Schwerpunkte ED ab 2010/II

Fortsetzung Teil 2015:

Erziehungsrat

Der Erziehungsrat führte seine Beratungen an insgesamt neun Sitzungen und einer Klausurtagung durch und setzte sich dabei unter anderem mit folgenden Geschäften auseinander:

  • Landkarte der Schaffhauser Bildungslandschaft; Bestandsaufnahme.
  • Lehrplan 21; Beschluss Einführung Schuljahr 2018/2019.
  • Deutschschweizer Basisschrift; Beschluss Einführung Schuljahr 2016/2017.
  • Herausforderung Sekundarstufe I: Erarbeitung eines Umsetzungsplanes für langfristige Lösungsansätze.
  • Grundsatzentscheid betreffend flächendeckende Einführung der Integrativen Schulform (ISF) im Kanton Schaffhausen nach Vorliegen der nötigen Rechts­grundlagen.
  • Berufsauftrag für Lehrpersonen; Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Januar 2016.
  • Überprüfung und Neuausrichtung der Beurteilung Lehrpersonen; Abschluss des Prozesses.
  • Fremdsprachenunterricht an der Primarschulstufe; Diskussion betreffend Haltung des Erziehungsrates.
  • Grundlagenpapier des Erziehungsrates für die Erteilung einer Bewilligung zur privaten Schulung; Anpassungen.
  • Anträge zur vorübergehenden privaten Schulung von Schülerinnen und Schülern.
  • Bewilligungsverfahren von Privatschulen; Anpassungen Grundlagenpapier.
  • Antrag auf Anerkennung als Privatschule.
  • Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht.
  • Time Out Klasse; Berichterstattung.
  • Einführung bedarfsgerechter schulergänzender Tagesstrukturen; Bericht und Antrag an den Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates.
  • Motion zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung von geleiteten Schulen ohne Kostenfolge für den Kanton; Bericht und Antrag an den Regie­rungsrat zuhanden des Kantonsrates.
  • Antrag auf Wiedereinstellung einer Lehrperson.
  • Behandlung von diversen Rechtsmittelfällen.
  • Kommissionen des Erziehungsdepartements; Kenntnisnahme von Rücktritten, Ersatz- und Ergänzungswahlen. 

Revisionen von erziehungsrätlichen Verordnungen

  • Änderung der Verordnung betreffend die Kindergärten (Kindergartenverordnung SHR 411.001).
  • Änderung betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen des Kantons Schaffhausen (SHR 411.101). 

Legislatur 2009-2012: Rechenschaftsbericht 

BILDUNG

Vorlage zur gestaffelten Einführung geleiteter Schulen

Ergebnis: Abgelehnt in der Volksabstimmung vom 11. März 2012. 

Vorlage zur Neuregelung der Verteilung der Bildungskosten zwischen Kanton und Gemeinden

Ergebnis: Neue Regelung in Kraft getreten per 1. Januar 2012. 

Erarbeitung von Grundlagen zur Schaffung und zur Finanzierung eines Zentrums für Hochschulinstitute

Ergebnis: Vom Regierungsrat aufgrund der finanziell angespannten Lage nicht weiter verfolgt (RRB vom 8. November 2011). 

PRIMAR- UND SEKUNDARSTUFE I

Beginn des Aufbaus der Schulverbände; Unterstützung der Gemeindebehörden

Ergebnis: Am 8. Februar 2009 wurde die Vorlage für ein Bildungs- und Schul­gesetz abgelehnt, dadurch konnten keine der geplanten Arbeiten angegangen werden. 

Erfolgreicher Abschluss Projekt «Zukunft Schaffhauser Sonderschulen»; Vorlage Anpassung Sonderschuldekret

Ergebnis: Das Sonderschuldekret wurde den aktuellen Gegebenheiten an­gepasst. Eine stetige Weiterentwicklung und Konsolidierung der einzelnen Bereiche ist im Gang. 

Vorlage zur Totalrevision des Sonderschuldekrets (aufgrund geänderter Rahmenbedingungen durch NFA, IVSE und der erziehungsrätlichen Richtlinien für den sonderpädagogischen Bereich).

Ergebnis:  Teilrevidiertes Dekret in Kraft getreten am 1. Januar 2011. 

Vorlage betreffend kantonale Volksinitiative

«Schaffhausen ohne HarmoS!»

Ergebnis: Volksinitiative abgelehnt in der Volksabstimmung vom 28. Novem­ber 2010. 

Planung und Umsetzung einer auf den Bildungsstatistik­daten basierenden Schulverwaltungsverbundslösung an der Primar- und Sekundarstufe I

Ergebnis: Die Einführung der Schulverwaltungslösung iCampus in allen Schaffhauser Gemeinden ist abgeschlossen. Der Betrieb und Support dieser Verbundaufgabe wird durch den Kanton gewähr­leistet. Die in iCampus vorhandenen Daten bilden die Grundlage für die elektronische Lieferung der Statistikdaten der Lernenden (SdL) und des Schulpersonals (SSP) der Volksschule des Kantons Schaffhausen an das Bundesamt für Statistik (BfS).

Die nun zweijährige Erfahrung zeigt, dass sich die Abläufe nach anfänglichen Schwierigkeiten allmählich einspielen. Grundsätz­lich darf festgehalten werden, dass mit der Beschaffung und Ein­führung einer kantonalen Schulverwaltungslösung ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Vereinheitlichung hin zu einer zeit­gemässen eGovernment-to-eGovernment-Lösung gemacht wur­de. Der Mehrnutzen für alle Beteiligten ist ausgewiesen. Das Pro­jekt wird mit einer Verzögerung von Seiten der Partnerfirma Dialog voraussichtlich Mitte 2013 abgeschlossen und in die Betriebsphase überführt. 

Verbesserte Ermittlung des individuellen sonderpädago­gischen Bedarfs durch Einführung eines standardisier­ten Verfahrens

Ergebnis: Das standardisierte Abklärungsverfahren wurde eingeführt und ist jetzt bei der Abteilung Schulische Abklärung und Beratung in der Erprobungsphase. Diese Einführung wurde und wird durch ent­sprechende Schulung begleitet. Einführung eines einheitlichen Prophylaxekonzeptes für die ganze Schulzahnklinik (Gruppenprophylaxe, Individualprophylaxe, allgemeine Behandlungen und Kieferorthopädie)

Ergebnis: Das einheitliche Prophylaxekonzept wurde eingeführt. 

Grundlagenarbeiten für einen zweiten Anlauf zur Totalrevision des Schulgesetzes und zur Schaffung  eines Bildungsgesetzes

Ergebnis: Nach der Ablehnung eines neuen Bildungs- und Schulgesetzes am 8. Februar 2009 wurde unter Einbezug der verschiedenen Inte­ressengruppen herausgearbeitet (u.a. Grossgruppenveranstaltung Oktober 2009), welche Inhalte und Schwerpunkte ein neues Bil­dungsgesetz haben müsste. Aufgrund der Ergebnisse hat die Re­gierung im Januar 2010 festgelegt, eine Teilrevision des bestehen­den Schulgesetzes vorzunehmen mit dem Teilprojekt Einführung von geleiteten Schulen. 

Vorbereitung der Schweizerischen  Lehrerweiterbildungskurse 2012 in Schaffhausen

Ergebnis: Kurse erfolgreich in der Zeit vom 9.–20. Juli 2012 durchgeführt. 

Standardisiertes Abklärungsverfahren im sonderpädagogischen Bereich

Ergebnis: Die technische Implementierung des Tools war und ist nicht ein­fach zu bewerkstelligen. Die Erprobungsphase hat inzwischen be­gonnen und ab Schuljahr 2012/13 wird durch die Abteilung Schu­lische Abklärung und Beratung in möglichst allen Fällen mit dem neuen Abklärungsverfahren gearbeitet. 

Vorlage zur Umsetzung der Vorgaben des HarmoS-Konkordats

Ergebnis: Der Entwurf der Vorlage an den Kantonsrat ist erstellt; die Über­weisung erfolgt im 1. Quartal 2013. 

Projekt «Zukunft Lehrberuf» in Verbindung mit einem neuen Berufsauftrag für Lehrpersonen der Primar- und Sekundarstufen I und II:

Ergebnis: Aufgrund der finanziellen Lage des Kantons hat die Regierung ei­nen Antrag des Erziehungsdepartementes für die Realisierung ei­niger Attraktivierungsmassnahmen für den Lehrerberuf abgelehnt bzw. nur kostenneutrale Massnahmen gutgeheissen. Die Arbeiten am Berufsauftrag wurden sistiert bis klar war, welche Sparmass­nahmen (ESH3) umgesetzt werden sollen. Das ED hat die Arbeiten gegen Ende 2012 wieder aufgenommen. Bei der Weiterarbeit wird das Thema «Zukunft Lehrerberuf» mitberücksichtigt. 

MITTELSCHUL- UND BERUFSBILDUNG

Versuchsweise Einführung von bilingualem Sachunterricht an der Handelsschule KVS

Ergebnis: Zurzeit ist die Handelsschule HKV in den Vorbereitungsarbeiten, indem einzelne Lehrpersonen auf diesen Unterricht geschult und vorbereitet werden. Der Start ist geplant auf 2013. 

Erteilung von 100 neuen Ausbildungsbewilligungen an Lehrbetriebe, wovon 1/3 im Bereich Attestausbildung

Ergebnis: In den vergangenen vier Jahren hat sich die Situation auf dem Lehrstellenmarkt grundlegend geändert. Heute sprechen wir von «Lehrlingsmangel», während vor vier Jahren von Lehrstellen­mangel gesprochen wurde. Die Zahl der neuen Ausbildungsplät­ze konnte kontinuierlich ausgebaut werden, was zur Folge hatte, dass Jahr 2011 ein Rekord an neu abgeschlossenen Lehrverträ­gen verzeichnet wurde. Auch die Zahl der Attestausbildungsplätze konnte gemäss Legislaturziel ausgebaut werden, so dass der Kan­ton Schaffhausen heute auf Platz 5 der Rangliste mit den meisten Attestausbildungsplätzen zu finden ist. 

Grundlagenbericht «Kanti 2015 – Handlungsfelder – Optionen – Konsequenzen» unter Berücksichtigung aller Schnittstellen (Stärkung Naturwissenschaften, Aufnahmeprüfung, Entwicklung in anderen Kantonen und auf Bundesebene, zweite Evaluation des Maturi­tätsanerkennungsreglements [EVAMAR II]) mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten und Kostenfolgen; Umsetzung von Handlungsfeldern

Ergebnis: Die Forderung nach Interdisziplinarität wurde durch die Einführung von interdisziplinären Angeboten für alle Abschlussklassen reali­siert. Mit dem Koreferentensystem bei den Maturarbeiten und den selbstständigen Arbeiten wurde eine stärkere Harmonisierung in der Bewertung erreicht. Mit zusätzlichen Laborlektionen konnten die Naturwissenschaften gefördert werden.

Die Förderung der Erstsprachkompetenz (Einführung der Fachar­beit Deutsch), die Erweiterung des Immersionsunterrichts auf die Ausbildungsprofile N und M sowie ein Teil des Laborunterrichts (Physik 3. Klassen) wurden aufgrund der finanziellen Einsparungen im Rahmen des Projektes Entlastung des Staatshaushaltes (ESH3) nicht umgesetzt. 

Koordination der bestehenden Brückenangebote (Berufsvorbereitungsjahr, Sprungbrett, BOA [Bildung, Orientierung, Arbeit])

Ergebnis: Am 30. März 2010 nahm der Regierungsrat Kenntnis vom Projekt­bericht Koordination der Brückenangebote, welches drei Teilpro­jekte «Koordination Brückenangebote», «Case Management 3» und «Bereitstellen niederschwelliger Ausbildungsplätze» beinhaltete. In der Zwischenzeit sind diese drei Projekte erfolgreich umgesetzt. 

Validierung von bereits erbrachten Bildungsleistungen für das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, insbesondere in den Pflege- und sozialen Berufen

Ergebnis:  Bei der Abteilung Berufsbildung wurde zu diesem Zweck ein «Va­lidierungsportal» eingerichtet. Hier werden Erwachsene in der Fra­ge, welches der für sie der beste Weg zu einem Berufsabschluss ist, kompetent beraten. Dazu gehört auch die Vermittlung an Vali­dierungsorganisationen in anderen Kantonen. Bisher haben 6 Per­sonen auf diesem Weg einen Berufsabschluss erlangt. 

Ergreifen von Massnahmen zur Steigerung der Anzahl Berufsabschlüsse im Pflegebereich in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und dem Gesundheitswesen

Ergebnis: Die Anzahl Berufsabschlüsse im Pflegebereich konnte auf allen Stufen gesteigert werden. Im niederschwelligen Bereich ersetzt die zweijährige EBA-Ausbildung zur Assistentin Gesundheit und Soziales die bisherige einjährige Pflegeassistentin. In der EFZ Aus­bildung zur FAGE wie auch zur FABE können je zwei Klassenzüge gefüllt werden. Auch die HF Pflege erfreut sich einer grossen Zahl an Studierenden. Mit dem geplanten Start eines Klassenzuges für eine verkürzte Ausbildung für FAGE ist auch dort mit einem dop­pelt geführten Klassenzug zu rechnen. 

Anerkennung der HF Pflege und der HF Wirtschaft durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)

Ergebnis: Die HF Pflege wurde vom Bund im Jahre 2011 vollumfänglich an­erkannt. Die HF Technik steht mitten im Anerkennungsverfahren, parallel zum ersten Studiengang mit revidiertem Lehrplan. Die An­erkennung wird auf das Jahr 2014 erwartet. 

Abschluss und Evaluation des Pilotprojektes «Case Management Berufsbildung» und dessen Überführung in den definitiven Betrieb

Ergebnis: Per 1. Januar 2012 wurde das Case Management Berufsbildung in den definitiven Betrieb überführt. Nach mehrjähriger Pilotphase konnte mit dem Evaluationsbericht aufgezeigt werden, dass die vom Bund anvisierten Ziele erreicht werden. 

Einführung der neuen zweijährigen Grundbildung mit Attest «Assistentin Gesundheit und Soziales»

Ergebnis:

Im Jahre 2013 werden die ersten beiden Klassen ihre Ausbildung abschliessen. 

Umsetzung des Projektes «Mehr Ausbildungsplätze für Pflegefachleute HF»

Ergebnis: Eine neue Vereinbarung der IGB für einen Ausbildungsverbund wurde erarbeitet, ist von allen Seiten akzeptiert und wurde unter­zeichnet. Es sind bereits mindestens fünf Institutionen im Kanton Schaffhausen, die zusätzliche Praxisplätze für HF Pflege anbieten. 

Einführung der revidierten Bildungsverordnung und des Bildungsplans für Kaufleute EFZ

Ergebnis: Mit Lehrbeginn 2012 ist der Start in die revidierte Grundbildung mit dem 1. Lehrjahr (einlaufend) erfolgt. Die Implementierung erfolgte in enger und guter Zusammenarbeit mit der Berufsfachschule HKV und dem Kaufmännischen Verband. 

Einführung einer Vorlehre (Berufsvorbereitungsjahr) für den Beruf Fachfrau/-mann Betreuung

Ergebnis: Die Vorlehre startet ins zweite Unterrichtsjahr. Im ersten Jahr wur­de diese Vorlehre bereits in zwei Klassenzügen mit 24 Teilneh­menden durchgeführt. Das Schulangebot scheint in der Praxis ak­zeptiert und wird so auch benutzt. 

Attraktivierung und Harmonisierung des Stipendienwesens

Ergebnis:Die vorbereitenden Arbeiten sind abgeschlossen und liegen bereit für die politische Diskussion und Bearbeitung. 

HOCHSCHULBILDUNG

Formulierung einer sich nachhaltig auf den Bildungs- und Wirtschaftsstandort Schaffhausen auswirkenden hochschulpolitischen Strategie

Ergebnis: vgl. oben «Erarbeitung von Grundlagen zur Schaffung und zur Fi­nanzierung eines Zentrums für Hochschulinstitute». 

Abschluss des Projektes PHSH+ (angestrebte Neuposi­tionierung) inklusive Umsetzung der Ergebnisse nach Verabschiedung durch Erziehungsrat und Regierungsrat

Ergebnis: Die Zielsetzungen in den 12 Entwicklungsfeldern wurden in An­griff genommen und in den entscheidenden Punkten umgesetzt: Die PHSH positioniert sich unter dem Motto «eigenständig und vernetzt» mit einem klar kommunizierten Profil. Die Studierenden­zahl hat sich innerhalb von zwei Jahren verdoppelt, der Anteil aus­serkantonaler Studierenden ist auf 46% angestiegen. Die Kosten pro Studentin bzw. Student konnten massiv gesenkt werden. Die PHSH wird zunehmend als Kompetenzzentrum wahrgenommen. Ihre Dienstleistungen im Bereich Aus- und Weiterbildung werden von Schulen und Betrieben des Kantons Schaffhausen in An­spruch genommen. Mit einem laufenden Nationalfondsprojekt hat die PHSH im Bereich Forschung und Entwicklung national und im angrenzenden Ausland Anerkennung gefunden. 

Abschluss Konzeptentwicklung NOVA 11: Neugestaltung der Ausbildung im Rahmen der Vorgaben der PHZH. Konkrete Planung und Umsetzung des Herbstsemesters 2011

Ergebnis: Der Studienplan NOVA 11 ist erarbeitet, die Module sind bis und mit Frühlingssemester 2013 ausgeschrieben. 

Konzept Forschung & Entwicklung an der PHSH in  Kooperation mit der PHZH gemäss Kooperationsvertrag Ziffer 10 und dem Bericht PHSH+

Ergebnis: Die Forschungstätigkeit ist an personelle Voraussetzungen und Ressourcen gebunden. Diese haben zu eigenständigen For­schungsprojekten geführt, die durch Drittmittel unterstützt wer­den: Nationalfonds, Universität Freiburg, Forschungsprojekt PRI­MEL. Damit hat die PHSH unabhängig von der PHZH ein eigenes Profil entwickelt. 

Positionierung der Vorschulstufe in Ausbildung und Anerkennung in Zusammenarbeit mit dem Erziehungsdepartement des Kantons Schaffhausen

Ergebnis:  Die PHSH prüft erweiterte Studiengänge für die Vorschulstufe. Dies geschieht in Absprache und Kontakt mit dem Erziehungsde­partement. Die veränderten gesetzlichen Grundlagen (HFKG, PH-Gesetzt PHZH) werden in die Überlegungen einbezogen. 

Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz HFKG

Ergebnis: Vernehmlassung der EDK bei den Kantonen durchgeführt. 

Abschluss des Prozesses der Lehrerbildung auf tertiärer Stufe mit Sicherstellung des professionellen Studienbetriebes einer mittelgrossen Pädagogischen Hochschule

Ergebnis: Mit NOVA 11 ist die «Pionierphase» der PHSH abgeschlossen. Das Ausbildungskonzept berücksichtigt Evaluationsergebnisse und setzt Folgerungen um. Der Wandel von einer kleinen zu ei­ner mittleren Grösse ist bezüglich Logistik vollzogen, administrativ braucht es noch weitere Formalisierungen von Abläufen. 

Jugend, Familie, Sport und Kultur 

Jugend und Familie

Ergebnis: Der Regierungsrat misst aufgrund seiner Entwicklungsstrategie der Jugend und den Familien eine hohe Bedeutung zu. Als Grund­lage der weitergeführten Arbeiten dienten das Kantonale Bericht zur Familienpolitik im Kanton Schaffhausen (2010), die Verordnung über die Zusammenarbeit in der Jugendpolitik und Jugendhilfe (2007) und die Leitlinien Frühe Förderung (2011). Die zahlreichen Arbeiten werden allesamt mit ED-internen Ressourcen geleistet, Ausnahme bildet die 20%-Stelle einer Jugendbeauftragten, die sich sehr bewährt hat. Im Bereich Jugend stand die Begleitung, Unterstützung und Förderung der kommunalen bzw. regionalen Jugendarbeit, von Jugendverbänden und von Jugendprojekten im Zentrum der Tätigkeiten. Es wurden diverse Konferenzen und Vernetzungstage der kommunalen Jugendreferenten/-innen sowie der jährliche Wettbewerb durchgeführt. Erfreulich ist die Durchfüh­rung einer 1. Session des Kantonalen Jugendparlamentes (JUPA) im Herbst 2012. Im Bereich Frühe Förderung wurden in Zusam­menarbeit mit INTEGRES verschiedene Vernetzungstage organi­siert und durchgeführt. 

Vorlage zur Schaffung von bedarfsgerechten Tagesstrukturen

Ergebnis: Der Entwurf der Vorlage an den Kantonsrat ist erstellt; die Ver­nehmlassung bei den Gemeinden ist in der ersten Jahreshälfte 2013 vorgesehen. 

Kultur

Ergebnis: Der Regierungsrat verabschiedete am 9. März 2010 die Strate­gie zur Kulturförderung, die anschliessend den Medien vorgestellt wurde.

In den Leistungsvereinbarungen vorgesehene besondere Zugangs­konditionen zu kulturellen Anlässen beziehen sich auch auf Ler­21 nende. Mangels personellen und strukturellen Ressourcen konnten in diesem Bereich keine weiteren Massnahmen umgesetzt werden. Operative Umsetzung: Das Schulamt führt auf der Serviceplattform Schule des Kantons Schaffhausen (www.schule.sh.ch) eine Rubrik Kultur und Schule, auf der Informationen zu kulturellen Angeboten aufgeschaltet sind, die sich insbesondere an Lehrpersonen, Schü­ler, Schülerinnen und Lernende sowie deren Eltern richten. 

Sport- und Veranstaltungshallen Stahlgiesserei

Ergebnis: Die Grundlagenarbeit und die Vorbereitung des Grossprojekts wur­den erfolgreich abgeschlossen. Die Denkmalpflege Schaffhausen hat mit wissenschaftlichen Grundlagen die Voraussetzung für eine Einigung mit der Eigentümerschaft geschaffen. So konnten die Er­haltungsziele des sehr wertvollen industriehistorischen Gebäudes eigentümerverbindlich festgelegt werden. Das Quartierplanverfah­ren konnte durchgeführt und abgeschlossen werden. 

NHTLZ (BBC-Arena) und FCS-Park

Ergebnis: Der Regierungsrat hat den Kantonsrat in der Vorlage betreffend Sport- und Veranstaltungshallen in der Stadt Schaffhausen vom 28. September 2010 über die in der Stadt Schaffhausen geplanten Sport- und Veranstaltungshallen orientiert und Möglichkeiten auf­gezeigt, die Infrastruktur im Bereich der Sport- und Veranstal­tungshallen in Schaffhausen im Sinne der Legislaturziele an die bestehenden Bedürfnisse anzupassen. Nach der Zustimmung zu den jeweiligen Orientierungsvorlagen 2010 durch Kantons- und Stadtparlament wurden die Detailarbeiten in Angriff genommen. Insbesondere die Abstimmung im baulichen Bereich und im Be­triebskonzept zeigte, dass eine kombinierte Nutzung mit allen Sportvereinen, der Schulnutzung und Veranstaltungen zu nicht vertretbaren, nicht finanzierbaren und nicht überwindbaren Nut­zungskonflikten führt. Regierungs- und Stadtrat sind darum im Mai 2011 zusammen mit Vertretern der Stiftungen «NHTLZ» und «Sporthalle Schaffhausen» sowie der Sportvereine Kadetten Handball und VC Kanti übereingekommen, für die weiteren Pla­nungen bei der Sporthalle in der Stahlgiesserei nicht mehr von einer Nutzung für den Publikumssport im bisherigen Mass aus­zugehen. Die vom Kantonsrat (Beschluss vom 21. Februar 2011) bewilligten Unterstützungsbeiträge für die Projekte «NHTLZ» und «Bridge» (Tribünen) wurden nicht ausbezahlt. Die betreffenden Kreditbeschlüsse des Kantonsrates wurden hinfällig, da die darin enthaltene Bedingung – die Austragung von Wettkampfspielen der Kadetten in der Stahlgiesserei – aufgrund der geschilderten Um­stände nicht gewährleistet werden konnte. Vor dem Hintergrund der überregionalen Ausstrahlung des NHTLZ beabsichtigt der Re­gierungsrat in Absprache mit dem Stadtrat Schaffhausen, dem Kantonsrat erneut einen angemessenen Unterstützungsbeitrag zu beantragen. Voraussetzung für ein paralleles Vorgehen mit der Stadt Schaffhausen ist namentlich, dass die Stiftungen «NHTLZ / Sporthalle Schaffhausen» und der Stadtrat Schaffhausen noch of­fene (den Kanton nicht betreffende) Punkte in einer Vereinbarung bereinigen. Dem Kantonsrat wird 2013 eine entsprechende Kredit­vorlage unterbreitet. Betreffend FCS-Park wird 2013 ein Entscheid über die Ausrichtung eines einmaligen Investitionsbeitrages bzw. Darlehens getroffen, sobald die Finanzierung und Realisierung des FCS-Parks sichergestellt ist.

 

2016 

Unüblich hohe Dichte von Vorlagen in Bearbeitung

Das Jahr 2016 war geprägt von einer ungewöhnlich hohen Anzahl aufwändiger Ge­schäfte auf parlamentarischer Ebene.

Zur Bearbeitung der drei Volksinitiativen «Ja zu Lehrpläne vors Volk», «Kein Abbau – Schule mit Zukunft» und «Initiative Beruf & Familie (Tagesschulen 7to7)» (zwei davon mit Gegenvorschlägen) gesellten sich die Behandlung der Motion von Kan­tonsrat Werner Schöni zur «Schaffung von gesetz­lichen Grundlagen für geleitete Schulen – ohne Kostenfolge für den Kanton», die Vorlage zur «Umnutzung des Pflegezentrums – Bildungszentrum Geissberg» sowie die zurückgestellte Vorlage zur «Umsetzung der zusätzlichen Entlastung der Klas­senlehrpersonen». Zusammen mit den Vorbereitungsarbeiten für ein neues «Stipen­diendekret und den Beitritt zum Stipendienkonkordat», für ein «Hochschulgesetz» und die «Überführung der Pädagogischen Hoch­schule in eine selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt» sowie der umfassenden Arbeiten zur Erstellung einer «Machbarkeitsstudie zur Massnahme K-012 Volksschule aus einer Hand» war ein eindrückliches Volumen an sehr umfangreichen Geschäften zu verzeichnen. Die Be­arbeitung und Koordination dieser Arbeiten, welche sich zum Teil gegenseitig beein­flussten und infolge der politischen Prozesse inhaltlich wie auch bezüglich Zeit­pla­nung wenig berechenbar waren, stellten im vergangenen Jahr eine besondere Herausforderung dar. Die Kapazitäten des Rechtsdienstes des Erziehungsdeparte­ments reichten bei dieser anhaltend hohen Auftragslage bei Gesetz­gebungspro­jekten und in Anbetracht der permanent steigen­den Anzahl und Kom­plexität der Rechtsmittelfälle bei weitem nicht mehr aus und müssen für die Folgejahre überprüft werden. Insgesamt darf festgestellt werden, dass die Zielsetzungen für das Jahr 2016 trotz hoher Geschäftsdichte und Spitzenbelastungen in einzelnen Dienststellen erreicht wurden und somit eine durchwegs positive Bilanz gezogen werden darf. 

Vorbereitung für eine Hochschulgesetzgebung

Der Bund und die Kantone sind gestützt auf Art. 63a Abs. 3 der Bundesverfassung verpflichtet, gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Quali­tätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen zu sorgen. Als bundesseitige Rechtsgrundlagen für diese Zusammenarbeit trat am 1. Januar 2015 das Hochschul­förderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) in Kraft. Dieses sieht unter anderem vor, dass Pädagogische Hochschulen neu einer institutionellen Akkre­ditierung nach dem HFKG bedürfen. Ohne institutionelle Akkreditierung darf sich eine Institution künftig nicht mehr als Pädagogische Hochschule bezeichnen. Der Autonomie der Hochschulorganisationen als Bedingung für erfolgreiches und inno­vatives wis­senschaftliches Arbeiten wurde bei der Aus­arbeitung des HFKG grosse Bedeutung beigemessen. Die Pädagogische Hoch­schule Schaffhausen ist aktuell eine Dienst­stelle des Erziehungsdepartements. Sie verfügt im Gegensatz zu praktisch allen vergleichbaren Institutionen in anderen Kantonen über keine eigene Rechtspersön­lichkeit. Im Zuge der bevorstehenden Akkreditierung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen ist es somit unab­dingbar, ein entsprechendes Hochschulgesetz zu schaffen. Mit Regierungsratsbe­schluss vom 28. Juni 2016 wurde deshalb das Erziehungsdepar­tement mit der Ausarbeitung eines Hochschulgesetzes beauftragt. In diesem Zu­sammenhang soll die Überführung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt geprüft werden. 

