Aktuelles / Notizen
Umsetzung HarmoS; Geplantes Vorgehen
Die Kantone haben innert 6 Jahren seit Inkrafttreten des HarmoS-Konkordats die Bestimmungen umzusetzen, also spätestens bis 1. August 2015 (Inkrafttreten des Konkordats: 1. August 2009).
Vorgaben HarmoS |
Erläuterungen |
Handlungsbedarf Kanton SH |
Eintritt Kindergarten |
Stichtag 31. Juli; |
Anpassung des Schuldekrets |
Schulpflicht
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11 Jahre Schulobligatorium, wovon |
Anpassung des Schulgesetzes und des Schuldekrets. |
Sprachenunterricht
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Zwei Fremdsprachen in der Primarstufe |
Keiner; ist bereits umgesetzt. |
Lehrpläne
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Sprachregionale Koordination Deutschschweiz: Lehrplan 21 |
Der Kanton SH war schon am Grundlagenprojekt beteiligt. Der Regierungsrat ist mit Beschluss vom 20. April 2010 der Verwaltungsvereinbarung zwecks Erarbeitung des Lehrplanes 21 beigetreten. Der Lehrplan wird frühestens im Jahr 2014 vorliegen. Danach ist die Umsetzung bzw. Einführung im Kanton vorzunehmen. |
Bildungsstandards |
National festgelegt durch EDK Phase 1: Fachbereiche Schulsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften Gültig für jeweils Ende 4., 8. und 11. Schuljahr |
Die Bildungsstandards werden von der EDK vorbereitet; deren Verabschiedung ist für 2011 geplant. Evt. Ergänzung des Schulgesetzes und/oder des Schuldekrets. |
Bildungsmonitoring |
Basis: alle vier Jahre Bildungsbericht als Grundlage für Steuerungsentscheide der Politik |
Keiner; wird von EDK umgesetzt. Ein erster Bildungsbericht ist im Frühjahr 2010 erschienen. |
Blockzeiten |
Primarstufe: Unterricht vorzugsweise in Blockzeiten |
Keiner, ist bereits umgesetzt. |
Tagesstrukturen |
Bedarfsgerechte Tagesstrukturen |
Ergänzung des Schulgesetzes und evt. des Schuldekrets. |
Das Erziehungsdepartement beabsichtigt, zur Umsetzung der wenigen, noch zu erfüllenden Vorgaben des HarmoS-Konkordates im Verlaufe dieses Jahres eine entsprechende Teilrevision des Schulgesetzes und des Schuldekrets in die Wege zu leiten.
Es geht dabei primär um die formelle Einführung des elfjährigen Schulobligatoriums (zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Sekundarstufe I) sowie um die Verschiebung des Stichtages für den Eintritt in den Kindergarten und damit für den Beginn der Schulpflicht.
Für die nächsten beiden Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 gilt für alle Schaffhauser Kinder wie bisher der 1. Mai als Stichtag für den Kindergarteneintritt. In den darauf folgenden drei Schuljahren wird der Stichtag jeweils um einen Monat verschoben. Mit der vorgesehenen Staffelung wird vermieden, dass ab Schuljahr 2015/2016 sehr viel mehr Kinder auf einmal in den Kindergarten eintreten und dadurch allenfalls zusätzliche Klassen geführt werden müssten. Die nachfolgende Übersicht fasst alle relevanten Daten zusammen:
Schuljahr | BeginnSchuljahr | Stichtag | Eintritt: Geburt vor |
2011 / 2012 | 01.08.2011 | 1. Mai | 30.04.2007 |
2012 / 2013 | 01.08.2012 | 1. Mai | 30.04.2008 |
2013 / 2014 | 01.08.2013 | 31. Mai | 31.05.2009 |
2014 / 2015 | 01.08.2014 | 30. Juni | 30.06.2010 |
2015 / 2016 | 01.08.2015 | 31. Juli | 31.07.2011 |
Ab Schuljahr 2013/2014 gilt zudem das zweijährige Kindergartenobligatorium, wobei bereits jetzt 98% der Schaffhauser Kinder beide Kindergartenjahre besuchen.