Agenda - Tipps & Termine

10.06.2010

Reiattagung FDP zu Bildungsfragen


Heute hält die FDP des Kantons Schaffhausen unter Mitwirkung des Erziehungsdirektors die die Reiattagung in der MZH Rietwies in Stetten ab.

Mehr Infos unter www.fdp-sh.ch

Nach drei kurzen Inputstatements von drei FDP Mitgliedern (Till Hardmeier, Thomas Hauser, Elisabeth Bührer) und einem Kurzreferat von Regierungsrat Christian Amsler wird in vier Gruppen zu den vier Themen wie folgt diskutiert:

Gruppenauftrag Integrative Schulform ISF

Ausgangslage:

ISF – die Integrative Schulform – ist eine mögliche Antwort auf die zunehmende Heterogenität in den Regelklassen. Die Schule als Ganzes ist verantwortlich für die möglichst optimale Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Das Prinzip ist einfach: Anstatt dass Kleinklassen geführt werden, integriert man auch Kinder mit einer Lernbehinderung in die Regelklassen der Volksschule.

Die Integrative Schulform ISF polarisiert aber: Mit den relativ wenigen Wochenlektionen, welche die Schulische Heilpädagogin (SHP) zur Unterstützung der Regelklassenlehrperson in deren Klasse verbringen könne, seien die für diesen Unterricht zur Verfügung stehenden Ressourcen viel zu klein. Man folgt mit ISF den Prinzipien „Integration statt Separation“ und „Gleiche Chancen für alle Kinder“. Dies erhöht zweifelsfrei die Heterogenität der Kinder in einer Klasse und stellt eine grosse Herausforderung für die Lehrpersonen dar. Obwohl die Regelklassenlehrpersonen Unterstützung durch speziell ausgebildete Schulische Heilpädagogen (SHP) erhalten, müssen sie sich gleichzeitig um Hochbegabte, Normalbegabte und Kinder mit Lerndefiziten kümmern. Moniert wird, in integrierten Schulklassen hätten Kinder zu viele Bezugspersonen, die Klassen seien zu heterogen und zu gross und das Frustpotenzial wachse, da schwache Schüler realisieren würden, dass sie dem Stoff sowieso nicht folgen könnten und ständig Unterstützung brauchten, während gleichzeitig begabte Schüler zu wenig gefördert würden. Aber: Früher gab es vor allem in ländlichen Gegenden die „stille“ Integration, heute bekommen die Lehrpersonen Unterstützung vor Ort.

Gruppenauftrag Geleitete Schulen / Schulgesetz

Ausgangslage:

Braucht es Schulleitungen in der Schule? Verträgt das Schulsystem überhaupt Führung?

"Geleitete Schule" soll als vorgezogenes Projekt der Gesamtrevision des Schaffhauser Schulgesetzes lanciert werden mit einer Vorlage im Herbst 2010 an den Schaffhauser Kantonsrat.

Das Thema Geleitete Schulen wurde nun unter Miteinbezug einer Grossgruppenkonferenz und der entsprechenden Arbeitsgruppen bearbeitet.

Die Rolle und Aufgabe der Schulleitung wird klar definiert und erklärt. Gleichzeitig wird aber auf die die zwingende Bildung von Schulverbünden verzichtet. Die Übergangsfrist für die Einrichtung von Geleiteten Schulen wird grosszügig angesetzt (3 Jahre) und damit können Schulleitungen auch mit Kleinpensen eingesetzt werden, obwohl dies für die Berufsausführung nicht ideal ist ("am Morgen Lehrerkollege, am Nachmittag Chef"). Der Kanton finanziert anteilsmässig gleich mit wie bei der Besoldung der Lehrpersonen.

Schulleitung verkörpert Dienstleistung als zentrale Aufgabe gegenüber Kindern, Eltern und Lehrpersonen, Unterstützung / Entlastung von Milizbehörden und Lehrpersonen. Sie verkörpert aber auch Führung als ein zentrales Element von guter Schule und steht damit für Sicherheit, Entwicklung und Ansprechbarkeit vor Ort.

Gruppenauftrag HarmoS

Ausgangslage:

Die Stimmbevölkerung der Schweiz hat im Mai 2006 mit wuchtigem Mehr (86% Ja-Stimmenanteil und Zustimmung aller Stände) der Bildungsverfassung zugestimmt. Unter Beachtung der kantonalen Schulhoheit sollen die Hindernisse für Familien bei einem Wechsel des Wohnkantons durch eine Harmonisierung der wichtigsten Eckpfeiler der Volksschule abgebaut werden. Der Kanton Schaffhausen ist dem in der Folge von der EDK unter gleichberechtigter Mitwirkung der Kantone ausgearbeiteten HarmoS-Konkordat als erster Kanton beigetreten und hat damit letztlich auch eine Grundlage geschaffen für die Erleichterung des Zuzuges junger Familien mit Kindern, was bei der aktuellen demografischen Entwicklung seiner Bevölkerung sehr wichtig ist. Der Kantonsrat hatte seinerzeit mit 70:0 Stimmen zugestimmt; das Referendum wurde nicht ergriffen. Zwischenzeitlich ist eine Volksinitiative zustande gekommen, die eine Kündigung des Konkordates verlangt.

