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19.05.2015

Einsatz von Zivildienstleistenden an der Schule...


...eine sinnvolle Sache

Einsatz von Zivildienstleistenden an der Schule – eine sinnvolle Sache

Der Bundesrat hat meines Erachtens einen sinnvollen und guten Vorschlag gemacht: Zivildienstleistende sollen auch in Schulen eingesetzt werden. Der Nationalrat hat nun aber am 5. Mai den Änderungen des Zivildienstgesetzes zwar zugestimmt, die Einsätze von Zivildienstleistenden im Schulwesen bleiben aber nach wie vor nicht erlaubt. Dies ist zu bedauern. Nun hoffe ich auf den Ständerat.

Dienst an der Allgemeinheit, egal ob in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst – in meinen Augen in jedem Fall eine sinnvolle und wertvolle Erfahrung für einen jungen Menschen. Einer meiner Söhne absolviert aktuell seinen Zivildienst in einer Rehaklinik und in einem Museum. Er lernt sehr viel, hat mit Menschen zu tun und übt während mehrerer Monate einmal ganz andere Tätigkeiten aus als in seinem erlernten, angestammten Beruf.

Den Vorschlag des Bundesrates, Zivildienstleistende künftig an Schulen einzusetzen, hat der Nationalrat leider am 5. Mai 2015 abgelehnt. Persönlich hätte ich mir einen anderen Entscheid gewünscht. Gerade für junge Menschen wäre ein Einsatz in einer Schule eine wertvolle Erfahrung. Selbstverständlich müssen dabei klare Regelungen gelten. Es gilt der Grundsatz, dass der Unterricht von einer pädagogisch ausgebildeten Person erteilt wird. Zivildienstleistende wären aber nach meiner persönlichen Meinung eine hochwillkommene Hilfe, damit Schulen alle die zahlreichen ihnen übertragenen Aufgaben bewältigen könnten. Einsatzmöglichkeiten gibt es viele: Neben der Mithilfe bei der Betreuung der Kinder an Mittagstischen oder zu Randzeiten könnten Zivildienstleistende zum Beispiel die Aufgabenhilfe oder die Pausenaufsicht übernehmen. Auch im Sportunterricht, an Projekttagen, beim Gang in die Natur etc. können sie sehr gut assistieren.

Eines ist sicher: Im Unterrichtsalltag können sich immer wieder Situationen ergeben, bei denen der Einsatz von Hilfskräften für die Lehrpersonen eine willkommene Erleichterung darstellt. Dabei geht es nicht um die eigentliche Unterrichtstätigkeit, sondern um eine, die verantwortliche Lehrperson unterstützende Tätigkeit. Die Hilfskräfte (Zivildienstleistende) ersetzen weder Lehrpersonen noch weitere Fachpersonen für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Die Hilfskräfte werden im Unterricht, auf Ausflügen und Exkursionen unter Anleitung der Lehrperson eingesetzt. Die Zivildienstleistenden sind auf ihre Aufgaben geeignet vorzubereiten. Sie sind über ihre Pflichten und über die Regeln an der Schule und in der Klasse zu informieren. Die in der Klassenführung verantwortliche Lehrperson unterweist die Hilfspersonen über die zu erledigenden Aufgaben und beaufsichtigt diese. Ebenso sind die Eltern vor Beginn eines Einsatzes eines Zivildienstleistenden in der Klasse zu informieren.

Es braucht Vertrauen und guten Willen – das Resultat wird eine klassische win-win Situation sowohl für den Zivildienstleistenden, als auch für die Schule und die Kinder sein. Ich wünsche mir ein klares Signal des Ständerates!

Christian Amsler, Erziehungsdirektor des Kantons Schaffhausen und Präsident der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz D-EDK