Aktuelles / Notizen

24.09.2014

Entlastungsprogramm EP14


...der Schaffhauser Regierung

Hier geht es direkt zum Bericht und Antrag Entlastungsprogramm 2014 (SP14) (Download PDF der Vorlage)

Unter diesem Link sind alle weiteren Unterlagen zum EP14 zu finden.

Das EP14 in wenigen Sätzen zusammengefasst: "Die Schaffhauser Regierung schlägt 122 Massnahmen vor, 100 in der Kompetenz des Regierungsrates und 22 in der Kompetenz des Kantonsrates. Zusätzlich sollen vier steuerliche Massnahmen umgesetzt werden, aber keine generelle Steuerfusserhöhung. Mit einem temporären Steuerfusszuschlag von 3% per Budget 2015 (maximal zweimal verlängerbar) im Sinne einer Defizitbrücke soll das Ergebnis des Staatshaushaltes klar verbessert werden, bis die einlaufenden Massnahmen von EP14 greifen.140 Stellen (Vollzeitäquivalenz) sind davon betroffen, 74 davon können via natürliche Fluktuationen aufgefangen werden. Es existiert ein umfassender Sozialplan. Mit einem Steuerfussabtausch von 4% zwischen Kanton und Gemeinden wird für eine praktisch neutrale Bilanz in den Gemeindehaushalten gesorgt."

Entlastungsprogramm 2014: Schwarze Zahlen ab 2017 

Das Entlastungsprogramm 2014 (EP2014) sieht für den Staatshaushalt des Kantons Schaffhausen bis ins Jahr 2017 Entlastungsmassnahmen im Umfang von insgesamt 40 Mio. Franken vor. Damit kann das strukturelle Defizit ab 2017 behoben werden. Das Massnahmenpaket umfasst 122 Entlastungsmassnahmen und setzt sich zu drei Viertel aus Entlastungsmassnahmen und zu einem Viertel aus steuerlichen Massnahmen zusammen. Die Massnahmen betreffen alle Aufgabenbereiche. Die Einsparungen fallen zum grossen Teil in jenen Aufgabenfeldern an, in denen die Benchmarkstudie von BAK Basel Fallkostendifferenziale ausweist. Die Entlastungsmassnahmen führen ab 2016 zu einem Abbau von 140 Pensen. Dieser Stellenabbau kann zum grossen Teil über die natürliche Fluktuation realisiert werden. Darüber hinaus wurde ein Sozialplan erarbeitet. Das Massnahmenpaket führt insgesamt zu einer leichten Entlastung der Gemeindehaushalte. 

Der gleichzeitig vorgelegte Staatsvoranschlag 2015 sieht – unter Berücksichtigung der ersten Auswirkungen des EP2014 sowie der zusätzlich für 2015 beantragten Steuerfusserhöhung von 3 Prozentpunkten – einen Aufwandüberschuss von 28.3 Mio. Franken vor. 

Entlastungsmassnahmen

Von den insgesamt 122 Entlastungsmassnahmen fallen 100 Massnahmen mit einer Entlastungswirkung im Jahr 2017 von 17.5 Mio. Franken (2018: 18.9 Mio. Franken) in die Zuständigkeit des Regierungsrates sowie 22 Massnahmen mit einer Entlastungswirkung im Jahr 2017 von 13.4 Mio. Franken (2018: 16.3 Mio. Franken) in die Zuständigkeit des Kantonsrates. Die Massnahmen führen im Jahr 2017 zu Entlastungen bei den Gemeindehaushalten in der Höhe von insgesamt 9.9 Mio. Franken (2018: 13.9 Mio. Franken), die durch den Kanton ab 2017 im Umfang von 9.2 Mio. Franken (2018: 11.9 Mio. Franken) durch einen Steuerfussabtausch abgeschöpft werden. Die Entlastung des Kantonshaushaltes beträgt somit im Jahr 2017 40.1 Mio. Franken und im Jahr 2018 47.1 Mio. Franken. Die Umsetzung aller Massnahmen führt den Staatshaushalt ab 2017 in die schwarzen Zahlen. 