EP2014-Massnahme K-012 «Volksschule aus einer Hand (Kantonalisierung der Volksschule)»

Dem Grundsatzbeschluss des Kantonsrates vom 31. August 2015 entsprechend wurde das Erziehungsdepartement vom Regierungsrat beauftragt, eine Machbar­keitsstudie sowie eine Projektplanung und -finanzierung zur Umsetzung der Mass­nahme K-012 «Volksschule aus einer Hand (Kantonalisierung der Volksschule)» zu erstellen. In Zusammenarbeit mit der Firma CDS Consulting wurde mittels einer Ist/Soll-Analyse ein „Prototyp“ einer Volksschule aus einer Hand für den Kanton Schaffhausen entwickelt. Die Resultate einer Chancen-Risiken-Analyse sowie die Erkenntnisse aus drei Hearings mit Vertreterinnen und Vertretern aller Anspruchs­gruppen bildeten die Grundlage zur Einschätzung der Machbarkeit. Der Bericht und Antrag an den Kantonsrat wurde im Dezember 2016 in einer ersten Lesung im Re­gierungsrat behandelt. 

Neue Leistungsvereinbarung mit der HKV Handelsschule KV Schaffhausen

Das Erziehungsdepartement hat mit der HKV Handelsschule KV Schaffhausen die Leistungsvereinbarung über die Führung der Berufsfachschule für die kaufmän­ni­schen Berufe und die Berufe des Detailhandels, sowie der höheren Fachschule für Wirtschaft und weiteren Bildungsgängen der höheren Berufsbildung erneuert. Die neue Leistungsvereinbarung gilt für die Jahre 2017 bis 2020. Sie stimmt in den Grundzügen mit der alten, Ende 2016 auslaufenden Vereinbarung, welche sich in allen wichtigen Belangen bewährt hat, überein. Neu geregelt wurden die Modalitäten der Weiterführung der Handelsmittelschule HMS und deren Finanzierung sowie der Berechnungsmodus für die Abgeltung der Leistungen der Handelsschule für die verschiedenen Produkte. 

Personelle Veränderungen

Der Regierungsrat hat Thomas Schwarb Méroz als Nachfolger zum neuen Leiter der Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I ernannt. Er ersetzt den per Ende 2016 in den Ruhestand übergetretenen Heinz Keller. 

Revisionen von Rechtserlassen aus dem Erziehungs-, Bildungs- und Kultur­bereich

Änderung der Verordnung der Aufsichtskommission der Pädagogischen Hoch­schule Schaffhausen über die Studierendenorganisation der Pädagogischen Hochschule (Verordnung Studierendenforum). 

Vorlagen an den Kantonsrat

  • Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend die kantonale Volksinitiative «Initiative für Beruf & Familie (Tagesschulen 7to7)»
  • Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend die kantonale Volksinitiative «Ja zu Lehrpläne vors Volk»
  • Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kan­tonsrat betreffend Jahresbericht und Jahresrechnung 2015 der Schaffhauser Sonderschulen.
  • Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Kein Abbau – Schule mit Zukunft» (Volksschulinitiative).
  • Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat betreffend Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Initiative für Beruf & Familie (Tagesschulen 7to7)». 

Parlamentarische Vorstösse

Im Jahre 2016 sind im Zuständigkeitsbereich des Erziehungsdepartementes zwei Kleine Anfragen eingegangen und bearbeitet worden. Ferner ist eine Motion ein­gegangen. Zudem wurden zwei Kleine Anfragen aus dem Vorjahr beantwortet. 

Erziehungsrat

  • Der Erziehungsrat führte seine Beratungen an insgesamt sieben Sitzungen sowie einer Klausurtagung durch und setzte sich dabei unter anderem mit folgenden Ge­schäften auseinander:
  • Neuer Studiengang Kindergarten-Unterstufe an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen.
  • Flüchtlingskinder im Kanton Schaffhausen; Information zur Bewältigung der aktuellen Situation (Januar 2016).
  • Weiterbildungs- und Unterstützungsbedarf in den Schulen des Kantons Schaff­hausen; Ergebnisse der Bedarfsanalyse 2015.
  • Einführung Lehrplan 21; Startveranstaltung, Weiterbildungskonzept und konkrete Planung der Einführung.
  • Gesuche zur vorübergehenden privaten Schulungen von Schülerinnen und Schülern.
  • Projekt Kindergarten 20XX; Einsatz von Praktikanten/-innen und Prüfung von weiteren Entlastungsmassnahmen der Kindergartenlehrpersonen.
  • Integrative Schulform ISF; Projektdesign.
  • Vakanz Inspektorat Sekundarstufe I; Wiederbesetzung.
  • Projekt Herausforderung Sek I; Beschlüsse zu den zu verfolgenden Schwer­punkten.
  • Ein Antrag um vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht.
  • Behandlung von diversen Rechtsmittelfällen.
  • Fremdsprachenunterricht an der Primarschulstufe; Vernehmlassung des Bundes betreffend Änderung des Bundesgesetzes über das Sprachengesetz.
  • Aufsichtsbeschwerde Claudio Kuster in Sachen Erziehungsrat.
  • Bildungsbericht 2014.
  • Bewilligungsverfahren von Privatschulen – Anpassungen im Grundlagenpapier.
  • Drei Gesuche (Phase I) um Anerkennung als Privatschulen im Kanton Schaff­hausen.
  • Berufsauftrag Kantonsschule (nicht abschliessend beraten).
  • Volksinitiative «Ja zu Lehrpläne vors Volk»; Abstimmung vom 27. November 2016; Erarbeitung einer Stellungnahme des Erziehungsrates.
  • Kommissionen des Erziehungsdepartementes: Wahlempfehlungen (zuhanden Regierungsrat) bzw. Wahlen von Mitgliedern für die Legislaturperiode 2017–2020.
  • Gesuch der Gemeinden Buch, Hemishofen, Ramsen und Stein am Rhein, be­treffend zukünftige Zusammenarbeit im Schulbereich (finaler Beschluss durch Regierungsrat). 

Revisionen von erziehungsrätlichen Verordnungen

  • Änderung der Verordnung über die Zulassung, das Aufnahmeverfahren, die Zwi­schen- und die Diplomprüfungen an der Pädagogischen Hochschule Schaff­hau­sen (Zulassungs- und Prüfungsverordnung).
  • Änderung der Verordnung über die Studiengänge der Pädagogischen Hoch­schu­le Schaffhausen.
  • Änderung der Verordnung betreffend die Schulordnung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen. 

Legislaturziele 2017 - 2020
 

Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen über gute Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten verfügen. Eine gute und umfassende Bildung ermöglicht Entwicklungen, indem sie Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Chance gibt, sich persönlich zu entfalten. Bildung stärkt aber auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schafft die Voraussetzungen für Innovationen. Der Wirtschaftsstandort Schaffhausen ist auf gut ausgebildete Arbeitskräfte angewiesen. Die Qualität der Bildung wirkt sich somit entscheidend auf die Attraktivität und die Entwicklung des Kantons Schaffhausen aus. Sämtliche Bemühungen im Bildungsbereich zielen daher darauf ab, dass der Kanton Schaffhausen weiterhin über ein qualitativ gutes, dem wirtschaftlichen Umfeld angepasstes und wettbewerbsfähiges Angebot auf allen Stufen der Schulen und in der Berufsbildung verfügt. Ein zeitgemässes Bildungswesen ist damit ein wesentliches Element für den Erhalt und die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schaffhausen und damit für die Sicherstellung von genügend Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. 

Rahmenbedingungen und Entwicklungstendenzen

Das Bildungsangebot des Kantons Schaffhausen ist nach wie vor von sehr guter Qualität. Dies bestätigt auch der Bildungsbericht 2014. Zunehmend schwierig gestaltet sich hingegen die Situation bezüglich einer marktgerechten Besoldung der Lehrpersonen. Zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit müssen entsprechende Anstrengungen unternommen werden. Ein gutes und umfassendes Bildungsangebot, das zu den entscheidenden Kriterien für die Wahl des Wohnortes von jungen Familien zählt, wird künftig auch ausserschulische Betreuungsangebote (Tagesstrukturen) umfassen müssen. Die bildungsmässige Chancengleichheit aller Kinder soll zudem mit der Implementierung der Frühen Förderung optimiert werden.

Der neue Schaffhauser Lehrplan 21 soll auf das Schuljahr 2018/19 eingeführt werden. Damit steht ein zeitgemässes Instrument zur Verfügung, welches dazu beiträgt, die Qualität der Schaffhauser Schulen zu stärken. Der neue Lehrplan bildet die Basis für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Schule, um den Ansprüchen der Gesellschaft gerecht werden zu können.

Angesichts der demografischen Entwicklung mit sinkender Anzahl an Schulabgängern, der stetigen Zunahme von Menschen mit Migrationshintergrund und der immer höher werdenden beruflichen Anforderungen im zunehmend stärker automatisierten und digitalisierten beruflichen Umfeld ist es für Arbeitgeber eine grosse Herausforderung, genügend qualifiziertes Personal zu gewinnen. 

