Aktuelles / Notizen

05.10.2015

Vorlage der Schaffhauser Regierung


TAGESSTRUKTUREN

Vorlage an den Kantonsrat zu schulnah angebundenen, bedarfsgerechten Tagesstrukturen 

Der Regierungsrat plant die Förderung und Unterstützung von schulnah angebundenen, bedarfsgerechten Tagesstrukturen. Er hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Kanton Schaffhausen hat im Bereich der schulergänzenden Tagesstrukturen im gesamtschweizerischen Vergleich Handlungsbedarf. Die freiwillig nutzbaren und für die Erziehungsberechtigten kostenpflichtigen Angebote, an denen sich der Kanton finanziell beteiligen wird, sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, die Nutzung von beruflichen Kapazitäten insbesondere von Frauen verbessern und den Kanton als zeitgemässen, familienfreundlichen Wohn- und Arbeitsort attraktivieren. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, innerhalb von zehn Jahren bedarfsgerechte Betreuungsplätze für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I zu errichten. Dies bedingt den Auf- oder Ausbau einer entsprechen­den Organisation und der nötigen Infrastruktur sowie die Regelung der Zusammenarbeit inner­halb der Schulen resp. der Zusammenarbeit der Gemeinden. 

Die Schaffhauser Stimmbürger haben am 29. Oktober 2007 dem Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule und damit zur Einführung von Tagesstrukturen zu­gestimmt.

Entsprechend hat der Regierungsrat - trotz angespannter finanzieller Haushaltsituation - den Entwurf einer Teilrevision des Schulgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Über alle Gruppierungen hinweg gesehen anerkennt eine grosse Mehrheit der 59 Vernehmlas­sungsteilnehmenden den Bedarf an schulergänzenden Tagesstrukturen. Sie erachtet eine flächendeckende Einführung als richtig und sinnvoll und befürwortet mehrheitlich eine entsprechende Verankerung im Schulgesetz. Bei diversen Gemeinden, einem kleinen Teil der Parteien und bei wenigen Schulbehörden stösst die Absicht, Tagesstrukturen flächendeckend einzuführen, auf Ablehnung. Postuliert wird eine Freiwilligkeit. 

Die Tagesbetreuung hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz vielerorts zum festen Bestandteil der Schulen entwickelt.

In andern Kantonen ist zumindest der Aufbau von schulnahen Tagesstrukturen schon weit fortgeschritten. Dies im Gegensatz zum Kanton Schaffhausen, in dem nebst ausserschulischen Tagesstrukturangeboten mit privaten Trägerschaften vorderhand nur wenige schulnahe Angebote bestehen. So bietet die Gemeinde Thayngen seit dem Sommer 2012 im "Reiatschulhaus“ mit einer sogenannten "Tagesschule“ erstmals umfassende Tagesstrukturen an; in der Stadt Schaffhausen besteht seit einigen Jahren die Tagesschule "Hohberg“ im Quartier Herblingen. In der Gemeinde Wilchingen werden voraussichtlich ab Schuljahr 2016/2017 bedarfsgerechte Tagesstrukturen angeboten. Die Entwicklung von Tagesstrukturen in den vergangenen Jahren im Kanton Schaffhausen zeigt auf, dass ein entsprechendes Bedürfnis vorhanden ist und auch bezüglich Finanzierung in diversen Gemeinden Mittel zur Förderung und Etablierung gesprochen wurden. 

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist heute ein wesentlicher Mosaikstein zum wirt­schaftlichen Erfolg.

Für einen Effort im Bereich Tagesstrukturen sprechen die Förderung des Wirtschaftswachstums, die Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes, die bessere Nutzung der fachlichen Kompetenzen und Ressourcen gut ausgebildeter Frauen, aber auch die Verbesserung der sozialen und schulischen Integration und das Auffangen fehlender oder unbefriedigender Betreuung der Kinder. 

Der Regierungsrat beabsichtigt, die Gemeinden im Kanton Schaffhausen zu verpflichten.

Die Gemeinden sollen auf die Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner eingehen und innerhalb von zehn Jahren schulnah angebundene, bedarfsgerechte Tages­strukturen anbieten. Die angesetzte Frist räumt den Gemeinden, insbesondere in den ländlichen Gegenden, ge­nügend Zeit ein, ihre Schulstrukturen durch gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu optimieren, was für den Aufbau von Tagesstrukturen eine wichtige Vorausset­zung darstellt. Der Trend zur Zusammenarbeit unter den Gemeinden im schulischen Bereich dürfte daher in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Einzelne Gemeinden haben diesen Schritt bereits vollzogen, andere sind diesbezüglich in einer Planungs- und Abklärungsphase. Der Regierungsrat begrüsst diese Bestrebungen und ist der Ansicht, dass diese Entwicklung zu einer optimalen Bewirtschaftung von Tagesstrukturen beiträgt, da die Grösse der Schule ein massgeblicher Faktor darstellt. 

Die Angebote sind freiwillig und beitragspflichtig.

Bei schulergänzenden Tagesstrukturen handelt es sich um Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe I. Die Tagesstrukturen können entweder durch die Gemeinde oder durch private Leistungserbringer organisiert und durchgeführt werden. Das für Eltern beitragspflichtige, freiwillige Betreuungsangebot ist modulartig aufgebaut. Es besteht in der Regel aus der Möglichkeit zur Früh-, der Mittags- sowie der Nachmittags- und Spätnachmittagsbetreuung. Schulunterricht und Tagesstrukturangebote decken werktags mindestens die Zeit von 07.15 - 18.00 Uhr ab. Zudem ist ein Betreuungsangebot während acht Schulferienwochen vorgesehen. 

Die Verantwortung für die Schaffung von Tagesstrukturangeboten obliegt den Gemeinden. Der Kanton leistet einen Beitrag an die Betreuungskosten, der Bund beteiligt sich in Form einer Anschubfinanzierung.

Der Kanton beteiligt sich in Form von Pauschalen an den Betreuungskosten. Diese werden den Gemeinden pro Schülerin und Schüler und benutztem Angebot ausbezahlt. Die Kosten für den Kanton für die gemäss dieser Vorlage vorgesehene finanzielle Unterstützung beruhen auf Annahmen und werden für die schon bestehenden schulnahen Tagesstrukturen auf ca. 30‘000 bis 50‘000 Franken pro Jahr geschätzt. Bei einem theoretischen Vollausbau der schulnahen Tagesstrukturen in allen Gemeinden würde gemäss aktuellen Berechnungen der Beitrag des Kantons für 39 Schulwochen rund 633‘000 Franken pro Jahr, für ein Angebot während acht Ferienwochen rund 113‘000 Franken pro Jahr betragen.

Der Bund leistet im Rahmen eines Impulsprogramms für den Zeitraum von 2003 bis 2019 bei Neugründungen oder beim Ausbau von Betreuungsangeboten Finanzhilfen in der Startphase. 

> Hier geht es direkt zur Vorlage des Regierungsrat an den Kantonsrat [PDF]

 
Bericht bei Radio SRF mit zwei Audiobeiträgen (u.a. längeres Interview mit RR Christian Amsler) bei Schweizer Radio SRF > LINK zum SRF Beitrag