Aktuelles / Notizen

03.09.2013

Entlastungsprogramm 2014


Der Kanton Schaffhausen muss sparen

Die Wirtschaftskrise und die damit einhergehenden Einnahmenausfälle hinterliessen im Staatshaushalt des Kantons Schaffhausen tiefe Spuren. Ein erstes Sparprogramm (ESH3) führte zu jährlichen Entlastungen von knapp 20 Mio. Franken. Trotz dieser Bemühungen besteht weiterhin ein strukturelles Defizit von 40 Mio. Franken. Angesichts des akuten Handlungsbedarfs für eine Haushaltsanierung sollen die staatlichen Leistungen und die Effizienz der Verwaltung gesamthaft, objektiv und systematisch durch ein unabhängiges Unternehmen untersucht werden. Der Regierungsrat stellt dafür beim Kantonsrat den Antrag, einen Nachtragskredit in der Höhe von 500'000 Franken zu bewilligen. Darüber hinaus wird der Regierungsrat mit dem Budget 2014 eine Erhöhung des Steuerfusses um 6 Prozentpunkte beantragen.

In den Jahren wirtschaftlicher Prosperität gelang dem Kanton nicht nur ein beachtliches wirtschaftliches Wachstum, sondern er war in der Lage, ebenso beispiellose Steuerentlastungen umzusetzen. So konnte alleine der Steuerfuss in vier Schritten um insgesamt 12 Prozentpunkte gesenkt werden. Die letzte und zugleich grösste Steuersenkung erfolgte in der Steuerperiode 2007 und betrug ganze 5 Prozentpunkte. Die Entlastung kam insbesondere auch privaten Haushalten zugute, die darüber hinaus auch von Steuergesetzrevisionen profitieren konnten (vgl. Anhang).

Die Wirtschaftskrise der letzten Jahre kam unerwartet und war insbesondere in ihrer Intensität nicht vorhersehbar. Die damit zusammenhängenden Einnahmenausfälle führten zu noch nie dagewesenen Haushaltdefiziten und machten Entlastungsmassnahmen notwendig. Im Rahmen des Entlastungsprogramms ESH3 konnten schliesslich jährlich wiederkehrende Einsparungen von knapp 20 Mio. Franken verwirklicht werden.

Die finanzielle Situation des Kantons hat sich seitdem jedoch weiter verschlechtert: Die Erträge des Kantons aus der AXPO-Beteiligung beziehungsweise dem Ertragsanteil an der Schweizerischen Nationalbank sind 2012 16 Mio. Franken tiefer als 2009 ausgefallen, als der Kanton letztmals eine ausgeglichene Rechnung vorstellen konnte. Im gleichen Zeitraum ist der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von rund 48 auf noch 29 Mio. Franken zurückgegangen, was einem weiteren Ertragsrückgang von 19 Mio. Franken entspricht. Schliesslich gehört der Kanton Schaffhausen seit 2013 zu den Geberkantonen im interkantonalen Finanzausgleich: Wurden 2009 noch knapp 12 Mio. Franken an den Kanton Schaffhausen ausbezahlt, ist es nun unser Kanton, der 2013 seinerseits knapp 3 Mio. Franken an den Finanzausgleich zu leisten hat. 2014 wird sich dieser Beitrag um zusätzliche 1.5 Mio. Franken erhöhen. Dieser Wechsel vom Nehmer- zum Geberkanton belastet die Rechnung 2013 somit um zusätzliche 15 Mio. Franken. Die Steuererträge befanden sich 2012 in etwa auf gleicher Höhe wie 2009. Grund für den Ertragsrückgang sind die gesunkenen Steuerleistungen der juristischen Personen mit Sonderstatus. Andererseits stiegen im gleichen Zeitraum die demografiebedingten Ausgaben im Gesundheits- und Sozialbereich stark an und belasten nun das Budget überproportional.

Im Resultat fehlen somit Einnahmen in der Höhe von insgesamt 50 Mio. Franken bei gleichzeitigem massivem Anstieg von Ausgaben insbesondere im Gesundheits- und Sozialbereich. Mit den bisher eingeleiteten Entlastungsmassnahmen kann diese Lücke nicht gefüllt werden. Der Regierungsrat ist zum Schluss gekommen, dass die bisher erfolgten und erfolgreich umgesetzten Sparbemühungen zwingend fortgesetzt werden müssen. Die Regierung plant deshalb einen zusätzlichen Leistungsabbau im Ausmass von 20 Mio. Franken sowie Steuererhöhungen im Umfang von ebenfalls 20 Mio. Franken.

Um das akute Ungleichgewicht in den Staatsfinanzen zu bewältigen, soll deshalb ein privates, unabhängiges Unternehmen beauftragt werden, die erbrachten staatlichen Leistungen objektiv und systematisch unter die Lupe zu nehmen. Die Untersuchung hat zum Ziel, die Leistungen unseres Kantons zu denjenigen anderer Kantone in Bezug zu setzen und mit diesen zu vergleichen. Dabei soll erkannt werden, wo überdurchschnittlich hohe Kosten anfallen, deren Reduktion zur Behebung des strukturellen Defizites beitragen könnte.

Rein ausgabenseitige Massnahmen werden jedoch den staatlichen Haushalt nicht sanieren können, denn nach verschiedenen "Schlankheitskuren" wird der Kanton nicht in der Lage sein, 40 Mio. Franken an Ausgaben einzusparen. Der Regierungsrat wird daher in einem ersten Schritt mit dem Budget 2014 eine Erhöhung des Steuerfusses um 6 Prozentpunkte beantragen, was knapp 15 Mio. Franken an Mehreinnahmen bringen wird. Diese Unterstützung durch den Schaffhauser Steuerzahler ist dringend nötig. Nur so können die Finanzen mittelfristig wieder ins Lot gebracht werden.

Links:

Vorlage des Regierungsrates

Präsentation anlässlich der Medienorientierung

Anhang