Aktuelles / Notizen

07.08.2020

Förderung Sportstättenbau


Medienmitteilung der Regierung

Kanton Schaffhausen will den Sportstättenbau unterstützen 

Der Kanton Schaffhausen will Sportstätten von überregionaler, nationaler und internationaler Bedeutung mit Investitionsbeiträgen unterstützen. Er hat dazu einen Kriterienkatalog im Rahmen eines Kantonalen Sportanlagenkonzeptes für Schaffhausen (KASAK SH) beschlossen. Gemäss Konzept können private oder öffentliche Vorhaben unterstützt werden mit einmaligen à fonds perdu Beiträgen des Kantons an die direkten Investitionskosten der einzelnen Sportbaute in Höhe von maximal 15%. Neben künftigen Sportstätten können auch die in den vergangenen 10 Jahren erstellten Sportstätten, welche die Kriterien erfüllen, entsprechende Gesuche einreichen. Der Regierungsrat wird jeweils die Beiträge mit Bericht und Antrag dem Kantonsrat zum Entscheid unterbreiten. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, mit einer kriterienbasierten Lösung die Unterstützung des Sportstättenbaus im Kanton zu etablieren. 

BBC-Arena

Nachdem der Baubeitrag von 2.5 Millionen Franken an den Bau der Eissportanlage in der KSS Breite in Schaffhausen im Jahr 2009 durch den Kantonsrat bewilligt wurde, stockten während den letzten 10 Jahren weitere angedachte bzw. beantragte Beiträge der öffentlichen Hand an die Sportstätten NASPO/NHTLZ/BBC ARENA Schweizersbild und FCS PARK/LIPO PARK im Herblingertal. Dazu beigetragen haben verschiedene Faktoren wie beispielsweise die finanzielle Lage des Kantons (Entlastungspakete) und/oder Entscheide des Kantonsrates bzw. der Stimmberechtigten. Wiederholt stellte sich die Grundsatzfrage, ob der Staat überhaupt bei privaten Investitionen Beiträge ausrichten soll. Die positive Wirkung von grossen Sportstätten auf den Spitzen-, Breiten- und Jugendsport und auf die Standortattraktivität ist unbestritten und darf nicht unterschätzt werden. Tatsache ist auch, dass sich die öffentliche Hand in anderen Kantonen bei praktisch allen grösseren Sportstättenbauten an den Kosten beteiligt hat. 

Der Regierungsrat hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit der Thematik befasst. Sportstättenbau von überregionaler, nationaler oder gar internationaler Bedeutung kommt im Kanton Schaffhausen sehr selten vor. Bei der Festlegung von Kriterien als Grundlage für eine Unterstützung durch den Kanton sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, Breitensportwirkung, Höhe der Bausumme bzw. Investition, überregionale/nationale Aussenwirkung, Alleinstellungsmerkmale, Zuschauerzahl, Abweichung vom normalen Turnhallenbau von Gemeinden. Der Kriterienkatalog soll einfach, messbar und klar nachvollziehbar sein. 

Der Kriterienkatalog inklusive Schlüssel zur Subventionierung wird in ein Kantonales Sportanlagenkonzept für Schaffhausen (KASAK SH) integriert. Die Kriterien für die Aufnahme in den KASAK-Katalog gliedern sich in sogenannte Musskriterien und Sollkriterien. Für die Aufnahme einer Sportanlage in den Katalog KASAK SH muss eines der beiden Hauptkriterien (MK1 oder MK2) zwingend erfüllt sein. Sämtliche Anlagen, die MK1 oder MK2 erfüllen, werden zusätzlich anhand der Sollkriterien (SK1 bis SK10) beurteilt. 

Für Sportanlagen, die den Kriterien genügen und in den KASAK-Katalog aufgenommen werden können, prüft der Regierungsrat eine finanzielle Unterstützung von maximal 15% der direkten Investitionskosten. Es kommen dabei die Finanzkompetenzen gemäss den geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung. 

