Aktuelles / Notizen

29.01.2013

Das Stipendien-Konkordat tritt am 1. März 2013 in Kraft


Schaffhausen fehlt noch

Die Kantone machen einen weiteren Schritt hin zu einer Harmonisierung beim Stipendienwesen. Nachdem zehn Kantone dem Stipendien-Konkordat beigetreten sind, hat der EDK-Vorstand das Datum für das Inkrafttreten auf den 1. März 2013 angesetzt. Ziel ist eine Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendiengesetze: Die Vergabe von Stipendien an Lehrlinge, Mittelschülerinnen und Mittelschüler, Studierende an Hochschulen sowie in der höheren Berufsbildung soll in der Schweiz nach gleichen Grundsätzen und Mindeststandards erfolgen. Bisher sind dem Stipendien-Konkordat die Kantone Basel-Stadt, Graubünden, Freiburg, Neuenburg, Thurgau, Waadt, Bern, Tessin, Genf und Glarus beigetreten. Als elfter Kanton folgte nach der EDK-Vorstandssitzung vom 24. Januar 2013 der Kanton Jura.

Fakten zum Stipendienwesen: 

Im Jahr 2010 erhielten in der Schweiz 48'085 Personen ein Stipendium. Das entspricht rund 8 Prozent der Personen, die sich damals in einer nachobligatorischen Ausbildung befanden. Mehr als die Hälfte der Bezüger (57%) waren Lernende auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, allgemeinbildende Schulen). In der Schweiz regeln die Kantone die Bedingungen für die Stipendienvergabe und finanzieren diese Ausgaben. 2010 vergaben sie Ausbildungsbeiträge im Umfang von 328 Millionen CHF: 302 Millionen CHF gingen in Form von Stipendien an Lernende und Studierende, 26 Millionen in Form von Darlehen. Der Bund subventioniert diese Ausgaben mit jährlich rund 25 Millionen CHF. Er subventioniert nur die Stipendienaufwendungen auf Tertiärstufe (Hochschulen und höhere Berufsbildung). Quelle: Bundesamt für Statistik: Kantonale Stipendien und Darlehen 2010. Neuenburg 2011.

Die Kantone sind zuständig für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen. Der Bund subventioniert diese Ausgaben, wenn es sich um Stipendien für Hochschulen oder die höhere Berufsbildung handelt. Mit der "Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge" (Stipendien-Konkordat) haben sich die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren 2009 erstmals auf umfassende Vorgaben für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen geeinigt. Sie haben damit ihren Willen für eine verbesserte Harmonisierung im Stipendienwesen und für mehr Chancengerechtigkeit bei der Vergabe von Ausbildungsbeiträgen bekundet.

Elf Beitrittskantone: 

Die Plenarversammlung der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren hat das Stipendien-Konkordat am 18. Juni 2009 zu Handen der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Seither sind die Kantone Basel-Stadt, Graubünden, Freiburg, Neuenburg, Thurgau, Waadt, Bern, Tessin, Genf und Glarus (in der Reihenfolge ihres Beitritts) beigetreten. Vor wenigen Tagen – am 28. Januar 2013 – ist im Kanton Jura die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen. Der Kanton Jura wird der 11. Beitrittskanton. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden befindet sich im Ratifikationsprozess. Dort wird die zweite Lesung im Parlament im Februar 2013 stattfinden. Die Beitrittskantone decken 46.6% der Schweizer Wohnbevölkerung ab.

Für das Inkraftsetzen des Konkordats braucht es mindestens zehn Beitrittskantone. Der Vorstand der EDK hat an seiner Sitzung vom 24. Januar 2013 das Datum für das Inkrafttreten auf den 1. März 2013 angesetzt. Die Beitrittskantone übernehmen die im Konkordat definierten Grundsätze und Mindeststandards. Ab Inkrafttreten des Konkordats (1. März 2013) haben sie fünf Jahre Zeit, ihr kantonales Recht entsprechend anzupassen.

Was ändert? 

Das Stipendien-Konkordat wird zu einer Harmonisierung der kantonalen Stipendiengesetze führen. Das betrifft beispielsweise Fragen wie: wer bekommt Stipendien? wie lange werden Stipendien ausbezahlt? wie hoch muss ein jährliches Vollstipendien mindestens sein? wie wird die Höhe des Stipendiums berechnet?

Was das Stipendien-Konkordat in einem Beitrittskanton an Veränderungen auslöst, kann nur für jeden Kanton einzeln beantwortet werden - vor dem Hintergrund seines aktuellen kantonalen Stipendiengesetzes. Pauschal lässt sich sagen, dass folgende Bestimmungen im Stipendien-Konkordat in einem Grossteil der Kantone zu Veränderungen führen werden: der Einbezug der Höheren Berufsbildung in die Erstausbildungen, die Zulassung eines gewissen Erwerbseinkommens ohne Stipendienkürzung oder die Ausdehnung des Bezügerkreises auf Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), wenn sie bereits seit fünf Jahren in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sind. Weiter finden die Höchstansätze für Stipendien heute erst in einer Minderheit von Kantonen Anwendung. Höchstansatz heisst: wird der maximale Betrag für ein Stipendium ausbezahlt, dann sind das pro Jahr auf Sekundarstufe II 12'000 Franken und auf Tertiärstufe 16'000 Franken. Die Beitrittskantone können auch höher gehen, aber nicht tiefer.