Aktuelles / Notizen

09.04.2014

Neue Vorlage zu Reduktion des Staatsbeitrages...


...an die Landeskirchen

Der Regierungsrat schlägt eine Reduktion des Staatsbeitrages an die Landeskirchen um 400'000 Franken auf neu 3,7 Mio. Franken mit Indexierung und eine Anpassung des Verteilungsschlüssels des Staatsbeitrages unter den drei Landeskirchen vor. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Staatsbeiträgen zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. 

Bereits im Rahmen des Entlastungspakets ESH3 wurde eine Reduktion des Staatsbeitrags an die Landeskirchen vorgeschlagen. Die entsprechende Vorlage, welche ebenfalls eine Reduktion des Staatsbeitrags um 400'000 Franken und zusätzlich eine Streichung der Indexierung zum Inhalt hatte, wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2013 abgelehnt. Bereits wenige Tage später wurde eine Motion von Kantonsrat Markus Müller mit dem Ziel einer Reduktion des Staatsbeitrags um 400'000 Franken eingereicht. Auch die Landeskirchen selber bestätigten in Verhandlungen mit dem Erziehungsdepartement ihren vor der Volksabstimmung eingebrachten Vorschlag "Reduktion 400'000 Franken, Beibehaltung der Indexierung". 

Der Kanton Schaffhausen entrichtet seit 1983 den drei anerkannten Landeskirchen (Evangelisch-reformierte Landeskirche, Römisch-katholische Landeskirche und Christkatholische Kirchgemeinde Schaffhausen und Umgebung) einen indexierten Staatsbeitrag. Dieser Betrag basierte auf zum damaligen Zeitpunkt angestellten Berechnungen der vormalig durch den Staat besoldeten 31 Pfarrstellen im Kanton. Der im Jahr 1982 auf 2,4 Mio. Franken gesetzte und indexierte Beitrag ist inzwischen auf 4,1 Mio. Franken angewachsen. Von diesem Betrag erhalten die Evangelisch-reformierte Landeskirche 77,5 %, die Römisch-katholische Landeskirche 20 % und die Christkatholische Kirchgemeinde 2,5 % zugesprochen. Neu werden aufgrund der Veränderung der Mitgliederzahlen der einzelnen Landeskirchen die Beiträge im Umfang von 2 % zu Gunsten der Römisch-katholischen Landeskirche und zu Ungunsten der Evangelisch-reformierten Landeskirchen umverteilt.

Eine Reduktion des Staatsbeitrages an die Landeskirchen um 400'000 Franken ist angezeigt und materiell vertretbar, zumal die von den Landeskirchen angebotenen Leistungen aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung zurückgegangen sind und sich insbesondere auch die Mitgliederzahlen der Landeskirchen stark verringert haben.

Hier geht es direkt zur Vorlage (Bericht und Antrag an den Kantonsrat)