Aktuelles / Notizen

08.06.2011

Umsetzung HarmoS; Geplantes Vorgehen


Insbesondere interessiert die Anpassung des Kindergarteneintrittsalters

Die Kantone haben innert 6 Jahren seit Inkrafttreten des HarmoS-Konkordats die Bestim­mungen umzusetzen, also spätestens bis 1. August 2015 (Inkrafttreten des Konkordats: 1. August 2009). 

Vorgaben

HarmoS

Erläuterungen

Handlungsbedarf Kanton SH

Eintritt Kindergarten

Stichtag 31. Juli;
Mit vollendetem 4. Lebensjahr

Anpassung des Schuldekrets

Schulpflicht

 

11 Jahre Schulobligatorium, wovon
- Kindergarten (oblig.)          2 Jahre
- Primarschule                    6 Jahre
Total Primarstufe              8 Jahre 
Sekundarstufe                  3 Jahre 
Übergang zu Sek II: nach 11. Schuljahr (Gymnasium: 10. Schuljahr)

Anpassung des Schulgesetzes und des Schuldekrets.

Sprachenunterricht

 

Zwei Fremdsprachen in der Primarstufe
- 1. Fremdsprache ab 5. Schuljahr (E*)
- 2. Fremdsprache ab 7. Schuljahr (F*)
* Englisch oder Französisch in regionaler Absprache mit vergleichbaren Kenntnissen am Ende der Schulpflicht.

Keiner; ist bereits umgesetzt.

Lehrpläne

 

Sprachregionale Koordination

Deutschschweiz: Lehrplan 21

Der Kanton SH war schon am Grundlagenprojekt beteiligt. Der Regierungsrat ist mit Beschluss vom 20. April 2010 der Verwaltungsvereinbarung zwecks Erarbeitung des Lehrplanes 21 beigetreten. Der Lehrplan wird frühestens im Jahr 2014 vorliegen. Danach ist die Umsetzung bzw. Einführung im Kanton vorzunehmen.

Bildungsstandards

National festgelegt durch EDK

Phase 1: Fachbereiche Schulsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften 

Gültig für jeweils Ende 4., 8. und 11. Schuljahr

Die Bildungsstandards werden von der EDK vorbereitet; deren Verabschiedung ist für 2011 geplant. Evt. Ergänzung des Schulgesetzes und/oder des Schuldekrets.

Bildungsmonitoring

Basis: alle vier Jahre Bildungsbericht als Grundlage für Steuerungsentscheide der Politik

Keiner; wird von EDK umgesetzt. Ein erster Bildungsbericht ist im Frühjahr 2010 erschienen.

Blockzeiten

Primarstufe: Unterricht vorzugsweise in Blockzeiten

Keiner, ist bereits umgesetzt.

Tagesstrukturen

Bedarfsgerechte Tagesstrukturen
- kostenpflichtig
- fakultative Nutzung

Ergänzung des Schulgesetzes und evt. des Schuldekrets.

Das Erziehungsdepartement beabsichtigt, zur Umsetzung der wenigen, noch zu erfüllenden Vorgaben des HarmoS-Konkordates im Verlaufe dieses Jahres eine entsprechende Teilrevision des Schulgesetzes und des Schuldekrets in die Wege zu leiten. 

Es geht dabei primär um die formelle Einführung des elfjährigen Schulobligatoriums (zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Sekundarstufe I) sowie um die Verschiebung des Stichtages für den Eintritt in den Kindergarten und damit für den Beginn der Schulpflicht. 

Für die nächsten beiden Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 gilt für alle Schaffhauser Kinder wie bisher der 1. Mai als Stichtag für den Kindergarteneintritt. In den darauf folgenden drei Schuljahren wird der Stichtag jeweils um einen Monat verschoben. Mit der vorgesehenen Staffelung wird vermieden, dass ab Schuljahr 2015/2016 sehr viel mehr Kinder auf einmal in den Kindergarten eintreten und dadurch allenfalls zusätzliche Klassen geführt werden müssten. Die nachfolgende Übersicht fasst alle relevanten Daten zusammen:

Schuljahr BeginnSchuljahr Stichtag Eintritt: Geburt vor
2011 / 2012 01.08.2011 1. Mai 30.04.2007
2012 / 2013 01.08.2012 1. Mai 30.04.2008
2013 / 2014 01.08.2013 31. Mai 31.05.2009
2014 / 2015 01.08.2014 30. Juni 30.06.2010
2015 / 2016 01.08.2015 31. Juli 31.07.2011

 

 

 




Ab Schuljahr 2013/2014 gilt zudem das zweijährige Kindergartenobligatorium, wobei bereits jetzt 98% der Schaffhauser Kinder beide Kindergartenjahre besuchen.