Aktuelles / Notizen

14.11.2014

Abstimmungsempfehlungen


des Schaffhauser Regierungsrates

1. Abstimmungsempfehlung Ecopop-Initiative - NEIN 

Schaffhauser Regierung empfiehlt Ablehnung der Ecopop-Initiative 

Es ist offensichtlich: In der Schweiz besteht bezüglich Bevölkerungswachstum ein Unbehagen, das ernst genommen werden muss.  Der Bundesrat hat denn auch reagiert. Mit seinem Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zeigt er unter anderem auf, wie das inländische Fachkräftepotential besser genutzt werden soll, um den Bedarf an ausländischem Personal zu reduzieren und damit die Zuwanderung einzuschränken. So sollen  ältere Leute länger im Arbeitsprozess bleiben können. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll verbessert werden, um insbesondere mehr Frauen die Möglichkeit zu geben, neben der Familienarbeit einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen oder ihre bisherigen Teilzeitpensen zu erhöhen. Ausserdem sollen mit einer Fachkräfteoffensive die jungen Leute motiviert werden, eine Berufswahl zu treffen, die der Nachfrage der Volkswirtschaft gerecht wird. Bei all diesen Massnahmen geht es letztlich darum, die Schweizer Arbeitsplätze in erster Linie mit inländischen Mitarbeitenden zu besetzen und so weniger auf Berufstätige aus dem Ausland angewiesen zu sein. Klar ist allerdings auch, dass die in der Schweiz erfreulicherweise üppig  vorhandene Arbeit ohne Unterstützung von zugewanderten Fachkräften nicht bewältigt werden kann.

Mit der Ecopop-Initiative stimmen wir am 30. November 2014 erneut über die Zuwanderung ab. Um die natürlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz zu sichern, will die Initiative mit einer äusserst starren Regelung die Einwanderung in die Schweiz deutlich stärker beschränken, als es die Masseneinwanderungsinitiative bereits verlangt. Damit stellt Ecopop unsere dynamische Volkswirtschaft vor eine nahezu unlösbare Aufgabe. Unsere vielen innovativen Unternehmen, die sich als KMU oder als Grossfirmen im nationalen und internationalen Markt erfolgreich behaupten, sind auch auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Und angesichts der rasch steigenden Zahl von Pensionierten in unserem Land stellt sich zunehmend die Frage, wie denn die offenen Stellen in den Spitälern, in der Pflege und im Bildungswesen künftig besetzt werden sollen. Die Ecopop-Initiative führt dazu, dass sich Unternehmen noch stärker überlegen, ob sie hier investieren möchten, oder ob sie nicht doch besser ihre Forschung, Produktion und damit unsere Arbeitsplätze ins Ausland verlagern sollen. Damit erodiert die Grundlage für unseren Wohlstand. Das bedeutet, dass es zu weiteren Einschnitten beim Service Public kommen und damit unsere hohe Lebensqualität sinken wird.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Ecopop-Initiative nicht nachhaltig, sondern völlig verfehlt. Zudem ist sie mit ihrer Forderung, jährlich 150 bis 200 Millionen Franken zur Geburtenverhütung in Drittweltländern einzusetzen, an Absurdität kaum mehr zu übertreffen. Nachhaltiges Verhalten zugunsten einer hohen Lebensqualität heisst, dass wir sowohl unserer Umwelt als auch unserer florierenden Volkswirtschaft in der Schweiz Sorge tragen und sinnvolle Entwicklungshilfe leisten. Die Ecopop-Initiative richtet aber insbesondere deshalb grossen Schaden an, weil sie unserer Volkswirtschaft ungeachtet des Bedarfs die personellen Ressourcen entziehen will. Das ist unverantwortlich. Deshalb empfiehlt die Schaffhauser Regierung der Stimmbevölkerung, diese Initiative entschieden abzulehnen.

