Aktuelles / Notizen

05.07.2017

Vorlage der Schaffhauser Regierung


zum Stipendienrecht

Neues Stipendienrecht

Das Stipendienrecht im Kanton Schaffhausen soll auf einen zeitgemässen Stand gebracht werden. Der Regierungsrat hat zwei entsprechende Vorlagen zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen sowie zur Schaffung eines neuen Stipendiendekrets zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Mit dem von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK erarbeiteten Stipendien-Konkordat sollen die 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen harmonisiert werden. Diese Ziele werden erreicht durch die einheitliche Definition stipendienrechtlicher Begriffe und wichtiger formeller Kriterien sowie durch die Festlegung von Mindeststandards, mit welchen unabhängig von Region und Wohnort der Bildungszugang für einkommensschwache Bevölkerungsschichten gewährleistet werden soll. Es werden Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge festgesetzt, die von den Kantonen erhöht, aber nicht reduziert werden dürfen. Der Handlungsspielraum der Kantone bleibt auch nach einem Beitritt zum Konkordat in ausreichender Weise gewahrt. Das Konkordat ist am 1. März 2013 in Kraft getreten. Bisher sind 18 Kantone beigetreten. Zu berücksichtigen ist auch das neue Ausbildungsbeitragsgesetz des Bundes, das Ausbildungen im Tertiärbereich fördert und Stipendien interkantonal harmonisiert. Voraussetzung für die weitere Gewährung der Bundesbeiträge ist die Einhaltung von gewissen Mindeststandards, wie sie das Stipendien-Konkordat vorschreibt und die bis zum 1. März 2018 in den Kantonen umgesetzt sein müssen. Der Kanton Schaffhausen erfüllt mit dem geltenden Recht diese Mindeststandards nicht und würde die Berechtigung für die Bundesbeiträge somit per 1. März 2018 verlieren, sofern er nicht dem Konkordat beitritt.

Der Kanton Schaffhausen steht im interkantonalen Vergleich bei der Vergabe von Jahresstipendien an letzter Stelle und bei den durchschnittlich ausbezahlten Semesterstipendien nahe beim Mittelfeld. Der vielzitierte statistische Wert der tatsächlichen Stipendienausgaben der Kantone, pro Kopf der Bevölkerung gerechnet, variiert sehr stark und liegt aktuell zwischen 17 und 75 Franken pro Jahr. Für den Kanton Schaffhausen beträgt dieser Wert 19 Franken. Dieser vergleichsweise tiefe statistische Wert ergibt sich nur teilweise aufgrund der heutigen Ausgestaltung der Bezugsmöglichkeiten. Er ist nicht zuletzt auch die Folge der geringen Zahl an gestellten Gesuchen. Aufgrund gewisser flankierender Massnahmen, einer moderaten Erhöhung der für die Ausschüttung von Stipendien vorgesehenen finanziellen Mittel sowie einer Anpassung der Berechnungsgrundlagen für die Ausbildungsbeträge geht der Regierungsrat von einer Annäherung an die schweizerischen Durchschnittswerte im Stipendienwesen aus.

Mit dem neuen Stipendiendekret wird einerseits das Stipendien-Konkordat umgesetzt. So ist die Alterslimite für den Bezug von Ausbildungsbeiträgen von bisher 32 auf 35 Jahre anzuheben. Ebenso sind die minimalen Höchstansätze für Stipendien auf der Tertiärstufe (höhere Berufsbildung, Fachhochschulen und universitäre Hochschulen) von 13'000 auf 16'000 Franken anzupassen und die Pauschale pro unterhaltspflichtigem Kind von 3'000 auf 4'000 Franken zu erhöhen. Anderseits soll das neue Dekret eine angemessene Förderung (aus-)bildungswilliger junger Menschen durch Stipendien und Darlehen ermöglichen. Diese Förderung ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Kantons Schaffhausen im interkantonalen Wettbewerb und zur nachhaltigen Verbesserung des Images bei der jüngeren Generation im Sinne einer familienfreundlichen Politik. Die ehemaligen Stipendienbezüge werden im Übrigen in der Regel wieder in Form von Steuergeldern zurückbezahlt. Zahlreiche ehemalige Stipendienbezüger konnten dank der Stipendien eine gute und sehr oft höhere Ausbildung geniessen, die es ihnen später ermöglichte, ein höheres Einkommen zu erzielen, als ihnen ohne die vom Staat mitfinanzierte Ausbildung möglich gewesen wäre.

Die Regierung schlägt einen jährlichen Höchstansatz der Stipendien von 13'000 Franken auf der Sekundarstufe II (Gymnasium und Berufsbildung) und von 16'000 Franken auf der Tertiärstufe vor. Der Höchstansatz für die Ausrichtung von Darlehen wird massvoll um 2'000 auf neu 12'000 Franken pro Jahr erhöht. Insgesamt führt das neue Schaffhauser Stipendienrecht - bei identischer Ausgangslage - zu jährlichen Mehrkosten von schätzungsweise rund 280'000 Franken. Die entsprechende Summe ist im Budget 2018 und im Finanzplan enthalten. Für den Regierungsrat handelt es sich dabei um eine gute und sich in Zukunft auszahlende Investition. Wieweit die höhere Altersgrenze und allfällige flankierende Massnahmen möglicherweise ein höheres Antragsvolumen auslösen könnten, ist nicht zuverlässig abschätzbar. Die aufgrund der Hochrechnung ermittelte Zunahme der Stipendienausgaben im Kanton Schaffhausen würde den durchschnittlichen Ausbildungsbeitrag pro Kopf von 19 Franken auf rund 23 Franken erhöhen.

Download:

> Bericht und Antrag betreffend Beschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen  (Stipendien-Konkordat)

> Bericht und Antrag betreffend Schaffung eines neuen Dekrets über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret)