Aktuelles / Notizen

30.07.2018

Aktuelle Situation zur Hitze in Schaffhausen


Update der Schaffhauser Regierung

Feuer- und Feuerwerksverbote beachten !

Im ganzen Kanton Schaffhausen besteht nach wie vor ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe ist ebenfalls verboten. Einzelne Gemeinden – wie zum Beispiel die Städte Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall und Stein am Rhein – haben auf ihrem Gemeindegebiet ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot angeordnet. Ganz generell sind im Zusammenhang mit offenen Feuern und beim Abbrennen von Feuerwerk zwingend die gebotenen Vorsichtsmassnahmen zu beachten.

Die geringen und sehr lokalen Niederschläge am Samstag haben die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr nicht entschärft. Es gilt nach wie vor das vom Regierungsrat letzte Woche für den ganzen Kanton angeordnete Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (im Abstand von 200 m zum Waldrand). Verschiedene Gemeinden haben auf ihrem Gemeindegebiet ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot angeordnet. Dieses generelle Verbot gilt nach aktuellem Stand in folgendenGemeinden: Buch, Hemishofen, Merishausen, Lohn, Neuhausen am Rheinfall, Ramsen, Schaffhausen, Stein am Rhein, Stetten, Thayngen. In Rüdlingen und Buchberg gilt ein Feuerwerksverbot. Die Gemeinden sind befugt, das vom Kanton angeordnete Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und Waldesnähe auf ihrem Gemeindegebiet zu verschärfen. Ebenso sind die Gemeinden angehalten, für die Durchführung von 1. August-Feiern die notwendigen Sicherung- und Brandverhütungsmassnahmen anzuordnen. Die von den Gemeinden erlassenen Anordnungen sind strikte einzuhalten.

In Gebieten, wo kein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot gilt, sind im Umgang mit offenem Feuer, Raucherwaren und Feuerwerk folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

• Auf offene Feuer in der Nähe von Wiesen, Feldern und Rebkulturen ist zu verzichten.
• Es sollten nur fest eingerichtete Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum benützt werden. Das Feuer ist ständig zu beobachten und allfälliger Funkenwurf ausserhalb der Feuerstelle ist sofort zu löschen. Feuer sind in gelöschtem Zustand zu verlassen.Erlaubt ist das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill mit der entsprechenden Vorsicht.
• Bei starkem Wind ist ganz auf das Feuern im Freien zu verzichten.
• Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten und Zündhölzern ist strikte zu unterlassen.
• Feuerwerkskörper sollten nur im überbauten Gebiet oder an den von den Gemeinden definierten Orten abgebrannt werden.
• Beim Abbrennen von mobilen Feuerwerkskörpern (z.B. Raketen) muss ein Abstand vonmindestens 200 Meter zum Wald und zu Feldern und Fluren eingehalten werden.

Die Zivilschutzorganisation beobachtet und überwacht im Auftrag des Forsts und der Feuerwehren einzelne, schwer einsehbare Waldabschnitte mit Priorität im oberen Kantonsteil. Die entsprechenden Kontaktaufnahmen mit den besonders betroffenen Feuerwehren haben bereits stattgefunden, weitere Absprachen mit den kommunalen Behörden sind zeitnah geplant.

Offizielle Feuerwerke in Neuhausen am Rheinfall und Stein am Rhein finden statt

Das Rheinfall-Feuerwerk «Fire on the rocks» am Dienstag 31. Juli 2018 findet unter besonderen Sicherheitsvorkehren statt. Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist auf dem gesamten Rheinfall-Areal verboten und wird gemäss dem aktuell geltenden Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe strikte geahndet. Es wird ein grosses Besucheraufkommen erwartet. Den Feuerwerks-Besuchern wird deshalb eine frühzeitige Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen. Ebenso findet das traditionelle Feuerwerk in Stein am Rhein am 1. August unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt. Im Übrigen gilt auch in Stein am Rhein ein generelles Feuerwerksverbot.

Angespannte Situation für Fischbestände im Rhein

Nachdem sich die Wassertemperatur im Rhein am Samstag vorübergehend etwas abgekühlt hat, werden in den nächsten Tagen Wassertemperaturen von über 25° erwartet, was die Wahrscheinlichkeit eines Fischsterbens – insbesondere von Äschen und Forellen – wiedererhöhen wird. Das entsprechende Notfallkonzept ist ausgelöst und wird unter der Leitung des Fischereiaufsehers umgesetzt.

Aufgrund des tiefen Wasserstandes ist die Entnahme von Wasser aus der Biber weiterhin verboten. Die Gemeinden sind zudem angehalten, ihre Trinkwasserversorgung laufend zu beobachten und bei Bedarf allfällige Massnahmen zu ergreifen.

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen kann in den nächsten Tagen nicht mit ergiebigen Niederschlägen gerechnet werden. Die Kantonale Führungsorganisation wird am kommenden Freitag, 3. August 2018 eine erneute Lagebeurteilung vornehmen und gegebenenfalls ergänzende Massnahmen in die Wege leiten.