 

2. Abstimmungsempfehlung Hooligan-Konkordat - JA

Entspannte Sportereignisse durch Sicherheit 

Wünscht sich nicht jeder Sportfan entspannte Veranstaltungen? Veranstaltungen, in denen das Spiel im Zentrum steht? Veranstaltungen, welche die ganze Familie gemeinsam besuchen und geniessen kann? 

Leider haben Gewalt und Ausschreitungen in den letzten Jahren wieder zugenommen; auch in unserem Kanton kam es im Zusammenhang mit Fussballmatches immer wieder zu Ausschreitungen. Dies nagt erheblich am eigenen Sicherheitsgefühl und belastet schwer. 

Anstrengungen seitens der Behörden und der Veranstalter, die zunehmende Gewalt einzudämmen, waren nur teilweise erfolgreich. Eine Revision des Hooligan-Konkordats ist deshalb unabdingbar. Die im Jahr 2007 erarbeitete und von allen Kantonen unterzeichnete Vereinbarung wird nun präzisiert und verbessert, so dass sich zukünftig die Besucher einer Sportveranstaltung wieder sicher fühlen und das Ereignis – ob alleine oder mit der ganzen Familie – geniessen können. 

Vergangenheit und Gegenwart zeigen, dass das Verhalten von gewaltbereiten Minderheiten leider immer wieder dazu führt, dass Grundlagen zum Schutz friedlicher Personengruppen geschaffen werden müssen. Mit dem Beitritt zum verbesserten Konkordat erhält auch der Kanton Schaffhausen die Möglichkeit, auf der Grundlage einer breiten und einheitlichen Gesetzesgrundlage genau diese Sicherheit wirksam zu erhöhen und sowohl die Veranstaltungsbesucher als auch die Schaffhauser Bevölkerung präventiv vor Gewalt zu schützen. Die von den Gegnern am häufigsten kritisierten Ergänzungen und Präzisierungen des Hooligan-Konkordats betreffen im Übrigen «KANN-Formulierungen», geben also lediglich den möglichen Spielraum für notwendige Massnahmen. 

Würden Sie auf Ihre Reise in die Ferien verzichten, nur weil Sie Ihre ID zeigen müssen? Wer die Sicherheit aufgibt, um vermeintliche Freiheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. Darum empfehlen Ihnen Kantonrat und Regierungsrat am 30. November 2014 ein klares JA zum Hooligan-Konkordat.

 

3. Abstimmungsempfehlung Goldinitiative - NEIN 

Eine stabile Schweiz durch Vertrauen 

Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat den gesetzlichen Auftrag, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Diesen Auftrag hat die SNB in der Vergangenheit mit grossem Erfolg ausgeführt und damit bewiesen, dass sie unser aller Vertrauen mehr als verdient. Dazu gehört auch, dass der Handlungsspielraum und die Unabhängigkeit der SNB unverändert bleiben. Eine Annahme der Gold-Initiative würde sowohl diesen Handlungsspielraum als auch die Unabhängigkeit stark eingrenzen und so die äusserst erfolgreiche Arbeit der SNB in hohem Ausmass erschweren. 

Nicht nur die Schweizer Bevölkerung muss Vertrauen in die SNB haben, auch das internationale Umfeld muss sich auf die SNB und ihre Handlungsfähigkeit sowie ihre Geld- und Währungspolitik verlassen können. Die Wertbeständigkeit des Schweizer Frankens lebt entscheidend von diesem Vertrauen, welches durch einen steigenden und hohen, unverkäuflichen Goldanteil untergraben würde. Ein Notvorrat egal welcher Art, der im Notfall nicht angetastet werden darf, ist mehr als sinnlos. Zudem schränkt die unnötige Vorgabe der Initiative, dass sämtliche Goldreserven in der Schweiz zu halten sind, den Handlungsspielraum der SNB zusätzlich ein. 

