Aktuelles / Notizen

15.02.2011

Zu geleiteten Schulen


Beitrag Erziehungsdirektor im Schulblatt Schaffhausen

Schulleitung - Dienstleistung für die Schule, Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer und klare Anlaufstelle für Eltern und Kinder 

Es gibt sie kaum mehr in Europa - und schweizweit nur noch selten: Schulen ohne professionelle Leitung. Und einmal installiert, möchte niemand mehr die Schulleitung missen. Lehrpersonen, die nie in einer nicht geleiteten Schule unterrichtet haben, können sich ihre Tätigkeit ohne Leitung gar nicht mehr vorstellen: „Was? Wie soll denn das gehen?“ 

Am 18. Januar hat der Regierungsrat die Vorlage zur Einführung geleiteter Schulen an den Kantonsrat überwiesen. Damit ist der politische Weg frei, über die Installierung von Schulleitungen in allen Schaffhauser Schulen zu diskutieren und schliesslich zu entscheiden. Was bringt das den Schaffhauser Schulen? Sind geleitete Schulen besser, erfolgreicher, wertvoller als nicht geleitete Schulen? 

Eines sei gleich vorweggenommen: Jede Schule lebt von ihrem „Kerngeschäft“, dem Unterricht. Dahinter stehen Menschen: Lehrpersonen die mit Engagement, Professionalität und mit Herz und Humor an ihren Klassen unterrichten.  

Erfahrungen mit geleiteten Schulen – in unserem Kanton und anderswo – zeigen, dass geleitete Schulen entscheidende Vorteile für alle Beteiligten haben: 

  • Lehrerinnen und Lehrer sind in einer geleiteten Schule gut aufgehoben: Sie bekommen in schwierigen Situationen Rückhalt durch die Schulleitung. Sie haben eine direkte Ansprechperson und erhalten wertvolle Rückmeldungen zu ihrer beruflichen Tätigkeit durch eine Fachperson. Dies geschieht im Rahmen von Beurteilungs- und Fördergesprächen.
  • Eltern schätzen die Transparenz der Schule. Wenn sie Rat brauchen, wenden sie sich an die Schulleitung, die ihnen direkt weiterhilft oder sie mit ihrem Anliegen an die richtige Fachstelle weist. Sowohl Eltern wie auch Lehrpersonen werden dadurch entlastet. Die Schulleitung ist für alle Schulpartner eine klar identifizierbare Anlaufstelle.
  • Schulbehörden werden von vielen operativen Tätigkeiten entbunden, die nun ganz in die Kompetenz der Schulleitung fallen. Sie können sich bei ihren Entscheiden zu pädagogischen Fragen auf eine versierte Schulleitung stützen.
  • Die Schule selbst profitiert von der Schulleitung, indem ihre Entwicklung gezielt, transparent und behutsam, an die lokalen Verhältnisse angepasst, geführt wird. Schulentwicklung wird dadurch verbindlicher.
  • Ähnlich wie die Eltern, profitieren auch die Schülerinnen und Schüler von einer kompetenten Schulleitung. Dies bei Problemen mit der Lehrperson oder auch bei speziellen Wünschen ausserhalb der Zuständigkeit der Klassenlehrerin. Ganz direkt profitieren sie auch von Lehrpersonen, die ihre Kraft wieder vermehrt dem Unterrichten widmen können. Indirekt kommt eine Schule, die sich gezielt und mit lokaler Prägung entwickelt, auch den Schülerinnen und Schülern zugute, für deren Wohl jede Unterrichtsentwicklung gedacht ist. 

Geleitete Schulen – so eine Studie der ETH (Prof. Dr. Theo Wehner, Zentrum für Organisations- und Arbeitswissenschaften der ETH Zürich: „Qualitative und quantitative Befunde zum Führungssystem ‚geleitete Schule’ im Kanton Zürich“; management summary) – werden von allen Akteuren als in hohem Masse flexibel, entschlossen, effizient, kollegial, zielorientiert, die Schulqualität verbessernd, strukturiert und verbindlich wahrgenommen. Sind geleitete Schulen also die besseren Schulen? — Auf Dauer ja, denn sie haben es dank klarer, gut funktionierender Strukturen leichter, ihre Qualität zu erhalten und zu verbessern.  