Somit wird der Regierungsrat dem Kantonsrat die Gewährung von entsprechenden finanziellen Unterstützungsleistungen an Sportstätten, welche in den KASAK-Katalog aufgenommen werden, mittels Bericht und Antrag unterbreiten. Es geht dabei jeweils um die Beantragung eines einmaligen à fonds perdu Beitrages des Kantons an die direkten Investitionskosten der einzelnen Sportbaute. Wenn die vorgesehene Beitragshöhe die Finanzkompetenzen des Kantonsrates von 3 Mio. Franken übersteigt, werden die Stimmberechtigten im Rahmen eines obligatorischen Referendums über den entsprechenden Betrag entscheiden. 

Dies gilt für künftige Sportstätten wie auch für die in den vergangenen 10 Jahren erstellte Sportstätten, welche die Kriterien erfüllen. Der Regierungsrat erachtet eine rückwirkende Unterstützung des Sportstättenbaus im Kanton Schaffhausen als fair und sachgerecht. Dem Regierungsrat ist es zudem ein Anliegen, dass im Kanton Schaffhausen eine nachvollziehbare und kriterienbasierte Lösung zur Unterstützung des Sportstättenbaus etabliert wird.

CHRONOLOGIE SPORTSTÄTTENBAU KANTON SCHAFFHAUSEN 

Der Sportstättenbau weist in den letzten rund 20 Jahren eine bewegte Geschichte auf: 

2005

ARANEA Kletter- und Badmintonzentrum

Mit Gesuch vom 24. März 2005 gelangten die Betreiber des ARANEA Kletter- und Badmintonzentrums in Schaffhausen an den Regierungsrat, bei der Finanzierung des Umzugs und damit der Sicherung der Zukunft des ARANEA aus dem Sport-Toto-Fonds und dem Lotteriegewinnfonds einen Beitrag in der Höhe von gesamthaft Fr. 150'000.-- Franken zu leisten.

Mit Entscheid vom 19. Mai 2005 hatte der Sport-Toto-Fonds einen Beitrag in der Höhe von Fr. 50'000.-- Franken (Maximalbeitrag) gesprochen. Die Stadt Schaffhausen als Standortgemeinde steuerte einen Beitrag in der Höhe von Fr. 100'000.-- Franken bei.

Diese Ausgangslage rechtfertigte es aus Sicht des Regierungsrates, dass auch aus dem Lotteriegewinnfonds ein einmaliger Beitrag in der Höhe von Fr. 50'000.-- Franken an den Umzug und damit die Sicherung der Zukunft des ARANEA geleistet wird. Der Beitrag wurde als Nachtragskredit zugunsten von Position 7251.361.4200 (Lotteriegewinnfonds) bewilligt.

Damit hatte sich der Kanton mit insgesamt Fr. 100'000.-- Franken an den Umzugskosten beteiligen. 

2007

Projekt NASPO Schweizersbild / Hallensportzentrum

Bericht und Antrag 07-89 des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend Investitionsbeitrag an das Projekt NASPO Schweizersbild / Hallensportzentrum

 

1. An das Projekt NASPO Schweizersbild/Hallensportzentrum wird ein Investitionsbeitrag von 3 Mio. Franken ausgerichtet.

 

2. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Stadtrates und der Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen zur Vorlage des Stadtrates vom 14. August 2007.

 

> Mit 67 : 1 wurde dem Beschluss betreffend Investitionsbeitrag an das Projekt NASPO Schweizersbild/Hallensportzentrum zugestimmt. (Ratsdebatte 26.11.2007)

 

Die darauf abgestützte Realisierung kam aber in der Folge nicht zum Tragen.

2009

Gesamtsanierung der Eissportanlagen der KSS

Bericht und Antrag 09-52 des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend die Ausrichtung eines Investitionsbeitrages an die Gesamtsanierung der Eissportanlagen der KSS

"1. An die Gesamtsanierung der Eissportanlagen der KSS wird ein Investitionsbeitrag von 2.5 Mio. Franken ausgerichtet."

> Mit 46 : 1 wurde dem Beschluss betreffend Investitionsbeitrag von 2,5 Millionen Franken an die Gesamtsanierung der Eissportanlagen der KSS zugestimmt. (Ratsdebatte 9. November 2009). Der entsprechende Beitrag an die Realisierung wurde ausbezahlt. 

