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29.06.2011

Verleihung Kulturpreise


Künstlerinnen und Künstler werden für ihr Schaffen ausgezeichnet

Alljährlich überreichen Kanton und Stadt die Förderbeiträge und Atelierstipendien an Künstlerinnen und Künstler des Kantons Schaffhausen. Eine sehr schöne Feier!

Zur Förderung professioneller Kulturschaffender wurden

in Zusammenarbeit mit der Stadt Schaffhausen im Jahr

2002 die Förderbeiträge eingeführt. Pro Jahr stehen insgesamt

Fr. 90'000.– bereit, wovon Fr. 50'000.– vom Kanton

und Fr. 40'000.– von der Stadt Schaffhausen finanziert

werden.

Die Vergabe erfolgt durch ein Kuratorium, das in Absprache

mit dem Stadtrat Schaffhausen vom Regierungsrat auf

Amtszeit gewählt wird und vier externe Fachexpertinnen

bzw. Fachexperten und drei Vertreterinnen bzw. Vertreter

der öffentlichen Hand (Kanton, Stadt Schaffhausen und

Stadt Stein am Rhein) umfasst. Als Geschäftsführer des Kuratoriums

wirkt der Leiter der Fachstelle für Kulturfragen. Die

vier externen Fachexpertinnen bzw. Fachexperten haben

keinen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, müssen also

nicht auf ortsspezifische Gegebenheiten Rücksicht nehmen.

Das Kuratorium ist in seinen Entscheiden unabhängig. Dies

gilt sowohl inhaltlich als auch in der Frage der Festlegung

der Höhe der Förderbeiträge, sofern ein Einzelbeitrag nicht

unter Fr. 15'000.– und nicht über Fr. 90'000.– liegt. In den

Jahren 2002 bis 2009 hat das Kuratorium für 50 Kulturschaffende

insgesamt Fr. 720'000.– gesprochen, wobei es

sich in einigen Fällen auch um Gruppen von zwei bis vier

Personen handelte.

Die Bewerbung um die Förderbeiträge wird ausgeschrieben

und ist an eine Eingabefrist gebunden (31. März). Bewerbungen

sind alters- und spartenunab hängig möglich.

Atelierstipendien

Im Jahr 2004 hat der Kanton in Berlin ein Atelier eröffnet,

das aus einem Atelierraum und einer Wohnung im selben

Gebäudekomplex besteht. Das Atelier befindet sich in

Berlin-Mitte, im ehemaligen Ostteil der Stadt. Mit der Einrichtung

eines Ateliers soll professionellen Kulturschaffenden

die Möglichkeit gegeben werden, sich im Sinne einer Auszeit

während eines halben Jahres in einer Grossstadt aufzuhalten,

in der aufgrund der politischen Entwicklung seit

1989 exemplarische Prozesse der Veränderung und des

Aufbruchs ablaufen.

Das für die Vergabe der Förderbeiträge zuständige Kuratorium

vergibt ebenfalls die Atelierstipendien. Dabei handelt

es sich um jährlich zwei sechsmonatige Aufenthalte in Berlin,

bei denen die Stipendiatinnen und Stipendiaten durch

einen monatlichen Lebenskostenzuschuss unterstützt werden.

Dies soll ihnen die Möglichkeit eröffnen, sich frei von

unmittelbaren existentiellen Sorgen dem Aufenthalt und der

Arbeit in Berlin zu widmen. Bisher konnten 11 Atelierstipendien

vergeben werden, in 10 Fällen an einzelne Kulturschaffende

und in einem Fall an ein Trio.

Die Bewerbung um die Atelierstipendien wird ausgeschrieben

und ist an eine Eingabefrist gebunden (30. April).

Bewerbungen sind alters- und spartenunabhängig möglich.