Ist Gold denn wirklich so stabil, so kalkulierbar? Nein! Wie bei jedem anderen Handelsgut auch bildet sich der Goldpreis aus den Faktoren Angebot und Nachfrage. Wer stark auf Gold setzte, musste Ende letzten Jahres happige Verluste verbuchen, so auch die SNB. Gold ist alles andere als ein Garant für Wertstabilität und somit alles andere als der «Fels in der Brandung». Die Historie zeigt, der Goldmarkt kann sehr schnelllebig sein und von einem zum anderen Tag seine Werte verändern. Allein seit der Einreichung der Initiative im März 2013 hat sich der Höhenflug des Goldpreises relativiert, was in der Zwischenzeit zu grossen Bewertungsverlusten in der SNB-Bilanz geführt hat; dies zeigt ganz klar die hohe Volatilität der Goldposition in der Bilanz der SNB. Trotzdem wurden die geldpolitischen Turbulenzen der letzten Jahre von der SNB sehr erfolgreich gemeistert, gerade dadurch, dass die SNB konsequent, unabhängig und rasch handeln konnte. 

Nicht zuletzt profitieren auch die Kantone von einer glaubwürdigen und unabhängigen SNB. Der Gewinn der SNB geht zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund. Zwar gehören die Gewinnerzielung und -ausschüttungen der SNB nicht zu deren Zweck und Auftrag, dennoch ist es sehr erfreulich, wenn die Kantone durch diese Einnahmen ein Stück weit entlastet werden. Für den Kanton Schaffhausen lagen die Einnahmen zwischen 2005 und 2013 zwischen 16 und 6 Mio. Franken. Die im Jahr 2014 ausgebliebenen Ausschüttungen haben den Druck auf Steuererhöhungen, Leistungsabbau und / oder Neuverschuldung der Kantone erhöht. Derzeit liegt der Goldanteil in der Bilanz der SNB bei etwas mehr als 7 Prozent. Er führte zu einem Bewertungsverlust von 15 Milliarden Franken. Ein Goldanteil von 20 Prozent würde zwangsläufig dazu führen, dass die Gewinnausschüttungsreserve ein noch grösseres Loch aufweisen würde und die Kantone noch sehr viel länger auf die zugegebenermassen äusserst angenehmen Gewinnausschüttungen der SNB verzichten müssten. 

Damit die SNB auch in Zukunft mit ihrer Geld- und Währungspolitik die hohe Preisstabilität garantieren und damit zu einer stabilen Wirtschaftsentwicklung der Schweiz beitragen kann, braucht es am 30. November 2014 Ihr NEIN zur Gold-Initiative. Vertrauen Sie Ihrer Schweizer Nationalbank.

 

4. Abstimmungsempfehlung Reichensteuerinitiative - NEIN 

Steuererhöhungen – auf die gerechte Verteilung kommt es an 

Es ist noch nicht allzu lange her, da galt der Kanton Schaffhausen gemeinhin als Steuerhölle. In den Jahren 2001 bis 2010 gelang es dem Kanton Schaffhausen jedoch durch eine sehr erfolgreiche Steuerpolitik, sich dieses Rufes zu entledigen und seine Position im interkantonalen Steuerwettbewerb erheblich zu verbessern. Dies führte unter anderem auch dazu, dass die Zuwachsraten bei den Steuereinnahmen der hohen Einkommen – den sogenannten Topverdienern – in diesen Jahren überdurchschnittlich waren. Die Steuereinnahmen von Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen zwischen 2002 und 2010 sind kontinuierlich gestiegen. Die Zunahme in diesem Zeitraum beläuft sich auf rund 7.8 Mio. Franken beziehungsweise knapp 50 Prozent. Rund ein Drittel dieser Topverdiener hat nachweislich seit dem Jahr 2004 den Wohnsitz in den Kanton Schaffhausen verlegt. Mehr als die Hälfte dieser zugezogenen Topverdiener kam aus dem Ausland. Eine Entwicklung, die darauf schliessen lässt, dass die Zuwanderung direkt mit den für diese Gruppe attraktiven Steuerverhältnissen im Kanton Schaffhausen zusammenhängt. Was passiert, wenn genau diese Attraktivität verloren geht? Soll die erfolgreiche Steuerstrategie der Regierung der letzten Jahre wirklich aufs Spiel gesetzt werden? 

