Aktuelles / Notizen

20.05.2015

Stellungnahme der Regierung


zur Stipendieninitiative

Der Schaffhauser Regierungsrat lehnt die Stipendieninitiative ab

Am 14. Juni 2015 gelangt die vom Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) eingereichte Stipendieninitiative zur Abstimmung. Der Schaffhauser Regierungsrat erachtet diese Initiative aus sachlichen Gründen als nicht geeignetes Mittel zur Harmonisierung des Stipendienwesens. Der Regierungsrat lehnt somit die Stipendieninitiative ab und begrüsst das vom Parlament bereits beschlossene Ausbildungsbeitragsgesetz.

Die Kantone organisieren sich selbst: Mit der Erarbeitung einer interkantonalen Vereinbarung (Stipendienkonkordat) 2009 und deren Inkraftsetzung im März 2013 hat die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) die Notwendigkeit der Harmonisierung des Stipendienwesens erkannt und dementsprechend wichtige Schritte eingeleitet. Inzwischen sind dem Konkordat 16 Kantone beigetreten, die zusammen für 70 % der Bevölkerung stehen. Weitere Kantone sollen in Kürze folgen, so auch der Kanton Schaffhausen.

Finanzierung ungeklärt: Laut Initianten verursacht die Initiative Mehrkosten von jährlich rund 500 Millionen Franken alleine für den Tertiärbereich. Zum Vergleich: Heute umfassen die jährlichen nationalen Stipendienausgaben aller Bereiche 316 Millionen Franken plus 18 Millionen Franken für Darlehen. Wer diese massiven Mehrkosten angesichts der angespannten Finanzlage bei Bund und Kantonen tragen soll, lässt die Initiative offen. Wo auch immer die Mehrausgaben anfallen, werden sie zu Lasten anderer Bildungsbereiche gehen.

Benachteiligung der Sekundarstufe II: Die Übergabe der Regelungskompetenz im Stipendienwesen von den Kantonen an den Bund ist falsch, weil sie nur den Tertiärbereich (Hochschule und höhere Berufsbildung) betrifft. Gesamtschweizerisch befinden sich 57 % der Bezügerinnen und Bezüger von Ausbildungsbeihilfen in einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II (Mittelschulen und Berufslehren). Die Unterstützungsleistungen auf dieser Stufe umfassen 46 % der gesamten ausbezahlten Stipendienbeträge. Die hohen Mehrkosten für den Tertiärbereich lassen unschwer den Schluss zu, dass die Sekundarstufe II bei diesem Lösungsansatz benachteiligt wird. Der erfolgreiche Abschluss der Sekundarstufe II ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Ausbildung auf der Tertiärstufe. Eine Kompetenzverschiebung ist zudem unnötig, da die Kantone mit der Einführung des Stipendienkonkordats bereits an der Umsetzung einer hinreichenden und umfassenden Harmonisierung arbeiten.

Keine konkreten Lösungen: Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich das politische Engagement der Studierenden für ihr Anliegen. Im Gegensatz zum Stipendienkonkordat zeigt die VSS-Initiative jedoch keine konkreten Lösungen für ein harmonisiertes, alle Stufen umfassendes Stipendienwesen auf.

Situation im Kanton Schaffhausen: Beim Vergleich der durchschnittlichen Stipendien pro Bezüger bzw. pro Semester liegt der Kanton Schaffhausen im schweizerischen Mittelfeld. Das Verhältnis von rund 78'000 Einwohnern zu ca. 380 Stipendiengesuchen pro Jahr ergibt sich im Kanton Schaffhausen dadurch, dass einerseits die Nähe zu den Schulorten Zürich und Winterthur ein kostengünstiges Pendeln ermöglicht und anderseits aufgrund entsprechender ökonomischer Verhältnisse vielfach auf Ausbildungsbeihilfe verzichtet wird.

Der Regierungsrat Schaffhausen empfiehlt: Um den Bereich der Sekundarstufe II gegenüber dem Tertiärbereich nicht zu benachteiligen und die Bildungshoheit auf kantonaler Ebene zu stärken, muss die Stipendieninitiative abgelehnt werden. Damit ist der Weg frei für das vom Parlament bereits beschlossene Ausbildungsbeitragsgesetz.

Als Folge dieses Ausbildungsbeitragsgesetzes sind der Beitritt zum Stipendienkonkordat und eine entsprechende Anpassung der Stipendiengesetzgebung sinnvoll und zweckmässig, da der Kanton Schaffhausen sonst Gefahr läuft, auf Bundessubventionen verzichten zu müssen. Diese werden bei Ablehnung der Initiative bzw. bei Inkrafttreten des Ausbildungsbeitragsgesetzes an Kantone ausgerichtet, welche die Mindeststandards des Konkordats erfüllen.

RR Christian Amsler, Vorsteher ED