Auswirkungen auf das Personal

Entlastungen des Staatshaushaltes in der Grössenordnung von 40 Mio. Franken sind nicht ohne schmerzhafte Einschnitte beim Personal umzusetzen, personelle Konsequenzen deswegen nicht zu vermeiden. Von pauschalen Personalmassnahmen nahm der Regierungsrat Abstand. Die Umsetzung aller Massnahmen führt zu einem Personalabbau von insgesamt rund 140 Pensen ab 2016, davon gut die Hälfte über Fluktuationen. Für die betroffenen Mitarbeitenden wurde in enger Zusammenarbeit mit den Personalverbänden ein Sozialplan ausgearbeitet. Der Sozialplan bringt einmalige Kosten beim Kanton in der Höhe von maximal 4 Mio. Franken mit sich, wobei der überwiegende Anteil von 3.3 Mio. Franken gebundene Mittel sind, die aufgrund des geltenden Rechts auch ohne Sozialplan anfallen würden. 

Auswirkungen auf die Gemeinden

Das Entlastungsprogramm 2014 dient der Entlastung des Kantonshaushaltes. Entlastungen, die bei den Gemeinden anfallen, sollen deshalb grundsätzlich kompensiert werden. Der Regierungsrat beschloss, die Kompensation ohne strukturelle Anpassungen (etwa des Finanzausgleichs) vorzunehmen. Als geeignetste Massnahme erwies sich ein Steuerfussabtausch in der Höhe von 4 Prozentpunkten (9.2 Mio. Franken), der einerseits der Leistungsfähigkeit der Gemeinden angemessen Rechnung trägt und andererseits einfach umzusetzen ist. Der Steuerfussabtausch soll ab 2017 umgesetzt werden und kompensiert die anfallenden Netto-Entlastungen bei den Gemeinden nur teilweise. 

Damit verzichtet der Kanton auf eine vollständige Abschöpfung zugunsten der Gemeindehaushalte. Diese profitieren von einer einmaligen Entlastung in der Höhe von 4.4 Mio. Franken im Jahr 2016 sowie ab dem Jahr 2018 von einer wiederkehrenden jährlichen Entlastung in der Höhe von 2.1 Mio. Franken. 

Weiteres Vorgehen

Der Regierungsrat beantragt im vorgelegten Bericht und Antrag die Umsetzung von 22 Entlastungsmassnahmen, die in die Zuständigkeit des Kantonsrates fallen. Die konkreten Dekrets- und Gesetzesvorlagen werden dem Kantonsrat in einem zusätzlichen Anhang bis Ende Januar 2015 zur Beratung und Entscheidfindung vorgelegt. 

Staatsvoranschlag 2015 / Finanzplan 2015 – 2018

Der Regierungsrat hat weiter den Staatsvoranschlag 2015 sowie den Finanzplan 2015 – 2018 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2014 werden dabei in einem Zusatzbericht und Antrag dargelegt. 

Der ursprüngliche Staatsvoranschlag 2015 sah einen Aufwandüberschuss von 38.9 Mio. Franken vor. Die im Bericht und Antrag betreffend Entlastungsprogramm 2014 enthaltenen Massnahmen führen bereits ab 2015 zu einer ersten Haushaltverbesserung in der Höhe von 3.4 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung der mit dem Zusatzbericht unterbreiteten Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2014 liegt der Ausgabenüberschuss der Laufenden Rechnung 2015 damit noch bei 35.5 Mio. Franken. 

