Aktuelles / Notizen

01.12.2014

Stirnrunzeln über einen Entscheid...


...der WBK-N zur Sprachenfrage

Kommentar zum Sprachenentscheid der WBK-N 

Heute, am 1. 12.2014, hat mir ein Entscheid der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) mehr als Stirnrunzeln bereitet! 

Entscheid der WBK-N:

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat an einer ausserordentlichen Sitzung über verschiedene Anträge im Zusammenhang mit dem Sprachenunterricht in der Volksschule befunden. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie beschlossen, eine Kommissionsinitiative mit folgendem Inhalt einzureichen (14.459): 

Art. 15 Abs 3 Sprachengesetz (ergänzen)

Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung. Der Unterricht in einer zweiten Landessprache beginnt spätestens zwei Jahre vor Ende der Primarschule . 

Zudem hat sie mit 7 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen beschlossen, eine zusätzliche Kommissionsinitiative mit folgendem Inhalt zu ergreifen (14.460): 

Art. 15 Abs 3 Sprachengesetz (ergänzen)

Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung. Als erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache zu unterrichten. 

Die Kommission hat am 01. Dezember 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) und im Beisein von Bundesrat Alain Berset in Bern getagt. 

Mein Kommentar dazu:

Die Plenarversammlung der EDK hat ja bekanntlich am vergangenen 31. Oktober in Basel eine Aussprache über die aktuelle Situation geführt, teilweise in Anwesenheit des Vorstehers des Eidgenössischen Departements des Inneren, Herrn Bundesrat Alain Berset. Der Innenminister war also auch bei uns vor Ort! Dabei haben wir festgehalten, dass es keinen Anlass gibt, von unserer Sprachenstrategie aus dem Jahre 2004 und den entsprechenden Vereinbarungen im Konkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule von 2007 abzuweichen. Diese Lösung ist bekanntlich in breiter und koordinierter Umsetzung. Die EDK erblickt darin die Erfüllung des Verfassungsauftrages im Sinne von Artikel 62 Absatz 4 BV für den Bereich des Sprachenunterrichts. Entsprechend hat die EDK alle Kantonsregierungen und kantonalen Parlamente eingeladen, zu dieser Harmonisierung weiterhin ihren Beitrag zu leisten. Hierzu gibt es auch eine Stellungnahme der EDK-Plenarversammlung vom 31. Oktober 2014, die sich weiter unten findet.

Wir von der EDK werden im Verlaufe des nächsten Jahres eine Bilanzierung aller Eckwerte vornehmen, die gemäss Bundesverfassung durch die Kantone zu harmonisieren sind. Auf Grundlage dieser Bilanz werden wir auch den Stand der Harmonisierung des Sprachenunterrichts beurteilen und gegebenenfalls die weitere Koordination des Sprachenunterrichts mit den zuständigen Bundesorganen abstimmen. Die obligatorische Schule und deren verfassungsmässige Harmonisierung sind eine Aufgabe der Kantone! 

Ich hatte persönlich gehofft, dass der Bund und damit die Damen und Herren Nationalräte die gebotene Subsidiarität walten lassen und darauf verzichten, bundesrechtliche Vorkehren zu treffen, bevor die erstmalige Bilanz über die Harmonisierung vorliegt. Ich sehe keine Veranlassung für den Bund einzugreifen, - trotz anstehendem Wahlkampf 2015 in dieser populären Frage zur Profilierung! Gerade für Romandie - Ratsmitglieder ist wohl die Verlockung sehr gross, hier mit einem populären Vorstoss punkten zu wollen…. 

Mit diesem Entscheid würden wir auch das Englische, das den Jugendlichen nahe ist und das wohl eine klare Mehrheit der Schüler und Eltern und die Wirtschaft bereits in der Primarschule gelernt haben will, zurück auf die Oberstufe verbannen. 

Sprachenpolitik von Erwachsenen auf dem Buckel der Jungen! Fragt doch einmal alle schulpflichtigen Jugendlichen in diesem Land, welche Sprache sie denn zuerst lernen möchten. Das Resultat wäre eindeutig und klar….die Weltsprache Englisch! Darum bin ich auch ein klarer Anhänger des von der EDK eingeführten Modells 3/5 mit Nuancen in der Sprachenreihenfolge bspw. in den Passepartoutkantonen (Kantone an der Sprachgrenze), die aus Referenz an die zweite Kantonssprache (z.B. Wallis, Freiburg, Bern…) mit dem Französisch beginnen. Gut so! Wir in Schaffhausen beginnen mit Englisch in der dritten Klasse und mit Französisch in der fünften Klasse. Gut so! 