2010

Aussenkletterwand ARANEA

Mit Schreiben vom 25. März 2010 ersucht das Kletter- und Badmintonzentrum ARANEA um einen Beitrag an die Errichtung einer Aussenkletterwand im Ebnat. Der Sport-Toto-Fonds unterstütze das Vorhaben mit 50'000 Franken und zusätzlich sprach der Regierungsrat einen Beitrag von 10'000 Franken aus dem Lotteriegewinnfonds LGF. Total wurden also vom Kanton 60'000 Franken an den Ausbau beigesteuert. 

2010

NHTLZ und Bridge Stahlgiesserei

Bericht und Antrag 10-70 des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend Sport- und Veranstaltungshallen in der Stadt Schaffhausen 

Vorlage NHTLZ und Bridge Stahlgiesserei

1‘250‘000 Franken Beitrag

"1. Für das Projekt «Nationales Handball Trainings- und Leistungszentrum Schweizersbild» wird zugunsten der Stiftung Nationales Handball Trainings- und Leistungszentrum Schweizersbild ein Beitrag in der Höhe von Fr. 1’250'000.– zulasten der Investitionsrechnung bewilligt.

2. Für den gemeinsamen Kauf von mobilen Zuschauertribünen mit der Stadt Schaffhausen wird als Vorinvestition für die geplante Veranstaltungs- und Sporthalle Stahlgiesserei in Schaffhausen (Projekt Stahlgiesserei) ein Kredit von Fr. 600'000.– zulasten der Investitionsrechnung bewilligt (Projekt «Bridge»)." 

Doppelbeschluss:

> Mit 48 : 6 wird dem Beschluss über die Mitfinanzierung von Sport- Infrastrukturprojekten (NHTLZ/Bridge) in der Stadt Schaffhausen zugestimmt. (Ratsdebatte vom 21. Februar 2011). 

> Mit 47 : 1 wird dem Grundsatzbeschluss betreffend Realisierungsvariante «Sport- und Veranstaltungshallen Stahlgiesserei» in der Stadt Schaffhausen zugestimmt. Ziff. 1 des Grundsatzbeschlusses lautet neu: «Im Hinblick auf die Realisierung des Projektes Sport- und Veranstaltungshallen Stahlgiesserei» in der Stadt Schaffhausen (RSE Projekt Stahlgiesserei) wird der Regierungsrat eingeladen, die Varianten «Miete, allenfalls verbunden mit einem Staatsbeitrag an Investition (gemäss Vorlage des Regierungsrates vom 28. September 2010) weiter zu verfolgen.» 

Auch dieser Entschluss betreffend Handballhalle wurde nicht umgesetzt und gelangte nicht zur Auszahlung. 

2011

FCS Park

Im November 2011 bespricht die Regierung einen Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend Mitfinanzierung des Projektes- FCS Park. Diese Vorlage koppelt an die Stadt Schaffhausen an (Vorbehalt gleicher Betrag) und wird vom Regierungsrat nicht an den Kantonsrat überwiesen. 

2011

BBC Arena

Die BBC-Arena wurde nach einen Jahr Bauzeit (Baubeginn September 2010) am 8. September 2011 beim Spiel Kadetten Schaffhausen gegen HSC Suhr Aarau offiziell in Betreib genommen. Die BBC Arena ist die Heimspielstätte des HandballvereinsKadetten Schaffhausen.

Die Halle fasst insgesamt 3'600 Zuschauer und ist nach dem Schweizer Unternehmen Behr Bircher Cellpack BBC benannt. Die Halle gehört zum 22 Millionen Franken teuren Nationalen Handball-Trainings- und Leistungszentrum Schaffhausen (NHTLZ).

In der BBC-Arena können gleichzeitig auf drei Feldern mit den Massen 20 × 40 m Spiele ausgetragen werden. Diese internationalen Masse für Handball genügen auch für Grossfeld Unihockey und für Sportarten wie Volleyball oder Basketball mit weit kleineren Spielflächen. Die Halle kann in drei Hallen aufgeteilt werden. Halle B bietet rund 1'000 Zuschauern Platz, Halle C etwa 700 und Halle D 1'500. 

