Aktuelles / Notizen

31.08.2018

Interview zur Schulzahnklinik


mit dem Regierungspräsidenten

«Viele Vorwürfe waren vage» (Schaffhauser Nachrichten, 31. August 2018, Autor Zeno Geisseler)
  
An der Schaffhauser Schulzahnklinik ist alles mit rechten Dingen zugegangen. Dies ist das Resultat einer internen Untersuchung. Jetzt nimmt der Erziehungsdirektor Stellung.

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Christian Amsler: «Der Vertrauensaufbau ist eine der Aufgaben des neuen Klinikleiters.» Bild: Selwyn Hoffmann

Seit März hat das Schaffhauser Erziehungsdepartement Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter der Schaffhauser Schulzahnklinik untersucht. Ein Arzt soll Patienten unerlaubterweise in seine Privatpraxis abgeworben haben, lautete die Anschuldigung. Die Untersuchungen konnten ein Fehlverhalten aber nicht bestätigen.

Herr Regierungspräsident, im März, als die Vorwürfe gegen einen Mitarbeitenden der Schulzahnklinik öffentlich wurden, sagten Sie uns: «Mir genügt ein einziger Fall. Wenn klar festgestellt werden kann, dass eine interne Weisung verletzt wurde, dann reicht mir das.» Jetzt haben Sie mitgeteilt, dass Patientenabwerbungen nicht schlüssig nachgewiesen werden konnten. Sind Sie sich sicher?

Christian Amsler: Lassen Sie mich zuerst festhalten, dass es sich um ein internes personalrechtliches Verfahren gehandelt hat. Das heisst, es gab Indizien, dass etwas nicht gut laufen könnte, weshalb wir ein Verfahren einleiteten. Wir sammelten Hinweise, führten Befragungen und Konfrontationen durch. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen mit dem von Ihnen erwähnten Resultat.

Sie sagten bereits früher, dass es Patientenbewegungen von der Schulzahnklinik zu privaten Praxen gegeben habe. Bedeutet dies konkret, dass ein Arzt Patienten sowohl in der Schulzahnklinik als auch privat behandelt hat?

Ja, solche Fälle gab es. Das ist aber nicht per se verboten. Ein Arzt, der nur Teilzeit in der Schulzahnklinik arbeitet, darf nebenbei in einer privaten Praxis tätig sein. Wenn nun Patienten, beziehungsweise deren Eltern, von sich aus auch für private Behandlungen den gleichen Arzt auswählen, dann ist dies aus personalrechtlicher Sicht in Ordnung. Problematisch wäre es nur, wenn ein Arzt diese Patienten bewusst und wissentlich in seine private Praxis abgeworben hätte.

Und dafür fanden Sie keine Beweise.

Nur Hinweise, und die meisten anonym. Viele Vorwürfe waren vage, oder es stand Aussage gegen Aussage. Zum Schluss hatten wir nur drei Fälle von Leuten, die bereit waren, mit ihrem Namen zu ihren Vorwürfen zu stehen. Diesen Fällen sind wir vertieft nachgegangen. Wir haben den Arzt damit konfrontiert, wir haben Mitarbeitende befragt, die Buchhaltung konsultiert, mit anderen Amtsstellen gesprochen und so weiter, mit dem Resultat, dass kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.

Bei uns hat sich – nicht anonym – eine Person gemeldet. Sie hat uns erzählt, dass ihr Kind während einer laufenden Kieferbehandlung in der Schulzahnklinik plötzlich in eine private Praxis aufgeboten worden sei. Mehr noch: Die Person sagte uns, dass sie diesen Sachverhalt sowohl Ihnen als auch Ihrem Mitarbeitenden Thomas Schwarb Méroz gemeldet habe. Danach sei aber nichts mehr passiert. Sie sei nicht mehr kontaktiert worden. Warum nicht?

Ich kenne diesen Fall, und dazu muss ich sagen, dass es sich hier um eine Kommunikationspanne gehandelt hat. Wir gingen davon aus, dass sich diese Person wieder bei uns melden würde, sie ging davon aus, dass wir uns melden würden. Das ist nicht optimal gelaufen. Selbstverständlich gehen wir auch dieser Meldung nun nach, wir haben die Person bereits zu ­einem Gespräch eingeladen.

Das heisst, das Resultat der Untersuchung könnte noch gekippt werden?

Nein, das jetzige Verfahren ist abgeschlossen. Aber falls neue gravierende Vorwürfe auftauchten und sich der Sachverhalt erhärten sollte, würden wir natürlich die Lage neu beurteilen.

Die Untersuchung wurde ED-intern ­geführt. Wäre es nicht sauberer gewesen, sie wäre von einer neutralen Stelle ­geleitet worden?

Das Personalrecht sieht vor, dass personalrechtliche Fragen intern untersucht werden. Das ist die Aufgabe der vorgesetzten Stelle. Aber wir haben, wie bereits früher mitgeteilt, die juristischen Aspekte von einer externen Fachperson beurteilen lassen und wurden vom Personalamt begleitet. Das war uns wichtig. ­Natürlich, man hätte im Prinzip die ganze Untersuchung outsourcen können, das ist aber nicht üblich und mit erheblichen Kosten verbunden.

Der Kanton spricht davon, dass das Vertrauen in die schulzahnärztliche Tätigkeit geschmälert worden sei. Wie können Sie dieses Vertrauen wieder aufbauen?

Per 1. November wird es ja einen Wechsel an der Spitze der Klinik geben, ein Wechsel übrigens, der nichts mit den erwähnten Vorfällen zu tun hat. Der Vertrauensaufbau wird eine der Aufgaben des neuen Klinikleiters sein, unter anderem, indem klare Verhaltensregeln im Umgang mit Patienten geschaffen werden. Weiter müssen Ärztinnen und Ärzte von Beginn an auf das Thema sensibilisiert werden.

Herr Amsler, besten Dank für dieses ­Gespräch.