Herausforderungen und Chancen

Mit Blick auf die finanziellen Ressourcen müssen die Mittel auch künftig wirksam eingesetzt und Schwerpunkte gesetzt werden. Es gilt dabei die Erfüllung des Leistungsauftrags der Bildung im Hinblick auf die zunehmende Heterogenität der Bevölkerung zu gewährleisten. Die gemäss den demographischen Prognosen erwartete Zuwanderung von jungen Personen und kinderreichen Familien stellt grundsätzlich eine Chance für den Kanton dar, da sie der demographischen Alterung entgegen wirkt. Die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche die obligatorische Schule nicht oder nicht vollständig in der Schweiz durchlaufen haben, stellt einerseits unser Bildungssystem vor grosse Herausforderungen, währendem sie andererseits auch eine Chance ist, um dem zunehmenden Fachkräfte- und Lehrlingsmangel zu begegnen. Die Sparmassnahmen der vergangenen Jahre haben ihre Spuren hinterlassen. Einige Projekte und Umsetzungsarbeiten im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2014 (EP2014) werden erst in dieser Legislatur umgesetzt werden können. So wird zum Beispiel die dringend nötige Optimierung der Strukturen der Primar- und Sekundarstufe I (Volksschule) bis hin zu einer möglicherweise umfassenden Neuausrichtung in den nächsten Jahren zu diskutieren und zu entscheiden sein. Die laufende Massnahme «Volksschule aus einer Hand (Kantonalisierung der Volksschule)» nimmt diese anspruchsvolle Thematik auf und soll Lösungen zur Effizienz- und Qualitätssteigerung bei gleichzeitiger Kostensenkung aufzeigen. Ein weiteres Projekt mit Spareffekt und einem grossen Synergiepotenzial ist die Umnutzung des ehemaligen kantonalen Pflegezentrums. Das geplante Bildungszentrum Geissberg ist eine sinnvolle Zusammenführung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen, der Bildungsdienstleister sowie -verwaltung an einem gemeinsamen und geeigneten Standort. 

Jugend und Familie

Kinder und Jugendliche bilden im Kanton Schaffhausen rund einen Viertel der Bevölkerung. Grundlage für die Tätigkeiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik bilden der kantonale Bericht zur Familienpolitik (2010), die Verordnung über die Zusammenarbeit in der Jugendpolitik und Jugendhilfe (2007), die Leitlinien Frühe Förderung (2011) sowie das Kinder- und Jugendprogramm «schützen.fördern.beteiligen.» 2016–2018. Grundsätzlich liegt die Verantwortung und Umsetzung der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik bei den Gemeinden, nahe bei der Bevölkerung. Die Rolle des Kantons besteht darin, Eckpunkte zu setzen, Wissen zu vermitteln, subsidiär zu fördern und zu unterstützen sowie die Angebote und Massnahmen auf den unterschiedlichen Ebenen zu vernetzen und zu koordinieren. Die Finanzhilfen des Bundes (2016–2018) ermöglichen den Aufbau und die Weiterentwicklung der kantonalen Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. 

Integration

Seit einigen Jahren wächst die Bevölkerung im Kanton Schaffhausen zwar stetig, jedoch ausschliesslich durch die Erhöhung der Lebenserwartung und die Zuwanderung von Personen aus dem Ausland, die Zahl der Personen mit Schweizer Pass nur durch Einbürgerung.

Die Bevölkerung wird dadurch vielfältiger: Ende 1990 stammte die ausländische Bevölkerung aus 75, Ende 1999 aus 98 und Ende 2015 aus 121 verschiedenen Staaten. Der Ausländeranteil ist seit 1999 von 19,4% auf 25,5% gestiegen. Im schwierigen Umfeld der letzten Jahre hat die hohe Zuwanderung durchschnittlich jüngerer Jahrgänge eine günstige wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht und zugleich die demografische Alterung abgefedert. Angesichts der demografischen Situation wird der Kanton Schaffhausen voraussichtlich auch in den kommenden Jahren auf Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen sein. Trotz der grundsätzlich positiven ökonomischen und demografischen Effekte zeigt sich die Bevölkerung zunehmend wachstumsmüde und einwanderungskritisch, teilweise auch ablehnend gegenüber den zuwandernden Personen.

Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen: Eine erfolgreiche Integration der ausländischen ansässigen und neu zuwandernden Bevölkerung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt wird mitbestimmend sein für die Prosperität des Wirtschaftsstandortes und für den sozialen Zusammenhalt unseres Kantons. Die Integration der ausländischen Bevölkerung kann jedoch nur gemeinsam mit der einheimischen Bevölkerung gelingen, die für den gegenseitigen Integrationsprozess gewonnen werden muss. Die Verwaltung ihrerseits sollte ihre Dienstleistungen verstärkt auf die Vielfalt der Bevölkerung ausrichten. Integration muss in erster Linie in den Regelstrukturen gelingen und nicht in spezifischen Institutionen. Der Wachstumskritik ist Rechnung zu tragen, indem das inländische Arbeitskräftepotential besser genutzt wird. Die Wirtschaft ist auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Die Aus- und Weiterbildung von (zu) gering qualifizierten Arbeitskräften muss deshalb gestärkt und flexibilisiert werden. Die Chancen des dualen Bildungssystems der Schweiz sind soweit als möglich zu nutzen. Spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene sowie Personen aus dem Flüchtlingsbereich sollten wenn immer möglich an das Ziel einer Berufsbildung herangeführt werden. 

Kultur

Kultur und ihre Förderung ist nicht elitärer Luxus oder schöne Zugabe. Kulturförderung ist vielmehr zentral zur Sicherstellung des kulturellen Grundbedarfs und damit wesentliches Element staatlicher Kulturpolitik. Ausgehend von dieser Haltung genehmigte der Regierungsrat am 9. März 2010 die Strategie zur Kulturförderung. Sie ergänzt die rechtlichen Grundlagen und dient als Leitfaden zur Ausgestaltung der kantonalen Kulturpolitik. Diese beruht auf fünf Säulen: Projektbeiträge, Leistungsvereinbarungen, Beitrag an professionelle Kulturschaffende (Förderbeiträge und Atelierstipendien), Unterstützung besonderer Projekte und Kunstankäufe. Der konsequente Ansatz, der sowohl Förderung in der Breite wie auch Förderung von professionellem Schaffen verfolgt, trägt sowohl zu einem lokal verankerten, aber auch zu einem über die Region Schaffhausen hinaus strahlenden Kulturangebot bei. 

Sport

Sport nimmt in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle ein. Seine erzieherischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Inhalte beziehungsweise Werte können nicht hoch genug eingestuft werden. Sein Einfluss auf die Freizeitgestaltung wie auch auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bevölkerung ist gross. Er trägt zu einer harmonischen Entwicklung der Menschen bei. Die 22 Legislaturprogramm 2017–2020 · Kanton Schaffhausen Förderung des Sports ist deshalb eine Aufgabe von öffentlichem Interesse und von hoher politischer Relevanz. Qualifizierte Bewegungserziehung und regelmäßige Sportangebote verbessern die Konzentrations- sowie die Bewegungsfähigkeit und fördern die soziale und gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Mit Konzepten, entsprechenden Kontrollen und Massnahmen wird die Qualität des Sports stets den aktuellen Anforderungen angepasst, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Vorzüge des Sports näher zu bringen. 

IMG_1633

2017

Richtungsweisende Beschlüsse lösen diverse Blockaden nach EP2014

Volk und Parlament haben 2017 diverse richtungsweisende Beschlüsse im Bildungs­bereich gefasst. Mit den Volksentscheiden zur minimalen Pflichtlektionenzahl und zu den Tages­strukturen an der Volksschule war der Weg – nach einer längeren Phase der Ungewissheit – frei für die weitere Planung zur Einführung des neuen Schaffhau­ser Lehrplans und zur Umsetzungsplanung zur Unterstützung der Gemeinden beim Aufbau von bedarfsgerechten, schulnahen Tagesstrukturangeboten. Der Kantonsrat hat mit seinem ablehnenden Beschluss zur Vorlage «Volksschule aus einer Hand» und mit dem damit verknüpften Kommissionspostulat «Ressourcensteuerung der Volksschule» die neue Stossrichtung in Sachen Optimierung der Volksschulstruktur im Kanton Schaffhausen festgelegt. Nach mehreren Jahren, in denen Sparprogram­me die Tagesgeschäfte dominiert haben, hat sich gegen Ende 2017 ein neues Gleichgewicht eingestellt. Es darf eine gewisse Beruhigung und eine vorsichtig opti­mistisch eingeschätzte Tendenz zur Normalisierung im Geschäftsgang des Erzie­hungsdepartements festgestellt werden. 

Die gemeinsamen übergeordneten Herausforderungen des Jahres 2017 auf der Ebene der Geschäftsleitung waren einerseits die umfassenden und aufwändigen Umstellungsarbeiten auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2, die ersten Umsetzungsarbeiten zum Vollzug der Massnahmen der vom Regierungsrat verab­schiedeten Demografiestrategie sowie das Legen des Grundsteins zu einer gemein­samen Strategie zur Digitalisierung respektive zur Förderung der digitalen Kompe­tenz auf allen Ebenen des Erziehungsdepartements. Bildung ist direkt betroffen von der digitalen Transformation. Die verantwortlichen Dienststellenleiter sind der Auffas­sung, dass einem entsprechenden Fokus auf das Thema in den kommenden Jahren hohe Priorität zukommen muss. 