2012

Sport- und Veranstaltungshallen Stahlgiesserei

Bericht und Antrag 12-47 des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend Projekt «Sport- und Veranstaltungshallen Stahlgiesserei»

"1. Für die Miete der Dreifachsporthalle und der Querhalle Stahlgiesserei wird für die Dauer von 30 Jahren ab deren Inbetriebnahme ein jährlich wiederkehrender Verpflichtungskredit von maximal Fr. 766'000.– zulasten der laufenden Rechnung bewilligt (Nutzungsanteil Kanton maximal 75 %).

2. Für die jährlich wiederkehrenden Betriebs-, Hauswarts- und Verwaltungskosten der Dreifachsporthalle und der Querhalle Stahlgiesserei werden maximal Fr. 239'000.– ab deren Inbetriebnahme bewilligt.

3. Für die Anschaffung von mobilen/festen Geräten sowie Geräten für den Kraftraum in der Dreifachsporthalle werden Fr. 255'000.– bewilligt." 

> Mit 40 : 6 wird dem Kreditbeschluss betreffend Miete und Ausstattung der «Dreifachsporthalle und der Querhalle Stahlgiesserei» zugestimmt. Das Geschäft ist somit zuhanden der Volksabstimmung vom 3. März 2013 verabschiedet. (Ratsdebatte 3. Dezember 2012). 

>Volksabstimmung „Kreditbeschluss Stahlgiesserei“ wurde am 3. März 2013 knapp abgelehnt (14‘588 JA = 48.8% / 15‘293 NEIN = 51.2%). 

2013

NHTLZ, FCS Park und Postulat Thomas Hauser

Die Schaffhauser Regierung beschliesst mit RRB vom 23. September 2013 über das weitere Vorgehen NHTLZ und FCS-Park. Mündlich soll der Entscheid, von einem ausserordentlichen Staatsbeitrag abzusehen, gegenüber den Investoren erörtert werden. 

Postulat Hauser „Beiträge aus dem Generationenfonds an den FCS-Park und die gemeinnützige Stiftung NHTLZ“. 

Kantonsrat Thomas Hauser hatte in seinem Postulat 05/2013 als Begründung folgendes geschrieben:

„Nachdem die Regierung des Kantons Schaffhausen einst vorangekündete finanzielle Beiträge an den FCS-Park und die gemeinnützige Stiftung NHTLZ in Rücksicht auf die angespannte, kantonale Finanzlage gestrichen hat, bitte ich den Regierungsrat zu prüfen, ob das FCS-Stadion-Vorhaben und das NHTLZ mit Beiträgen aus dem Generationenfonds unterstützt werden können.

Beide Projekte haben einen Stellenwert von nachhaltiger Wirkung für den Kanton Schaffhausen und tragen wesentlich zur regionalen Standortentwicklung in verschiedenen Belangen bei.“ 

> Das Postulat wurde vom Kantonsrat am 2.12.2013 knapp mit 26 : 24 nicht überwiesen.

2017

LIPO Park

Zu Beginn des Jahres 2017 öffnet das neue Fussballstadion im Herblingertal. Der LIPO Park Schaffhausen besteht aus einem modernen und Super-League tauglichen Fussballstadion sowie aus einer vielseitigen Mantelnutzung. Die Fussballarena mit rund 8’200 Sitzplätzen verfügt über einen beheizbaren Kunstrasen. Das Stadion bietet ausserdem verschiedene Logen, Konferenz- und Sitzungsräume von über 1000 m2 Fläche und bis zu einer Kapazität von 700 Personen. Es sind aber auch Veranstaltungen wie Generalversammlungen, Produktepräsentationen oder Firmenjubiläen in echter Stadionatmosphäre möglich. Der LIPO Park Schaffhausen eignet sich mit seiner modernen Infrastruktur nicht zuletzt auch für Konzerte mit einer Kapazität von gut 20‘000 Zuschauern. 

2019

Ausbau BBC Arena

Am 24. Juni 2019 (2 Mio. Franken, mit späterer Ergänzung um den Bereich Beachvolleyball 0.5 Mio. Franken) geht beim Regierungsrat ein Gesuch der Gemeinnützigen Stiftung NHTLZ (BBC Arena) um Unterstützung der Investitionen für die Erweiterung der BBC Arena über total 2.5. Mio. Franken ein.