Was will nun das Konkordat? - Es definiert die wichtigsten strukturellen Eckwerte (2 Jahre Kindergarten und 11 Jahre Schulobligatorium inkl. KG); es benennt einheitliche Ziele, welche die Kinder in allen Kantonen während der obligatorischen Schulzeit erreichen sollen (Sprache, Mathematik, Naturwissenschaften); es bezeichnet Instrumente der Qualitätssicherung; es setzt Rahmenbedingungen für die Organisation des Schulalltages (Blockzeiten; fakultativ nutzbare, bedarfsgerechte Tagesstrukturen); es koordiniert den Sprachenunterricht (Fremdsprachenregelung unter Einbezug der Landessprache). Von den Initianten wird demgegenüber im Wesentlichen behauptet, man schiesse über das seinerzeit formulierte Ziel hinaus, das Konkordat führe zu mehr Bürokratie und zu einer Delegation der Erziehungsverantwortung an den Staat, es sei im Kanton Schaffhausen das Schulgesetz verworfen und damit zum Ausdruck gebracht worden, dass man keine teuren und bürokratischen Schulexperimente wolle.

Der Kanton Schaffhausen setzt im Wohnortsmarketing unter anderem auf seine Qualitäten im Bildungswesen. Ein Austritt aus dem Konkordat würde nach Meinung der Regierung und der FDP Fraktion ein bildungspolitisches Signal setzen, das sich nachteilig negativ auf das Schaffhauser Schulwesen und damit auf die weitere Entwicklung des Kantons auswirken könnte.

Gruppenauftrag Finanzen / Teilung der Bildungskosten zwischen Kanton und Gemeinden

Ausgangslage:

Die Bildung ist im Kanton Schafhausen eine bewährte Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden. Die seit Jahren zur Anwendung kommende Bildungskostenbalance sieht eine Verteilung aller Bildungskosten von Kanton und Gemeinden beginnend mit dem Kindergarten bis hin zu den Hochschulen (und auch umfassend die weiteren Kosten wie schulische Sozialarbeit etc.) im Verhältnis von 58.5% Kanton und 41.5% Gemeinden vor. Jährlich wird anhand der Gemeinderechnungen und der Kantonsrechnung geprüft, ob diese Balance noch stimmt. Periodisch wird je nach Ergebnis und Entwicklung dem Kantonsrat eine Anpassung des Anteils des Kantons an den Besoldungen der Lehrpersonen der obligatorischen Schule (Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe I) vorgeschlagen, damit der rechnerische Ausgleich bei einem längeren Ungleichgewicht erfolgen kann. Zurzeit beträgt der Anteil des Kantons an diesen Besoldungen 43.5%; letztmals ist er per 1. Januar 2001 angepasst worden. Eine Vorlage des Regierungsrates an den Kantonsrat, die eine Korrektur des Kantonsanteils von 43.5 % auf 40.5 % per 1. Januar 2010 vorsah, ist vom Kantonsrat an den Regierungsrat zurückgewiesen worden, obschon der Kanton in den letzten Jahren mehr als Fr. 10 Mio. zu viel an die Bildungskosten beigetragen hat. Die politische Akzeptanz des geltenden Finanzierungsmodells ist seitens der Gemeinden nicht mehr gegeben, zumal der Kostendruck auch in anderen Bereichen (Gesundheitswesen etc.) für sie wächst. Demgegenüber sind die Aufwendungen des Kantons v. a. im Bereich der ausserkantonalen Fachhochschulen und der Universitäten massiv angestiegen. Es gilt nun kreativ zu denken und neue Lösungsansätze zu finden. Wichtig ist für beide Partner, dass die Schule im Dorf bleiben kann. Finanzierungsmodelle wie Schülerpauschalen berücksichtigen die Anliegen der kleinen Gemeinden zu wenig.

Diskutieren Sie die Fragestellungen rund um Ihr Thema in Ihrer Gruppe.

Legen Sie die Darstellung / Visualisierung der Gruppenergebnisse fest. Jemand Ihrer Gruppe wird dann die Ergebnisse im Plenum vorstellen. Es stehen Flip Charts und Filzstifte zur Verfügung.

Falls Zeit vorhanden: Gerne dürfen Sie auch noch über ein anderes Thema diskutieren.