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29.06.2010

Verleihung Förderbeiträge und Atelierstipendien Berlin


Heute findet diese wichtige Preisverleihung im Bereich Kultur statt.

Förderbeiträge:
Insgesamt stehen jährlich 90'000 Franken zur Vergabe bereit, die vom Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestbeitrag, der vergeben werden kann, beträgt 15'000 Franken. Zur Bewerbung zugelassen sind professionelle Kulturschaffende, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort (Atelier) im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens 15 Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und nicht an eine Altersgrenze gebunden. Die Förderbeiträge werden jährlich (in der Regel im Juni) durch ein Kuratorium verliehen. Dieses setzt sich zusammen aus:

  • Daniel Fueter, Direktor der Musikhochschule Winterthur, Zürich
  • Jean Grädel, Regisseur, Theater an der Sihl
  • Dr. Klara Obermüller, Literaturkritikerin, Zürich
  • Claudia Spinelli, Kunsthistorikerin und Publizistin, Basel
  • Dr. Raphaël Rohner, Departementssekretär 
  • Rolf C. Müller, Kulturbeauftragter der Stadt Schaffhausen
  • Dr. Michel Guisolan, Kulturbeauftragter der Stadt Stein am Rhein

Atelierstipendium:
Der Kanton Schaffhausen betreibt seit Frühjahr 2004 in Berlin ein Wohnatelier. Zur Bewerbung sind professionelle Kulturschaffende eingeladen, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort (Atelier) im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens fünfzehn Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und an keine Altersgrenze gebunden. Der Aufenthalt in Berlin beträgt in der Regel mindestens 6, maximal 12 Monate. Der Kanton Schaffhausen stellt das Wohnatelier unentgeltlich zur Verfügung und richtet einen monatlichen Zuschuss an die Lebenshaltungskosten aus. Die Atelierstipendien werden jährlich durch das Kuratorium verliehen, dessen Mitglieder auch die Förderbeiträge verleihen.

Die Ausschreibung zur Vergabe der Atelierstipendien erfolgt in der Regel im Januar; Anmeldeschluss ist jeweils Ende April des laufenden Jahres.
Die Anmeldebogen können bezogen werden bei: Kanton Schaffhausen, Geschäftsstelle Atelierstipendien, Herrenacker 3, CH-8200 Schaffhausen oder hier heruntergeladen werden:

Webseite Ausschreibung