Aktuelles / Notizen

23.08.2011

Schaffhauser Regierung fordert Anteil aus Hilfspaket des Bundes für Kantone


Der Regierungsrat verfolgt die volkswirtschaftlich negativen Auswirkungen der Frankenstärke seit längerer Zeit mit grosser Besorgnis. Er hat sich an seiner heutigen Sitzung vertieft mit den Auswirkungen auf die regionale Volkswirtschaft auseinandergesetzt.

Die Frankenstärke bereitet Teilen der Schaffhauser Wirtschaft ernsthafte Probleme. Drei Gruppen von Unternehmen sind aufgrund der währungsbedingt weggebrochenen Margen oder dem veränderten Konsumentenverhalten stark unter Druck geraten: Exportabhängige Industrieunternehmen inkl. Zulieferbetriebe, Detailhandelsunternehmen und die Tourismusbranche (inkl. Hotellerie und Gastronomie).

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Wirtschafts- und Währungspolitik Sache des Bundes ist und die Handlungsmöglichkeiten der Kantone sehr beschränkt sind. Die Regierung begrüsst es, dass die Nationalbank substantielle Massnahmen zur Sicherung von Schweizer Arbeitsplätzen und zur Schwächung des Schweizer Frankens ergriffen hat. Weiter fordert die Regierung in einem Schreiben an den Bundesrat im Zusammenhang mit dem angekündigten 2 Milliarden-Hilfspaket des Bundes die Prüfung einer direkten Unterstützung der Kantone. Damit könnten Haushaltsdefizite, drohende Steuererhöhungen, Dienstleistungsabbau und die konjunkturell schädliche Drosselung des öffentlichen Konsums vermieden werden, welche die Unternehmen beziehungsweise die Wirtschaft zusätzlich schwächen werden. Der Bund könnte aus dem mutmasslichen Rechnungsüberschuss 2011 einen Teil der ausfallenden Ausschüttungen der Nationalbank ersetzen.

Für den Kanton sind die Möglichkeiten einer direkten Hilfestellung für die einzelnen Unternehmen sehr beschränkt. Die Regierung begrüsst es, dass sich einheimische Banken bereit erklären, Überbrückungskredite zu gewähren. Weiter unternimmt die Regierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles, um die Existenz von gesunden Betrieben und deren Arbeitsplätze zu sichern. Ein Vorteil sind in unserem überschaubaren Kanton die kurzen Wege und pragmatische Lösungsansätze. So können auf Gesuch hin in enger Absprache mit den Steuerbehörden allenfalls geschuldete Steuern aufgeschoben werden. Allfällige Gesuche um Kurzarbeit werden im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben speditiv und unbürokratisch geprüft. Weiter steht der Regierungsrat in engem Kontakt zu den Wirtschaftsverbänden (Gewerbeverband und Industrievereinigung). In Kürze wird der Regierungsrat das Thema zudem mit den Schaffhauser Bundesparlamentariern vertieft erörtern.