Stellungnahme der EDK vom 31. Oktober 2014 zum Sprachenunterricht

Angesichts der aktuellen Diskussionen rund um den Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule hat die EDK anlässlich ihrer Jahresversammlung eine Aussprache zu dieser Thematik geführt. Die EDK bestätigt ihre Sprachenstrategie von 2004. Sie bestätigt damit das Modell 3/5 (HarmoS 5/7), das vorsieht, dass eine zweite Landessprache und Englisch spätestens ab dem 3. (HarmoS 5) bzw. dem 5. Schuljahr (HarmoS 7) unterrichtet werden. Die Einstiegsfremdsprache wird regional koordiniert.

Weiter besteht ein Angebot an fakultativem Unterricht in einer dritten Landessprache. Dieses Sprachenkonzept befindet sich zurzeit in einer breiten und koordinierten Umsetzung. Die EDK weist nachdrücklich darauf hin, dass diesem Prozess weiterhin genügend Zeit eingeräumt werden muss, damit sich der – mit viel Aufwand und Investitionen – vorverlegte Sprachenunterricht in der Praxis bewähren kann, seine Wirkung evaluiert werden kann und falls nötig weitere Verbesserungen angebracht werden können.

Die EDK ist sich der Wichtigkeit der Unterstützung dieses Prozesses durch die Lehrerschaft bewusst. Sie wird sich für die Gelingensbedingungen einsetzen und zusammen mit den Berufsverbänden der Schulleitungen und der Lehrkräfte Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Sprachenkonzepts in den Schulen erarbeiten.

Das in den vergangenen Jahren auf Basis von Artikel 70 der Bundesverfassung (Sprachenartikel) geschaffene Instrumentarium gilt es weiterhin auch für die Unterstützung des schulischen Sprachenlernens optimal zu nutzen. Bund und Kantone arbeiten diesbezüglich zusammen und initiieren auch neue Massnahmen. Eine davon ist ein nationales Programm für den Lehreraustausch. Weiter ist der Schüleraustausch zu intensivieren. Die EDK hält fest, dass es in der laufenden Auseinandersetzung um mehr geht als bloss um eine pädagogisch-didaktische Unterrichtsfrage. Es geht auch darum, die Kultur der je anderen Sprachregionen im eigenen Land kennen und schätzen zu lernen und darum, welche Bedeutung Kenntnisse in den Landessprachen für das politische, wirtschaftliche und kulturelle Leben der Schweiz und damit für den Zusammenhalt unseres Landes haben.

Die Kantone sind per Verfassung dazu verpflichtet, auch den Sprachenunterricht zu harmonisieren. Mit dem Modell 3/5 (HarmoS 5/7) besteht eine im Sinne der Verfassung harmonisierte Lösung. Die EDK wird weiterhin auf eine Lösung in diesem Sinne zwischen den Kantonen hinwirken und lädt alle Kantonsregierungen und kantonalen Parlamente ein, hierzu ihren Beitrag zu leisten. Der Vorstand der EDK hat im September 2014 mit einem Schreiben an die Kantonsregierungen formell die Bilanzierung der Harmonisierung der obligatorischen Schule eröffnet. Diese Bilanz betrifft alle Eckwerte, die gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung von den Kantonen zu harmonisieren sind. Auf Grundlage dieser Bilanz wird die EDK im kommenden Jahr auch den Stand der Harmonisierung des Sprachenunterrichts beurteilen und gegebenenfalls die weitere Koordination des Sprachenunterrichts mit den zuständigen Bundesorganen abstimmen. Die Harmonisierung der obligatorischen Schule ist eine Aufgabe der Kantone. Die EDK erwartet darum, dass die Bundesorgane die in der Anwendung der Bildungsverfassung gebotene Subsidiarität sowohl in ihrer Vorgehensweise als auch inhaltlich sorgsam beachten werden. 

Schaffhausen, 1. Dezember 2014, Regierungspräsident Christian Amsler, Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Schaffhausen