Aktuelles / Notizen

03.08.2018

Neuste Entwicklung der Lage in Sachen Hitze


Kanton Schaffhausen

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie kommunale Feuerverbote gelten weiter

Die nach wie vor fehlenden Niederschläge und die sehr hohen Temperaturen haben die Trockenheit verschärft. Es besteht nach wie vor im ganzen Kantonsgebiet grosse Waldbrandgefahr und daher ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem haben verschiedene Gemeinden auf ihrem Gemeindegebiet ein generelles Feuerverbot erlassen. Sodann ist das Wegwerfen von brennenden Zigaretten und Zündhölzern verboten. Einheiten des Zivilschutzes beobachten und überwachen weiterhin schwer einsehbare Waldabschnitte, insbesondere im oberen Kantonsteil und auf dem Randen. 

Die Kantonale Führungsorganisation hat heute Morgen im Beisein von Regierungspräsident Christian Amsler und der für die Sicherheit zuständigen Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter eine erneute Lagebeurteilung der anhaltenden Trockenheit vorgenommen. Das zwar teilweise heftige aber doch sehr lokale Gewitter am 1. August hat die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr nicht entschärft. Insbesondere im oberen Kantonsteil und im oberen Reiat hat die Trockenheit weiter zugenommen. Im westlichen Teil des Kantons (Klettgau und Randental) ist die Situation etwas entspannter. Aufgrund der Wetterprognosen mit weiterhin trockenem und warmem Sommerwetter bleibt das vom Regierungsrat für den ganzen Kanton angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (im Abstand von 200 m zum Waldrand) bis auf weiteres in Kraft. Verschiedene Gemeinden haben auf ihrem Gemeindegebiet zudem ein generelles Feuerverbot angeordnet (siehe Beilage). In Gemeinden, in denen ein generelles Feuerverbot gilt, sind offene Feuer aller Art (auch in Feuerstellen, Feuerschalen usw.) verboten. Erlaubt ist das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill mit der entsprechenden Vorsicht. Sodann ist das Wegwerfen von brennenden Zigaretten und Zündhölzern verboten. 

Die vom Zivilschutz durchgeführten Überwachungsmassnahmen werden weitergeführt. So beobachten und überwachen Zivilschutzangehörige in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Forstdiensten und den Feuerwehren einzelne, schwer einsehbare Waldabschnitte insbesondere im oberen Kantonsteil und auf dem Randen. 

Zugespitzte Lage für Fischbestände im Rhein

Die anhaltend sehr hohen Wassertemperaturen im Rhein von teilweise über 27° erhöhen den Druck auf die Fischbestände – insbesondere Äschen und Forellen – stetig. Die getroffenen Massnahmen zur Zufuhr von kälterem Wasser zeigen erfreulicherweise Wirkung und werden von den Fischen gut angenommen. Dennoch kommt es verschiedentlich zu Abgängen von – mehrheitlich grösseren – Tieren. Die Entsorgung dieser Fische ist organisiert; nachteilige Einflüsse auf die Qualität des Rheins als Badewasser sind nicht zu erwarten. Die Bevölkerung wird gebeten, die toten Fische nicht selber zu behändigen, sowie weiterhin Rücksicht im Umfeld der Massnahmen walten zu lassen. Bei einer allfälligen Verschärfung der Situation wird die Fischereiverwaltung wieder informieren. 

Aufgrund des weiterhin tiefen Wasserstandes ist die Entnahme von Wasser aus der Biber verboten. Die Gemeinden beobachten ihre Trinkwasserversorgung laufend und werden bei Bedarf allfällige Massnahmen ergreifen. 

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen kann in den nächsten Tagen nicht mit ergiebigen Niederschlägen gerechnet werden. Die Kantonale Führungsorganisation wird am kommenden Freitag, 10. August 2018 eine erneute Lagebeurteilung vornehmen und gegebenenfalls ergänzende Massnahmen in die Wege leiten. 

Schaffhausen, 3. August 2018                                              Staatskanzlei Schaffhausen

2018 waldbrandgefahr