Aktuelles / Notizen

29.08.2018

Neuheiten


Erziehungsrat

Anlässlich seiner jährlichen Klausurtagung hat der Erziehungsrat am 29. August 2018 nicht nur Entscheide gefällt, sondern auch die Gelegenheit genutzt, sich inhaltlich in anstehende, aufwändige Geschäfte zu vertiefen, um für die nächsten Sitzungenbeschlussbereit zu sein. 

Neues Medien und Informatik-Konzept für die Primar- und Sekundarstufe I

Der Erziehungsrat setzte sich mit dem neuen Konzept zu "Medien und Informatik" auseinander und thematisierte pädagogische wie technische Überlegungen. Das von Grund auf überarbeitete Konzept nimmt die Anforderungen an einen zeitgemässen Unterricht im Kontext der Digitalisierung auf und ermöglicht mobiles Lernen. An einer der kommenden Sitzungenwird der Erziehungsrat das Gesamtkonzept mit den richtungsweisenden Anpassungen verabschieden.

Neuausrichtung "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ)

Zum DaZ-Unterricht verfasste die Hochschule für Heilpädagogik einen Auswertungsbericht und der Erziehungsrat legte dazu Strategien sowie Folgeschritte fest. Basierend auf diesenErkenntnissen überarbeitete die Abteilung Schulentwicklung und Aufsicht die dazugehörigen Richtlinien. In einer ersten Lesung hat der Erziehungsrat über die geplanten Neuerungendiskutiert. Diese sehen strukturelle, organisatorische und inhaltliche Optimierungen vor, wie zum Beispiel die entsprechende Weiterbildung oder eine Intensivierung der DaZ-Förderung im Kindergarten. Die definitiven Richtlinien werden in einer der nächsten Sitzungen erlassen.

Kantonsbeiträge an schulergänzende Tagesstrukturen

Mit der Volksabstimmung vom 26. November 2017 wurde eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes angenommen und die Möglichkeit geschaffen, schulergänzende Tagesstrukturen der Gemeinden mit Kantonsbeiträgen zu unterstützen. Der Erziehungsrat befasste sich in einer ersten Lesung mit den Vorgaben zur Umsetzung und den Modalitäten zur Berechnung der Kantonspauschalen. Diese werden in einer Verordnung festgehalten undauf Antrag des Erziehungsrates vom Regierungsrat beschlossen.

Unterrichtsberechtigung für Real- und Sekundarlehrpersonen harmonisiert

Auf der Sekundarstufe I dürfen Sekundarlehrpersonen beide Niveaus unterrichten, Reallehrpersonen – in der Regel – nicht. Die Pädagogischen Hochschulen bilden jedoch seit geraumer Zeit ausschliesslich Lehrkräfte für den 3. Zyklus resp. für beide Niveaus aus. Der Erziehungsrat entscheidet, dass die Unterrichtsberechtigung für die Real- und Sekundarlehrpersonen im Grundsatz gleichgestellt wird. Reallehrpersonen werden somit nach einer entsprechenden Überführung in denjenigen Fächern eine kantonale Zulassung für die Sekundarschule erwerben können, für welche sie bereits eine Unterrichtsberechtigung an derRealschule besitzen. Diese Umstellung erlaubt eine grössere Flexibilität beim Einsatz der Lehrpersonen und eine administrative Vereinfachung. Zudem bewilligt der Erziehungsrat den vorgesehenen Überführungsprozess. Das Erziehungsdepartement informiert alle betroffenenLehrpersonen vor den Herbstferien.

Neues Französischlehrmittel "dis donc!" für die Volksschule ab Schuljahr 2020/21

Das aktuelle Französischlehrmittel "Envol" ist seit 18 Jahren praktisch unverändert im Einsatzund wird durch ein neues ersetzt. In einem breit angelegten Auswahlverfahren hat die kantonale Lehrmittelkommission "Ça bouge" (Klett und Balmer Verlag) und "dis donc!"(Lehrmittelverlage Zürich und St.Gallen) eingehend studiert, gegenübergestellt und Letzteresfür sehr gut befunden. Der Erziehungsrat folgt dem Antrag der zuständigen Kommission, das Lehrwerk "dis donc!" als obligatorisches Leitlehrmittel ab dem Schuljahr 2020/21 schrittweise einzuführen.

Schaffhausen, 29. August 2018 ​Erziehungsdepartement