Führung ist in allen Unternehmungen in Industrie und Gewerbe, in der Verwaltung und generell in allen Organisationen eine Selbstverständlichkeit. Mit dem Übergang zu geleiteten Schulen schliesst sich der Kanton Schaffhausen einer Entwicklung an, die international und gesamtschweizerisch mehrheitlich etabliert und abgeschlossen ist. Mit Ausnahme von Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden haben alle Deutschweizer Kantone geleitete Schulen (14 Kantone flächendeckend, 3 Kantone sind an der Umsetzung). Nach Ansicht des Regierungsrates und des Erziehungsrates ist - trotz der abgelehnten Schulgesetz- und Bildungsgesetzvorlage sowie der durch die Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen vor Kurzem ebenfalls abgelehnten Vorlage zur gesamtstädtischen Einführung geleiteter Schulen - die Einführung von geleiteten Schulen auch auf Stufe der Volksschulen in allen Gemeinden dringend nötig.  

Bereits heute verfügen zehn Schaffhauser Gemeinden über geleitete Schulen. Mit grossem Erfolg!

Die Erfahrungen in den Gemeinden
-          Beringen
-          Hallau
-          Neuhausen am Rheinfall
-          Neunkirch
-          Schleitheim / Beggingen (Schule Randental)
-          Stein am Rhein
-          Thayngen und
-          Wilchingen / Trasadingen

zeigen eine deutliche Entlastung der Lehrpersonen. In Umfragen kommt klar zum Ausdruck, dass die Lehrpersonen sich so wieder primär dem Unterrichten widmen können. Zudem geben diese Lehrpersonen grösstenteils an, nur noch in einer geleiteten Schule arbeiten zu wollen. Umfragen bei Eltern von geleiteten Schulen zeigen eine sehr hohe Zufriedenheit mit der Schule ihres Kindes

In einem breit angelegten Mitwirkungs- und Vernehmlassungsprozess sind die von der Regierung vorgelegten Grundsätze zur Ausgestaltung der geleiteten Schulen mehrheitlich auf grosse Akzeptanz gestossen. 

In der Vorlage an den Kantonsrat werden die Aufgaben der Schulleitung klar definiert. Die Schulleitung ist verantwortlich für die operative Führung in personellen, pädagogischen, organisatorischen und administrativen Belangen. Die Schulleitung begleitet, berät und entlastet die Lehrpersonen und die Schulbehörden vor Ort. Sie ist Ansprechstelle für die Eltern. Die kommunalen Schulbehörden werden in einer gestärkten strategischen Rolle beibehalten. Die Berechnung der Pensen der Schulleitungen erfolgt aufgrund der Schülerzahlen. Gemeinden mit weniger als 120 Schülern können ein über die ordentliche Berechnung hinausgehendes Schulleitungspensum beantragen. Die Schulleiter brauchen eine pädagogische Ausbildung mit Lehrdiplom und haben eine Schulleiterausbildung zu absolvieren. 

Ich freue mich, wenn Sie sich als Staatsbürgerin und Staatsbürger mit der Vorlage auseinandersetzen. Die Vorlage findet sich unter dem folgenden Link:http://www.sh.ch/Vorlagen-Regierung.875.0.html  

Persönlich bin ich überzeugt, dass das Schaffhauser Erziehungsdepartement und der Regierungsrat eine zukunftsgerichtete, pädagogisch sinnvolle Lösung vorlegt, die auch sehr gut zu den Anliegen von kleineren Gemeinden mit weniger Schülerinnen und Schülern Sorge trägt. Gemeinsam und mit der positiven Unterstützung von Ihnen und von der Schaffhauser Lehrerschaft und der Schulbehörden der Gemeinden werden wir diesen positiven Schritt in die Zukunft schaffen. Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Unterstützung!

Link zum Beitrag im Schaffhauser Schulblatt Ausgabe 02/2011