Aktuelles / Notizen

30.10.2017

EDK sagt Ja zu Obligatorium von Informatik


am Gymnasium

EDK spricht sich für Informatik-Obligatorium am Gymnasium aus
Bern, 30. Oktober 2017. Die EDK spricht sich für die Einführung eines Informatik-Obligatoriums am Gymnasium aus und will eine entsprechende Revision der gesetzlichen Grundlagen in die Wege leiten. Sie hat an ihrer Jahresversammlung zudem einen neuen Rahmenlehrplan Informatik für die gymnasialen Maturitätsschulen verabschiedet.

Von Januar bis Mai dieses Jahres hat die EDK im Einvernehmen mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Anhörung zur Einführung eines Informatik-Obligatoriums am Gymnasium durchgeführt. Der Vorschlag stiess auf eine sehr positive Aufnahme. Der Rahmenlehrplan Informatik, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war, fand ebenfalls eine hohe Zustimmung.

Vor diesem Hintergrund haben sich die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren an ihrer Jahresversammlung vom 26. und 27. Oktober 2017 in Zürich für die Einführung eines Informatik-Obligatoriums am Gymnasium ausgesprochen. Der Entscheid fiel zugunsten eines obligatorischen Faches und gegen ein Grundlagenfach aus. Ein obligatorisches Fach gibt es heute bereits im Fall von "Wirtschaft und Recht".

Damit dies eine schweizweite Vorgabe wird, braucht es eine Revision der gesetzlichen Grundlagen von Bund und Kantonen. Das sind das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der EDK und die gleichlautende Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundes. Eine entsprechende Revision soll zusammen mit dem Bund aufgegleist werden. Im MAR/MAV figuriert Informatik heute als (nicht-obligatorisches) Ergänzungsfach.

Die grundlegenden Ziele für das Fach sind im neuen EDK-Rahmenlehrplan Informatik für die gymnasialen Maturitätsschulen festgehalten. Die EDK hat diesen Rahmenlehrplan ebenfalls an ihrer Jahresversammlung verabschiedet. Zu einer informatischen Grundbildung gehören gemäss Rahmenlehrplan folgende Punkte: die Einführung in verschiedene Konzepte (Grundzüge von Programmiersprachen, wichtige technische Hintergründe von Computernetzwerken, Sicherheitsaspekte der digitalen Kommunikation etc.) und die Entwicklung eines fundierten Verständnisses für die Hintergründe einer Informationsgesellschaft.

Den revidierten gesetzlichen Grundlagen (MAR und MAV) müssen sowohl die EDK als auch der Bundesrat zustimmen. Die EDK möchte diesen Entscheid spätestens Mitte 2018 treffen. Wird bei der Revision der Vorschlag für eine Übergangsfrist von vier Jahren angenommen, dann würde der Unterricht von Informatik im Rahmen eines obligatorischen Faches spätestens ab dem Schuljahr 2022/2023 verbindlich sein, kann aber von den Kantonen auch früher umgesetzt werden. Der Rahmenlehrplan wird zusammen mit der Einführung des obligatorischen Faches in Kraft gesetzt. Ein Rahmenlehrplan dient den Kantonen als Grundlage für die Erarbeitung der kantonalen Lehrpläne.

Über weitere Beschlüsse der Jahresversammlung vom 26. und 27. Oktober 2017 wird im EDK-Newsletter éducation.ch informiert. Er erscheint Anfang November. Newsletter abonnieren

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Pressedienst Generalsekretariat EDK
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