«Defizitbrücke»

Mit den vorgelegten Entlastungsmassnahmen erreicht die Regierung die Behebung des strukturellen Defizits ab 2017. In den Jahren 2015 und 2016 bestehen jedoch weiterhin Aufwandüberschüsse in Höhe von 35.5 bzw. 26.2 Mio. Franken. Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten konnten seit 2003 aufgrund der Überschüsse und Devestitionen um über 200 Mio. Franken auf einen Stand von 63 Mio. Franken per Ende 2012 abgebaut werden. Im Jahr 2014 mussten nun erstmals wieder Neugelder im Umfang von bisher 40 Mio. Franken aufgenommen werden. Trotz dem derzeitigen Tiefstand im Zinsumfeld belastet dies die Laufende Rechnung zusätzlich. Ohne ergänzende Massnahme werden die mittel- und langfristigen Schulden trotz den Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2014 von heute 103 Mio. Franken auf voraussichtlich 206 Mio. Franken per Ende 2017 ansteigen. Ab 2018 wird erstmals seit 2009 wieder mit einem Finanzierungsüberschuss gerechnet.

Eine Verdoppelung der mittel- und langfristigen Schulden verursacht bei einer angenommenen durchschnittlichen Verzinsung von 2 % jährlich zusätzliche Zinskosten in Höhe von 2.06 Mio. Franken. Um die zunehmende Verschuldung und die entsprechende Zinsbelastung abzuschwächen, beantragt der Regierungsrat mit dem Staatsvoranschlag 2015 eine Steuerfusserhöhung für natürliche und juristische Personen im Umfang von je 3 Prozentpunkten (Mehreinnahmen 7.2 Mio. Franken). Damit verbleibt im Jahr 2015 ein Defizit in der Höhe von 28.3 Mio. Franken. Die Steuerfusserhöhung soll höchstens zweimalig verlängert werden und ist somit als temporäre Massnahme gedacht. 

Unter Berücksichtigung der ersten Auswirkungen des EP2014 sowie der zusätzlich beantragten temporären Steuerfusserhöhung von 3 Prozentpunkten sieht der vom Regierungsrat dem Kantonsrat vorgelegte Staatsvoranschlag 2015 mit Aufwendungen von 678.6 Mio. Franken und einem Ertrag von 650.3 Mio. Franken für die Laufende Rechnung einen Aufwandüberschuss von 28.3 Mio. Franken vor. 

Investitionen

Die vorgesehenen Bruttoinvestitionen belaufen sich im Jahr 2015 auf 37.3 Mio. Franken. Bei Investitionseinnahmen von 10.6 Mio. Franken ergeben sich somit Nettoinvestitionen in der Höhe von 26.7 Mio. Franken. Im Jahr 2015 wird der Selbstfinanzierungsgrad mit 34.3 % zum vierten Mal hintereinander negativ sein. Das Defizit der Laufenden Rechnung ist deutlich höher als die Abschreibungen, so dass trotz der beantragten temporären Steuerfusserhöhung auch ein Teil des Aufwandüberschusses der Laufenden Rechnung über die Aufnahme von Darlehen finanziert werden muss. 

Finanzplanung 2015 – 2018 

Insgesamt verdeutlicht der Staatsvoranschlag 2015 einmal mehr die Notwendigkeit unmittelbarer Entlastungsmassnahmen. Die Auswirkungen aus dem Entlastungsprogramm 2014 werden im Umfang der 40 Mio. Franken bis 2017 dringend benötigt. Nur so kann die verfassungsmässige Forderung nach einem mittelfristig ausgeglichenen Haushalt erreicht werden. 

Der im Jahr 2018 dank der Entlastungswirkung von 47.1 Mio. Franken prognostizierte Überschuss wird ebenso dringend benötigt: Die Unternehmenssteuerreform III stellt den Kanton Schaffhausen vor grosse Herausforderungen. Es gilt, die bestehenden und geschaffenen Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Massnahmen wollen jedoch finanziert sein. Mit dem aktuellen Entlastungsprogramm 2014 schafft der Regierungsrat die Grundlagen, ohne gleichzeitig den Staatshaushalt erneut zu destabilisieren. 

Schaffhausen, 24. September 2014                                     Staatskanzlei Schaffhausen