Aktuelles / Notizen

05.12.2013

Optimierung der Volksschulorganisation zugunsten Entlastung der Klassenlehrpersonen


Vorlage an den Kantonsrat

Der Regierungsrat schlägt für die Volksschule eine Optimierung der Klassenorganisation in den Gemeinden und eine Anhebung der durchschnittlichen Klassengrössen vor. Er hat eine entsprechende Vorlage an den Kantonsrat verabschiedet. Hintergrund bildet der vom Parlament beschlossene Auftrag an die Regierung zur Einreichung einer Vorlage zur kostenneutralen Umsetzung der zusätzlichen Entlastung der Klassenlehrpersonen. 

Angesichts der vergleichsweise tiefen durchschnittlichen Klassengrössen im Kanton Schaffhausen sind die massvolle Anhebung der durchschnittlichen Klassengrössen an den Schaffhauser Schulen und die Optimierung der Klassenorganisation in den Gemeinden die einzig vertretbaren Lösungsansätze. Neu sollen die einem Schulträger zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Planung des Schulbetriebes mit Jahreslektionenvolumen festgelegt werden; eine Jahreslektion entspricht einer Unterrichtslektion pro Woche über ein Jahr hinweg. Die Gemeinde erstellt die Schuljahresplanung. Die Festlegung des zur Verfügung stehenden Jahreslektionenvolumens für die Schulträger soll in Abhängigkeit der Schülerzahl erfolgen und besondere Rahmenbedingungen (Sozialindex und andere kommunalen Gegebenheiten), soweit sinnvoll und möglich, berücksichtigen. Damit wird erreicht, dass die Organisation der Schulen innerhalb einer Gemeinde oder durch die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden optimiert wird. Ebenfalls wird dadurch die durchschnittliche Schülerzahl der Klassen angehoben. Die frei werdenden Ressourcen sollen zur zusätzlichen Entlastung der Klassenlehrpersonen verwendet werden. Frankenmässig entspricht das Jahreslektionenvolumen, welches zugunsten einer kostenneutralen Realisierung der zusätzlichen Entlastung der Klassenlehrpersonen umgelagert wird, einem Betrag von rund 1,85 Mio. Franken (Kanton 758'500 Franken / Gemeinde 1'091'500 Franken). Die Umlagerung ist kostenneutral. Die Inkraftsetzung ist auf den Beginn des Schuljahrs 2015/16 vorgesehen. 

Eine Analyse der Schuljahre 2012/13 und 2013/14 zeigt, dass die Unterschiede in den Klassengrössen an allen Stufen kantonsweit beachtlich sind. Die gesetzlich festgelegten Maximalgrössen werden - auch in der Stadt Schaffhausen - selten erreicht. Die Differenzen beim neuen Wert "Jahreslektionenvolumen pro Schüler" zwischen der Stadt Schaffhausen und den anderen Gemeinden sind geringer als erwartet. 

Im Zusammenhang mit der Umlagerung der frei werdenden Ressourcen ist auf die angespannte Finanzsituation und die laufenden Bestrebungen zur Sanierung des Staatshaushaltes hinzuweisen. In diversen Bereichen wurden aufgrund der angespannten Finanzlage vorübergehend Arbeiten und Projekte sistiert oder ganz auf Eis gelegt. So wurden beispielsweise geplante Beiträge für die Realisierung von schulnahen, bedarfsgerechten Tagesstrukturen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus dem Budget gestrichen.  

Bezüglich der Kantonsschule, der Berufsfachschulen und der Sonderschulen besteht kein Handlungsbedarf.

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