Aktuelles / Notizen

05.05.2015

Neues Budget SH


Nach dem Referendum

Neues Budget 2015 - Defizit von knapp 7 Mio. Franken

Der Regierungsrat hat zuhanden des Kantonsrates unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen neuen Erkenntnisse und Entwicklungen sowie der Volksabstimmung vom 12. April 2015 einen neuen Staatsvoranschlag 2015 verabschiedet. Das neue Budget 2015 sieht in der Laufenden Rechnung bei einem Aufwand von 682.2 Mio. Franken und einem Ertrag von 675.3 Mio. Franken einen Fehlbetrag von 6.9 Mio. Franken vor. Dabei wird auf einzelne Elemente des Entlastungsprogramms EP2014 verzichtet. Wiederum im Budget enthalten ist eine temporäre Steuerfusserhöhung von 3 Prozentpunkten. Es sind Nettoinvestitionen von 22.2 Mio. Franken vorgesehen. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 53,9 %.

Gegen das vom Kantonsrat am 17. November 2014 beschlossene Budget 2015 des Kantons Schaffhausen wurde bekanntlich das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 12. April 2015 wurde das Budget 2015 mit 54,4 % Nein-Stimmen abgelehnt.

Gegenüber dem abgelehnten Staatsvoranschlag 2015 besteht eine Ergebnisverbesserung von 22.2 Mio. Franken. Diese Differenz mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, erklärt sich aber anhand der veränderten Ausgangslage: Für die Ausarbeitung der neuen Vorlage bot sich die Möglichkeit, Erkenntnisse aus den ersten vier Monaten des Finanzjahres 2015 sowie aus dem Abschluss der Staatsrechnung 2014 in die Prognosen und Berechnungen einzubeziehen. So ergaben sich grössere Veränderungen bei den Erträgen aus Beteiligungen (Nationalbank +12.9 Mio. Franken; AXPO -5.8 Mio. Franken; Schaffhauser Kantonalbank +1.6 Mio. Franken). Auch mussten die Beiträge an private und ausserkantonale Spitäler sowie an Heime und Pflege im aktualisierten Budget massiv erhöht werden (+7.3 Mio. Franken). Bei den Steuern ist gestützt auf Detailanalysen und bei gleichzeitiger Hochrechnung der aktuellen BIP-Prognosen davon auszugehen, dass die Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen für 2015 um 14.6 Mio. Franken respektive um 5,2 % höher als ursprünglich vorgesehen sein werden.

Ob die Ablehnung des ersten Budgets in der Volksabstimmung vom 12. April 2015 aufgrund der ersten Entlastungswirkungen von EP2014, aus Protest gegen EP2014 insgesamt, aufgrund des um 2 Prozentpunkte höheren Steuerfusses oder aus anderen Gründen geschah, lässt sich nicht genau eruieren. Aufgrund der politischen Kräfteverhältnisse im Kanton ist jedenfalls klar, dass der ablehnende Stimmenanteil von 54,4 % nur durch eine Kumulation der sich teilweise diametral widersprechenden Ablehnungsgründe zustande kommen konnte. Die Tatsache, dass sich die Grösse des bestehenden strukturellen Defizits von rund 40 Mio. Franken nicht verändert hat, bleibt bestehen. Dieses strukturelle Defizit muss beseitigt werden. Die Staatsrechnung soll bis 2017 um 40 Mio. Franken entlastet werden, rund drei Viertel davon über Leistungsabbau und Einsparungen, rund ein Viertel über Steuererhöhungen. Diese Aufteilung entspricht aus Sicht des Regierungsrates einem annehmbaren Kompromiss, an welchem er festhält. Das Entlastungsprogramm 2014 garantiert, dass Mittel für die zukünftige Entwicklung des Kantons Schaffhausen zur Verfügung stehen und der Handlungsspielraum erhalten bleibt. Damit wird die Behebung des strukturellen Defizits ab 2017 erreicht. Für die Überbrückungsphase hält der Regierungsrat an der «temporären Defizitbrücke» in Form einer temporären Steuerfusserhöhung um 3 Prozentpunkte bis 2017 fest.

Der Regierungsrat ist im neuen Staatsvoranschlag dem Referendumskomitee dennoch in einigen Punkten entgegengekommen und hat Anpassungen bei den Entlastungsmassnahmen nach EP2014 in den Bereichen IV-Institutionen und Bildung vorgenommen:
• Im Aufgabenfeld IV-Institutionen werden die regierungsrätlichen Entlastungsmassnahmen von 410'000 Franken um wiederkehrend 330'000 Franken gesenkt. Diese 330'000 Franken werden systemkonform dort eingesetzt, wo sie aufgrund finanzieller Engpässe benötigt und wirksam werden.
• Der Regierungsrat und die Handelsschule KV Schaffhausen (HKV) haben sich über das weitere Vorgehen in Sachen Handelsmittelschule (HMS) geeinigt. Die HMS soll weitergeführt werden können, sofern die Kosten nicht höher als für die duale dreijährige KV-Ausbildung und eine anschliessende einjährige Berufsmaturitätsausbildung (BM) zu liegen kommen. Die HKV wird diese Lösung bis am 1. Juli 2016 präsentieren, danach soll definitiv über die Weiterführung der HMS der HKV entschieden werden. Um den Staatshaushalt trotzdem zu entlasten, werden die zusätzlichen Kosten für die HMS ab dem Jahr 2016/2017 einlaufend aus dem Schulfonds der HKV getragen. Spätestens auf das Schuljahr 2019/2020 sollen keine höheren Kosten als bei der dualen Ausbildung inklusive anschliessender BM anfallen. Damit kann die Staatskasse in den Jahren 2016 und 2017 teilweise und ab 2018 nachhaltig entlastet werden.
• Bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien hat die Rechnung 2014 gezeigt, dass die Beiträge aufgrund der letzten Dekretsrevision 2013 weniger stark angestiegen sind als erwartet. Dementsprechend wurde auch das Budget 2015, das weiterhin auf dem bisherigen Dekret basiert, nach unten korrigiert. Die Auswirkung der Massnahme zur Senkung der Verbilligung der Krankenkassenprämien mit der Gesetzesrevision wird darum deutlich kleiner ausfallen als ursprünglich angenommen.
• Die Aufhebung einer Klasse des Vollzeitmodells BVJ ab dem Schuljahr 2015/2016 ist aufgrund des Schülerrückgangs bereits in die Wege geleitet. Die arbeitsbegleitende Vorbereitungsklasse Gesundheit wird ab dem Schuljahr 2015/2016 mangels Nachfrage nicht mehr weitergeführt. Die Lernenden absolvieren die Berufslehre im Gesundheitsbereich heute ohne Umweg über ein einjähriges Praktikum. Da diese Entlastungen auch ohne EP2014 anfallen, werden die Massnahmen Berufsvorbereitungsjahre aus dem Entlastungsprogramm gestrichen.