Die Befürworter der «Reichensteuer» gehen davon aus, dass Einwohner mit steuerbaren Einkommen von bis zu einer halben Million Franken die zusätzlichen Abgaben gut tragen können. Ob sie das auch wollen, ist eine andere Frage. Der Schritt in einen anderen, steuergünstigeren Kanton ist aufgrund der geografischen Lage und Grösse des Kantons Schaffhausen nur ein sehr kleiner Schritt, so dass diese Topverdiener nicht einmal ihr persönliches soziales Umfeld aufgeben müssten, um in einen anderen, steuergünstigeren Kanton abzuwandern. Wer sind dann wohl die «armen Knechte», wie die AL diejenigen Topverdiener bezeichnete, welche nur wegen der Steuererhöhungen wegziehen würden? Eine sehr kurzfristige Optik der Initianten. 

Im Rahmen der in den vergangenen Jahren verfolgten Steuerpolitik der Regierung wurde stets der Fokus auf eine gerechte Verteilung der Steuerlast gelegt: So wurden grundsätzlich immer alle Einkommensklassen entlastet. Der Steuertarif wurde z. B. so angepasst, dass kleine und mittlere Einkommen zwischen 40'000 und 100'000 Franken steuerbarem Einkommen die höchste Entlastung erfuhren, Familien wurden durch die Gewährung massiv höherer Kinderabzüge entlastet (Erhöhung von 2003 auf 2010 um 75%), die kalte Progression wurde ausgeglichen und die hohen Einkommen wurden mittels angepasster Reduktion des Steuerfusses entlastet. Eine klassische win-win-Situation für alle Beteiligten, welche sich in der gesamten Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre entsprechend widerspiegelt. 

Rein rechnerisch gesehen würden bei einer Annahme der Initiative rund 2 Mio. Franken mehr in die Staatskasse gespült, jedoch nur, wenn nicht eine Steuerzahlerin, nicht ein Steuerzahler aufgrund der deutlich höheren Steuerbelastung mit einem Wegzug reagieren würde. Diese Annahme ist höchst unrealistisch. Würde nur jeder achte Steuerpflichtige dieser Gruppe der sogenannten Topverdiener aus dem Kanton wegziehen, würden – trotz der neuen Tarifstufe – Steuereinbussen resultieren und sich somit die gesamte von den Initianten erhoffte Wirkung ins Gegenteil umkehren. Zurück bliebe eine dauerhaft geschwächte Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schaffhausen. 

Die strukturellen Probleme des Finanzhaushaltes des Kantons Schaffhausen werden mittels einer einseitigen Steuererhöhung für Gutverdienende nicht gelöst. Der Regierungsrat hat in den letzten Jahren mit entsprechenden Sparvorlagen reagiert und nicht zuletzt mit dem Entlastungsprogramm 2014 die Umsetzung massvoller steuerlicher Massnahmen beantragt, welche im Übrigen weit mehr als die bei einer Annahme der Initiative erwähnten rund 2 Mio. Franken Mehreinnahmen – nämlich rund 6.85 Mio. Franken ab dem Jahr 2017 wiederkehrend für den Kanton – generieren würden. Damit wird sowohl die angespannte finanzielle Situation als auch der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons berücksichtigt. Der Erhalt dieser Wettbewerbsfähigkeit im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb ist entscheidend für die weitere Entwicklung unseres Kantons. 

Ein Nein zur Reichensteuerinitiative – IHR NEIN – ist somit entscheidend für den Erhalt des Wohlstands der gesamten Schaffhauser Bevölkerung.