Insgesamt darf von Seiten des Departementssekretariats mit Blick auf das Berichts­jahr eine erfreuliche Bilanz gezogen werden, konnten doch sämtliche Leistungen im Bil­dungssektor ohne nennenswerte Störungen erbracht werden. Ebenso durfte ein spe­ditiver und erfreulicher Geschäftsverlauf bei den übergeordneten Erziehungsrats-, Regierungsrats- und Kantons­ratsgeschäften verzeichnet werden. Insbesondere her­vorzuheben sind die folgenden vier Geschäfte:

Arbeiten zur neuen Hochschulgesetzgebung des Kantons Schaffhausen kommen gut voran

Nachdem der Regierungsrat am 28. Juni 2016 das Erziehungsdepartement mit der Ausarbeitung eines Hochschulgesetzes beauftragt hat, laufen die Arbeiten an dieser neuen Gesetzgebung auf Hochtouren. Das Jahr 2017 stand diesbezüglich ganz im Zeichen des Austausches mit Fachleuten. Das Erziehungsdepartement initiierte eine breit abgestützte Begleitgruppe, mit wel­cher die Gesetzesentwürfe aus unterschied­lichen Blickwinkeln kritisch durchleuchtet wurden. Zudem befand sich das Erzie­hungsdepartement in regem Austausch mit einem angesehenen rechtlichen Exper­ten, welcher die Gesetzestexte jeweils auf "Herz und Nieren" prüfte. Überdies beglei­tete das Finanzdepartement die Prozessabläufe betreffend die vorgesehene Ver­selbstständigung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen und die ent­spre­chende Finanzierung. Die Arbeiten am Schaffhauser Hochschulgesetz sind soweit fortgeschritten, dass im Frühjahr 2018 das Vernehmlassungsverfahren einge­leitet werden kann. Das Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes ist auf Beginn des Herbstsemesters 2020 geplant. 

Akkreditierung PHSH

Die Akkreditierung im Rahmen des Hochschulförderungs- und koordinationsgesetzes HFKG stellt Bedingungen, die nur im Rahmen einer Hochschulgesetzgebung erfüllt werden können (Akkreditierungsrichtlinien HFKG 2015, Art. 4). Die PHSH bereitet sich auf der Grundlage eines künftigen Hochschulgesetzes so vor, dass zum mög­lichen Zeitpunkt der Annahme des Hochschulgesetzes ein gesetzeskonformer Voll­zug weitgehend realisiert sein wird. 

Für 2017 ergaben sich entsprechend folgende Zielsetzungen:

·        Personalkategorien der PHSH sind definiert und können einer Funktions­bewer­tung zugeführt werden.

·        Ein Personalentwicklungskonzept, welches akademische Karriereverläufe sichtbar macht und fördert, liegt vor.

·        Das Qualitätssicherungssystem ist überprüft und den Anforderungen der Akkredi­tierung angepasst.

·        Die Grundzüge eines akkreditierungskonformen Kooperationsvertrags mit der PHZH werden der Aufsichtskommission PHSH vorgelegt.

·        Die wichtigsten Abläufe und Prozesse sind auf dem Qualitätsmanagement-System «QM-Pilot» dokumentiert.

 

Die Zielsetzungen wurden im Berichtsjahr erreicht, der Stand der Vorbereitung auf die Akkreditierung verläuft planmässig. 

Integrationsvorlehre

Der Regierungsrat hat als Ziel in seinem Legislaturprogramm 2017–2020 die Sicher­stel­lung der Integration von Migrantinnen und Migranten ins Bildungssystem der Sekundarstufe II formuliert. Ebenso fordert der Bericht zur Demografiestrategie des Kantons Schaffhausen vom 24. Januar 2017 den Ausbau von entsprechenden Bil­dungsmassnahmen, um die Erwerbs- und Bildungsintegration nachhaltig zu verbes­sern. Daraus und aus einem Pilotprogramm des Bundes abgeleitet wurde das neue Bil­dungsangebot «Integrationsvorlehre» entwickelt. Ziel des neuen Bildungsgefässes ist, den Teilnehmenden die notwendigen Kompetenzen im Hinblick auf eine beruf­liche Grundbildung zu vermitteln. Erarbeitet wurde das Angebot von einer interinsti­utionellen Projektgruppe mit Vertretern des BBZ, der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung, des kantonalen Sozialamts und der kantonalen Integrations­fachstelle Integres. 

Auf Beginn des Schuljahres 2017/2018 hat die erste Integrationsvorlehrklasse mit 16 Teilnehmenden aus verschiedensten Ländern die Ausbildung am BBZ Schaffhausen aufgenommen. Mit der Integrationsvorlehre wurde das bestehende Angebot um ein arbeitsbegleitendes Modell ergänzt. Voraussetzung für die Aufnahme in das einjäh­rige Programm sind neben Eigenmotivation ausreichende Sprachkenntnisse, eine grundlegende schulische Vorbildung, ein Lebensalter zwischen 16 und 35 Jahren und berufliche Erfahrung im Herkunftsland.

Die Lernenden besuchen während zwei Tagen pro Woche die Schule und vertiefen ihr schulisches Grundlagenwissen. Während drei Tagen erkunden die Lernenden während des ersten Semesters rund 20 verschiedene Berufsfelder wobei praktische Grundfertigkeiten aus den verschiedenen Berufsfeldern erlernt werden. Im zweiten Semester absolvieren sie ein Praktikum in einem gewählten Berufsfeld. Betreut werden die Teilnehmenden von Sozialberatenden und den Klassenlehrpersonen. Abgeschlossen wird die Integrationsvorlehre mit einer Teilnahmebestätigung, welche Auskunft gibt über die vorhandenen fachlichen Kompetenzen, über Selbst- und Sozialkompetenzen und das sprachliche Niveau der teilnehmenden Person. 

Änderung des Schulgesetzes zur Einführung bedarfsgerechter schulergänzender Tagesstrukturen

An der Volksabstimmung vom 26. November 2017 wurde die Änderung des Schul­gesetzes zur Einführung bedarfsgerechter schulergänzender Tagesstrukturen be­schlossen. Der auf einer Vorlage des Regierungsrats basierende Gegenvorschlag zur «Initiative Beruf & Familie (Tagesschulen 7to7)» wurde dieser mit deutlicher Mehrheit vorgezogen. Die Gesetzesänderung sieht eine Kostenbeteiligung des Kantons an schulergänzenden Tagesstrukturen auf Gemeindeebene vor. Der Kostenbeitrag erfolgt in Form von Pauschalen, welche auf der Kostenverteilung ein Viertel Kanton, und drei Viertel Gemeinde und Erziehungsberechtigte beruht. Das Erziehungsdepartement wurde beauftragt, die Änderungen des Schulgesetzes mittels der Ausarbeitung entsprechender Verordnungen umzusetzen. 

Personelle Veränderungen

Der Regierungsrat hat Daniel Spitz zum neuen Leiter der Dienststelle Sport, Jugend und Familie (neue Organisation ab 01.01.2018) ernannt. Er ersetzt ab 1. Februar 2018 den per Ende 2017 in den Ruhestand übergetretenen Roland Wanner. 

Revisionen von Rechtserlassen aus dem Erziehungs-,Bildungs- und Kulturbereich

·        Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulkreisen für die Orientierungs­schulen und die Sonderklassen.

·        Änderung der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz.

·        Änderung der Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kinder­gärten, Primar- und Orientierungsschulen.

·        Änderung der Verordnung über die Arbeitsverhältnisse der Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen (Lehrerverordnung)

·        Änderung der Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen.

·        Änderung der Verordnung über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen.

·        Änderung der Verordnung über die Beiträge des Kantons an die Sonderschulung.

·        Änderung der Verordnung über die Organisation der kantonalen Verwaltung (Or­ganisationsverordnung).

·        Änderung der Verordnung über die Zusammenarbeit in der Jugendpolitik und Ju­gendhilfe.

·        Änderung der Verordnung über den schulischen Sozialdienst des Kantons Schaff­hausen. 

Vorlagen an den Kantonsrat

·        Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat betreffend das Verfahren zur Umsetzung der Massnahme K-012 «Volksschule aus einer Hand» des Entlastungsprogramms 2014.

·        Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kan­tonsrat betreffend Jahresbericht und Jahresrechnung 2016 der Schaffhauser Sonderschulen.

·        Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat).

·        Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat betreffend Schaffung eines neuen Dekrets über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret). 

Parlamentarische Vorstösse

Im Jahre 2017 sind im Zuständigkeitsbereich des Erziehungsdepartements zwei Klei­ne Anfragen eingegangen und beantwortet worden. Des Weiteren sind zwei Interpel­lationen eingegangen, wovon eine beantwortet ist. Ferner sind zwei Postulate einge­reicht worden, wovon eines noch hängig ist und eines für erheblich erklärt wurde. Zu­dem wurde eine Motion aus dem Vorjahr für erheblich erklärt. 

Erziehungsrat

·        Der Erziehungsrat führte seine Beratungen an insgesamt neun ordentlichen Sitzun­gen sowie einer Klausurtagung durch und setzte sich dabei unter anderem mit fol­genden Geschäften auseinander:

·        Umsetzung der Motion von Kantonsrat Werner Schöni «Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Ein- und Weiterführung von geleiteten Schulen ohne Kostenfolge für den Kanton Schaffhausen» (Schulleitung mit Kompetenzen).

·        Kenntnisnahme des Berichtes der Hochschule für Heilpädgogik (HfH) zum DaZ Unterricht im Kanton Schaffhausen (Deutsch als Zweitsprache), Einsetzung einer Projektgruppe.

·        Projekt Herausforderung Sek I; Beschluss betreffend neuer Regelung der Übertritte von der Primar- in die Sekundarstufe I und der Durchlässigkeit an der Sekundarstufe (Erlass einer neuen Promotionsordnung).

·        Lehrplan 21; wiederkehrendes Geschäft mit variablen Themen wie Strategie­entscheide zu zukünftigen Lektionentafel, Fachbereich Medien und Informatik, Lehrmittelplanung etc. im Hinblick auf die Einführung auf Beginn des Schuljahres 2019/2020.

·        Subventionsgesuche betreffend Subventionierung von Schulbauten im Kanton Schaffhausen.

·        Interpellation von Kantonsrat Walter Hotz betreffend «Causa Stadtschulrat: Wie lange schaut der Erziehungsrat noch zu?».

·        Zwei Anträge von Lehrmittelkommission betreffend neue Lehrmittel.