2020

Weiterer Ausbau BBC Arena (Planung)

Am 14. Juli 2020 wurde beim Regierungsrat ein Gesuch der Gemeinnützigen Stiftung NHTLZ (BBC Arena) eingereicht für die Unterstützung weiterer geplanter Ausbauvorhaben. Es geht unter anderem um ein nationales Zentrum für Tischtennis, ein nationales Zentrum (Deutschschweiz) für Taekwondo; ein Squash-Zentrum als Ersatz für die nur noch bis im Herbst 2020 geöffnete Anlage gegenüber der BBC Arena. Diese möglichen Ausbauvorhaben stehen unter dem Vorbehalt, dass der Perimeter der bestehenden BBC-Sportanlage erweitert werden kann (Zukauf von Land).

lipo park schaffhausen 

KRITERIENKATALOG KANTONALES SPORTANLAGENKONZEPT SCHAFFHAUSEN (KASAK SH) 

Die Kriterien für die Aufnahme in den KASAK-Katalog gliedern sich in sogenannte Musskriterien und Sollkriterien. Für die Aufnahme einer Sportanlage in den Katalog KASAK SH muss eines der beiden Hauptkriterien (MK1 oder MK2) zwingend erfüllt sein. Sämtliche Anlagen, die MK1 oder MK2 erfüllen, werden zusätzlich anhand der Sollkriterien (SK1 bis SK10) beurteilt. 

Musskriterien
MK1: Breitensportanlage (primäre Nutzung)

Die Sportanlage hat regionale/überregionale Bedeutung und Ausstrahlung (nicht nur lokale Bedeutung).

MK2: Spitzensportanlage (primäre Nutzung)

Die Sportanlage hat überregionale/nationale/internationale Bedeutung und Ausstrahlung und wird auch durch den Breitensport genutzt. 

Sollkriterien
SK1: Bedarfsnachweis

Der Bedarf an einer bestimmten Anlage von überregionaler/nationaler/internationaler Bedeutung ist von einem Sportverband ausgewiesen und dokumentiert.

SK2: Wettkampftauglichkeit

Die Sportanlage entspricht den Reglementen der betreffenden nationalen und internationalen Sportverbände und verfügt über ein genügendes Nebenraum-Angebot.

SK3: Mitbenutzung durch den unorganisierten Sport

Die Mitnutzung der Anlage durch nichtorganisierte Sportlerinnen und Sportler ist geregelt und zumindest teilweise möglich.

SK4: Auslastung

Die Anlage wird von kantonalen und nationalen Sportverbänden zu Trainings- und Kurszwecken genutzt. Die Auslastung der Sportanlage wird mit geeigneten Massnahmen (z.B. Schulen, Multifunktionalität oder Mantelnutzung) optimiert.

SK5: Standort

Für die Durchführung von Sportaktivitäten und -anlässen von regionaler/überregionaler/nationaler/internationaler Bedeutung der betreffenden Verbände existieren keine besser geeignete Alternativen in zumutbarer Distanz.

SK6: Kommunale Verankerung

Die Anlage wird von der Standortgemeinde mitgetragen.

SK7: Nachhaltigkeit

Die Vorschriften und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und der beruflichen Fachvereine und -verbände sind berücksichtigt, insbesondere bezüglich des nachhaltigen Bauens.

SK8: Hindernisfreiheit

Die Anliegen der Menschen mit Behinderungen sind in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

SK9: Erreichbarkeit

Die Anlage ist bedarfsgerecht für den Langsamverkehr wie auch durch öffentliche und private Verkehrsmittel gut erschlossen.

SK10: NASAK-Anlagen

NASAK-Anlagen sind automatisch auch KASAK-Anlagen.

SK1 bis SK10 sind nicht nach der Priorität aufgelistet. Für jedes Sollkriterium werden zwischen null und zehn Punkten vergeben. Je mehr Punkte eine Sportanlage erreicht, desto höher fallen die kantonalen Subventionen aus. 

Grafik kriterien sportstaetten 

 Abbildung 1: Prozess zur Subventionierung von Sportanlagen des KASAK-Katalogs