative Leitung durch das Obergericht bestimmt wird. Am Gesamtpensum von 1,5 Stellen ändert sich durch die Gesetzesrevision nichts. 

Der Regierungsrat und der Kantonsrat sagen klar Ja zu einem einzigen Friedensrichteramt für den ganzen Kanton Schaffhausen. Die Neuorganisation ermöglicht einfachere Abläufe, eine Optimierung der Fallzuteilung auf die einzelnen Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie eine bessere Gewährleistung der Diskretion. Der Regierungsrat empfiehlt Ihnen, sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, zusammen mit einer weit überwiegenden Mehrheit des Kantonsrates, der Änderung des Justizgesetzes zuzustimmen.