·        Gesuche zur vorübergehenden privaten Schulungen von Schülerinnen und Schülern.

·        Motion Nr. 2016/6 von Kantonsrat Jürg Tanner vom 7. November 2016 betreffend «Stärkung der Unabhängigkeit des Erziehungsrates».

·        Ein Antrag um vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht.

·        Information über die Kriseninterventionsgruppe KIG der Schaffhauser Schulen.

·        Auflösung der Privatschule am Lindenplatz per Ende Schuljahr 2016/2017.

·        Gesuch der Waldorfschule Schaffhausen (Phase II) um Anerkennung als Privatschule per Schuljahr 2017/2018.

·        Kenntnisnahme Entwurf zu Rahmenkonzept Kindergarten 150 Prozent (Ent­lastungsmassnahme der Kindergartenlehrpersonen.

·        Einführungsklasse für Fremdsprachige mit inkludierter Übergangsklasse für Kinder mit Migrationshintergrund und erschwerter Integrationsmöglichkeit (EfF).

·        Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Schaffhauser Maturitätsschule.

·        Pilotversuch Tabletklasse an der Volksschule.

·        Kenntnisnahme des Evaluationsberichtes der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) betreffend Integrative Schulform ISF im Kanton Schaffhausen.

·        Antrag der Schulleitung der Kantonsschule betreffend Durchführung einer Struk­turanalyse, Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe.

·        Information über den Stand der Arbeiten betreffend Projekt Hochschulgesetzge­bung Schaffhausen.

·        Behandlung von diversen Rechtsmittelfällen.

·        Bewilligungsverfahren von Privatschulen – Anpassungen im Grundlagenpapier.

·        Anpassung der Rechtsgrundlagen bei der Fremdsprachenprüfung beim Ab­schluss der Fachmaturität Pädagogik an der Fachmittelschule Schaffhausen.

·        Anpassung des Zeitplans des Ausbildungsganges zur Fachmaturität Pädagogik mit dem Ziel, ein Kindergarten-Praktikum ins Fachmaturitätsjahr zu integrieren (dreijährige Testphase). 

Erarbeitung und Revisionen von erziehungsrätlichen Verordnungen

·        Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulleitungen der Primar- und Sekundarstufe I des Kantons Schaffhausen.

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates über die Lehrerkonferenzen (Kon­ferenzreglement).

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates über die Sonderklassen.

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen des Kantons Schaffhausen.

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates über die Sonderschulung (Son­derschulverordnung).

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Kindergärten (Kin­dergartenverordnung).

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an den Primar- und den Orientierungsschulen.

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primar- zu Reallehrpersonen und den Erwerb des entsprechenden Ausweises.

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates über die Zulassung, das Aufnah­meverfahren, die Zwischen- und die Diplomprüfungen an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungs- und Prüfungsverordnung).

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Ma­turitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturi­tätsverordnung).

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Ab­schluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung). 

AGAF6198

2018
 

Internationale Bodenseekonferenz (IBK)

Im Jahr 2018 stand der Kanton Schaffhausen turnusgemäss für ein Jahr der Inter­nationalen Bodenseekonferenz (IBK) vor, dem für die Bodenseeregion wichtigsten Zusammenschluss der Bundesländer und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhau­sen, Zürich, Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. 

Im Schaffhauser Vorsitzjahr konnte der Strategie-Prozess der IBK erfolgreich abge­schlossen werden: Fragen der Organisation wurden geklärt und mit der "Digitalisie­rungsinitiative" sowie den Schwerpunktprojekten "Innovative Bodenseeregion" und "E-Mobilität Bodensee" die ersten strategischen Projekte lanciert. 

Im Rahmen des Schaffhauser Schwerpunkt-Themas "Digitalisierung in der Bildung: auf Spurensuche rund um den Bodensee" wurde u.a. eine Best-Practice-Sammlung erarbeitet, wie Digitalisierung in der Bildung in den einzelnen Mitgliedsländern und -kantonen der IBK umgesetzt wird. 

Mit der Vertretung der IBK-Anliegen durch eine Delegation von Regierungschefs im Januar 2018 in Brüssel, dem Wirtschaftskonzil mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann, EU-Kommissar Günther Oettinger und dem Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann sowie weiteren 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Juni 2018 in Konstanz sowie der Verleihung des Kulturförderpreises der IBK im November 2018 in Schaffhausen wurden weitere Schwerpunkte gesetzt. 

Hochrheinkommission (HRK)

Im Rahmen der Hochrheinkommission (HRK) konnten die Kantone Schaffhausen, Aargau und Zürich (Beobachter-Status) gemeinsam mit den Landkreisen Waldshut und Lörrach die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Hochrhein auch im Jahr 2018 weiterentwickeln: Während zwei Jahren, 2017 und 2018, hatte der Kanton Schaffhausen den Vorsitz in der Hochrheinkommission inne. Im Juni 2018 wurde anlässlich des Besuchs von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit einer Tagung im go tec!-Labor in Neuhausen am Rheinfall der HRK-Themenschwerpunkt Grenzüberschreitender Wissenstransfer lanciert. Rund vierzig Vertreterinnen und Vertretern von KMU sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nahmen daran teil. 

Zudem wurden, mit Unterstützung der HRK, seit 2014 am Hochrhein im Rahmen des Förderprogramms Interreg der EU und der Schweiz acht grenzübergreifende Pro­jekte mit einem Fördervolumen von über 10 Millionen Euro auf den Weg gebracht. 

Wichtige mehrjährige Geschäfte des Erziehungsdepartements kommen zur Umsetzung

Nachdem über Jahre hinweg Sparmassnahmen und länger andauernde poli­tische Prozesse den Geschäftsverlauf in diversen Dienststellen verlangsamt haben, neh­men wichtige Unterfangen im Jahr 2018 wieder an Fahrt auf und können speditiv vorangetrieben werden. So wurden zum Beispiel auf der Primar- und Sekundarstufe I die Implementierung des neuen Schaffhauser Lehrplan 21 und ein modernisiertes Konzept zur Förderung und Beurteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgreich ge­startet. Darauf aufbauend konnte der Erziehungsrat zudem ein neues Medien- und Informatikkonzept verabschieden, welches im kommenden Jahr zur Einführung ge­langen wird. Zusammen mit der Unterstützung von schulnah angebundenen Tages­strukturen, welche auf der Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen in diesem Jahr zur Umsetzungsreife entwickelt wurde, konnten somit im Volksschulbereich gleich mehrere Meilensteine erreicht werden.

2018 wurde im Erziehungsdepartement der Grundstein gelegt zur gemeinsamen Überprüfung notwendiger Anpassungen im Rahmen der digitalen Transformation. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Lehrpersonen, Dozentinnen und Dozenten sowie alle Mitarbeitenden der Verwaltung und der Diens­tleistungsbetriebe inklusive Kader ihren Bedürfnissen entsprechend im Hinblick auf einen sicheren und professionellen Umgang mit digitalen Medien und Tools zu sensi­bilisieren, zu fördern und gegebenenfalls auszubilden. Ein professioneller Umgang mit digitalen Medien und Tools soll vor Abhängigkeiten schützen und einen maxi­ma­len Nutzen ermöglichen.

Der "Fluss" in den diversen Geschäften war einerseits sehr zu begrüssen, anderer­seits war als Folge eine deutliche Zunahme der Geschäftsdichte auf der Ebene des Departementssekretariats und des Rechtsdienstes zu verzeichnen, was ein sorgfäl­tiges und vorausschauendes Ressourcenmanagement bedingte. Die Zunahme der Geschäftsdichte und der entsprechenden Aktivitäten beeinflusste in der Folge auch die Anzahl politischer Vorstösse, welche im ver­gangenen Jahr in einem deutlich grösseren Umfang zu bearbeiten waren.

Es darf von Seiten des Departementssekretariats eine durchwegs positive Bilanz gezogen werden. Die Leistungen in den Bereichen Bildung und Dienstleistung konnten umfassend erbracht werden. Die Zielsetzungen bei den geplanten Ent­wicklungsarbeiten wurden weitgehend erreicht. Speziell zu erwäh­nen an dieser Stelle sind die folgenden Arbeiten: 

Die Schaffung eines Hochschulgesetzes stösst auf positives Echo

Am 6. März 2018 unterbreitete das Erziehungsdepartement dem Regierungsrat den Entwurf eines Hochschulgesetzes mit der entsprechenden Überführung der Pädago­gischen Hochschule (PHSH) in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt sowie einen Vernehmlassungsbe­richt. Aus den eingegangen Rückmel­dungen geht hervor, dass die Notwendigkeit der Neuschaffung eines Hochschulgesetzes im Zusammen­hang mit der anstehenden institutionellen Akkreditierung der PHSH unbestritten ist und die Vernehmlassungsteilnehmenden dem Fortbestand der mo­mentan einzigen Hochschule im Kanton Schaffhausen positiv gegenüberstehen. Die Arbeiten am neuen Hochschulgesetz sind in der Zwischenzeit soweit fortge­schritten, dass Anfang 2019 der Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat gelangt und dieser mit seinen parlamentarischen Arbeiten beginnen kann. Das In­krafttreten des neuen Hochschulgesetzes ist auf Beginn des Herbst­semesters 2020 geplant. 

Finanzielle Unterstützung der Gemeinden bei der Einführung bedarfsgerechter schulergänzender Tagesstrukturen

Nachdem das Stimmvolk Ende 2017 den Gegenvorschlag zur «Initiative Beruf & Familie (Tagesschulen 7to7)» angenommen hatte, wurde das Erziehungsdepar­te­ment be­auftragt, die Änderungen des Schulgesetzes mittels der Ausarbeitung ent­sprechen­der Verordnungen umzusetzen. Im Berichtsjahr 2018 bestanden die in diesem Zu­sammenhang ausgeführten Arbeiten somit hauptsächlich aus der Ausar­beitung, Ver­nehmlassung und Inkraftsetzung der gesetzlichen Grundlagen auf Ver­ordnungs­ebene sowie aus der Organisation der entsprechenden Rahmen­bedingun­gen, damit die erfolgreiche Umsetzung gelingen kann. Ab 1. Februar 2019 können Gemeinden Kantonsbeiträge für schulergänzende Tagesstrukturen be­an­tragen. Die in der Ver­ordnung festgelegten Pauschalen werden pro Kind, Betreu­ungsmodul und Tag quar­talsweise ausbezahlt. 

Neues Medien- und Informatikkonzept für die Primar- und Sekundarstufe I

Medienkompetenz ist in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem zentralen In­halt der Schule geworden. Im Lehrplan 21 wird neu das Fach "Medien und Informa­tik" ausgewiesen und in allen Fachbereichen finden sich entsprechende Querverwei­se zu dieser Thematik. Die Abteilung Schulentwicklung und Aufsicht hat das Konzept überarbeitet und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Erfahrungen mit dem Pi­lotversuch "Tabletschule Hallau" wie auch Innovationen aus anderen Kantonen bilde­ten die Grundlagen für diese Arbeit. Ein zentrales Anliegen ist es gezielt und ver­mehrt mobile Geräte in den Einsatz zu bringen. Nach einer Einführungsphase von sechs Jahren soll jedem Schüler und jeder Schülerin ab der 5. Klasse ein entspre­chendes Gerät als persönliches Werk­zeug und Arbeitsinstrument zur Verfügung stehen. Damit der angestrebte Mehr­wert im Unterricht zum Tragen kommt, sollen die Lehrpersonen flächendeckend und obligatorisch weitergebildet und die Schulen mit sogenannten Pädagogischen ICT-Supportern (PICTS) unterstützt werden. 

Neue Stipendiengesetzgebung

Am 22. Januar 2018 beschloss der Kantonsrat den Beitritt zur Interkantonalen Ver­einbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat). Nachdem das fakultative Referendum ungenutzt verstrich, trat der Kanton Schaff­hausen dem Konkordat am 26. April 2018 als 19. Kanton bei. Die Übernahme der im Stipendienkonkordat festgelegten Mindeststandards in die kantonale Gesetzgebung erforderte eine Totalrevision des Dekrets über die Erteilung von Stipendien und Darlehen. Aufgrund des neuen Stipendiendekrets wurde auch eine Totalrevision der zugehörigen Verordnung notwendig.

Ziel der revidierten Stipendiengesetzgebung war einerseits die Einhaltung der im Stipendienkonkordat vorgegebenen Mindeststandards, um weiterhin in den Genuss der Bundessubventionen für Stipendien im Teritärbereich zu kommen. Andererseits beabsichtigt die Revision, welche den veränderten Bedingungen in Sachen Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten der heutigen Zeit Rechnung trägt, eine moderate Erhöhung des Stipendienvolumens. Der Kanton Schaffhausen soll sich im interkanto­nalen Vergleich in Richtung Schweizerisches Mittelfeld in Sachen Sti­pendienausgaben bewegen. Erste Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf das Schaffhauser Stipendienwesen sind im Abschnitt 2272 Stipendien und Darlehen ersichtlich. 

Personelle Veränderungen

Der Regierungsrat hat Dr. Kurt Schnepper zum neuen Leiter der Schulzahnklinik ernannt. 

Neue Rechtserlasse und Revisionen von Rechtserlassen aus dem Erziehungs-, Bildungs- und Kulturbereich

·        Änderung des Schulgesetzes

·        Änderung des Schuldekretes

·        Erlass eines Dekretes über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret)

·        Erlass einer Verordnung betreffend die Ausrichtung von Stipendien und Studien­darlehen (Stipendienverordnung)

·        Änderung der Verordnung über die ordentlichen Gebühren, Gebühren für zu­sätz­liche Angebote und Studiengelder an der Pädagogischen Hochschule Schaff­hau­sen

·        Erlass einer Verordnung betreffend die Schulgelder an gymnasialen Mittelschulen und Fach­mittelschulen

·        Erlass einer Verordnung betreffend die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an schulergänzende Tagesstrukturen (Tagesstrukturverordnung) 

Vorlagen an den Kantonsrat

·        Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat be­treffend Jahresbericht und Jahresrechnung 2017 der Schaffhauser Sonderschulen

·        Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen an den Kantonsrat be­treffend die Umsetzung der Motion "Stärkung der Unabhängigkeit des Erziehungsrates" 

Parlamentarische Vorstösse

Im Berichtsjahr sind im Zuständigkeitsbereich des Erziehungsdepartements neun Kleine An­fra­gen eingegangen, wovon sieben beantwortet wurden. Drei Postulate, die erst im November bzw. Dezember eingereicht wurden, waren am Ende des Berichts­jahres noch in Bearbeitung. Des Weiteren ist eine Motion, die ebenfalls noch hängig ist, eingereicht worden. Schliesslich wur­den zwei Interpellationen aus dem Vorjahr beantwortet. 

Erziehungsrat

·        Der Erziehungsrat führte seine Beratungen an insgesamt acht ordentlichen Sitzun­gen sowie zwei Klausurtagungen durch und setzte sich dabei unter anderem mit fol­genden Geschäften auseinander:

·        Lehrplan 21; wiederkehrendes Geschäft mit variablen Themen im Hinblick auf die Einführung auf Beginn des Schuljahres 2019/2020: u.a. Lektionentafel, Organi­sation Stundenplan und -richtlinien, Unterrichtsberechtigungen, Zyklen von Beurteilungen der Schülerinnen und Schüler, Teilpensenregelung, Lehrmittel­planung, Weiterbildung Lehrpersonen, Umsetzungskonzept, Zeugnisanpassung, formelle Auflösung der Steuergruppe.

·        Präsidentenkonferenz der Stufen- und Fachkonferenzen des Kantons Schaffhau­sen: Antrag auf Überarbeitung der Stundenplanregelung bezüglich Wahlfach­unterricht und Mittagszeiten (im Kontext Einführung neuer Lehrplan 21).

·        Unterrichtsberechtigung an der Sekundarstufe I; Äquivalenz von Lehrpersonen der Real- und Sekundarschule.

·        Erlass eines neuen Medien- und Informatikkonzeptes für die Primar- und Sekun­darstufe I im Kanton Schaffhausen 2018.

·        Genehmigung eines neuen Berufsauftrags für die Lehrpersonen der Kantons­schule.

·        Entwurf einer Antwort auf die Kleine Anfrage von Kantonsrat Mariano Fioretti betreffend «Hat der Regierungsrat im Schulzimmer den Rotstift angesetzt? (Kürzung Wahlfach Tastaturschreiben)».

·        Entwurf einer Antwort auf die Kleine Anfrage von Kantonsrat Dr. Raphaël Rohner betreffend «Abschaffung des Lateinunterrichts an der Sekundarstufe I: Sind die Würfel tat­sächlich schon gefallen?».

·        Entwurf einer Antwort auf die Kleine Anfrage von Kantonsrat Erwin Sutter betreffend «Abschaf­fung von Hausaufgaben in den städtischen Schulen?».

·        Entwurf einer Antwort auf die Kleine Anfrage von Kantonsrätin Franziska Brenn betreffend «Textilarbeit/Werken, auf Kosten von Informatik».

·        Fünf Gesuche betreffend Subventionierung von Schulbauten im Kanton Schaff­hausen.

·        Gesuch um Akteneinsicht von Claudio Kuster in der «Causa Alpenblick».

·        Verabschiedung eines Bericht und Antrags zuhanden des Regierungsrats betreffend Motion von Kantonsrat Jürg Tanner bezüglich «Stärkung der Unab­hängigkeit des Erziehungsrats».

·        EDK-Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschul­zuganges mit der gymnasialen Maturität:

·        Umsetzung der basalen fachlichen Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit in Mathematik und Erstsprache

·        Unterstützung der Schulen beim gemeinsamen Prüfen

·        Verbesserung des Überganges Gymnasium – Universität

·        Verbesserung der Studien- und Laufbahnberatung am Gymnasium

·        Rücktritte, Ersatz- und Ergänzungswahlen in zwei durch den Erziehungsrat eingesetzten Kommissionen.

·        Hochschulgesetzgebung Kanton Schaffhausen; Stellungnahme des Erziehungs­rats zuhanden der Vernehmlassung sowie Information über die Ergebnisse der Rückmeldungen.

·        Lektionentafel für den Kindergarten; Einbau einer Entlastung der Klassenlehr­personen am Kindergarten und neue Lektionentafel für den Kindergarten.

·        Schulergänzende Tagesstrukturen; Verabschiedung einer Verordnung zuhanden des Regierungsrats.

·        Neuausrichtung DaZ (Deutsch als Zweitsprache):

·        Genehmigung neue DaZ-Richtlinien

·        Genehmigung neues Aus- und Weiterbildungskonzept DaZ

·        Antrag Lehrmittelkommission betreffend neues stufenübergreifendes Franzö­sisch­lehrmittel.

·        Privater Unterricht; Festlegung von Eckwerten, Auftragserteilung zur Ausarbei­tung von entsprechend angepassten Gesetzesgrundlagen.

·        Diverse Gesuche zu privaten Schulungen von Schülerinnen und Schülern.

·        Drei Anträge um vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht.

·        Behandlung von diversen Rechtsmittelfällen. 

Revisionen von erziehungsrätlichen Verordnungen

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrats betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen des Kantons Schaffhausen

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrats über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I

·        Änderung der Verordnung des Erziehungsrats über die Sonderklassen 

lp21 sh kind

Stand Dezember 2019