Aktuelles / Notizen

01.11.2010

Ein NEIN zur Volksinitiative „Schaffhausen ohne HarmoS“


Haltung des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen zur Volksinitiative "Schaffhausen ohne HarmoS" (Austritt aus dem HarmoS-Konkordat)

 

Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative „Schaffhausen ohne HarmoS“ ab. Folgende Gründe stehen dabei für ihn im Vordergrund: Mit dem HarmoS-Konkordat werden die Mobilitätshindernisse für Familien mit Kindern bei einem Umzug in einen anderen Kanton endlich abgebaut. Gemeinsam erarbeitete Lehrpläne und Lehrmittel stehen den Lehrpersonen für einen optimalen Unterricht zur Verfügung; die kantonalen Eigenheiten im Schulwesen bleiben gewahrt. Die Verwaltung wird effizienter und kostengünstiger aufgrund einer engeren Zusammenarbeit unter den Kantonen. Die Vorgaben von HarmoS sind bei uns zu einem grossen Teil längst umgesetzt. Bereits heute besuchen die Kinder zwei Jahre den Kindergarten. Blockzeiten sind seit mehreren Jahren eingeführt und haben sich bewährt. Tagesstrukturen sind bedarfsgerecht auszugestaltende Angebote, deren Nutzung freiwillig und kostenpflichtig ist. HarmoS hat zudem nichts mit der Einführung von geleiteten Schulen zu tun und schreibt auch nicht das sogenannt integrative Schulmodell vor. Schliesslich bleiben auch mit HarmoS die Schulen wo sie sind, nämlich in den Dörfern. Es besteht daher für den Kanton Schaffhausen kein einziger stichhaltiger Grund, sich aus dem Konkordat zu verabschieden.  

Schaffhausen ist als erster Kanton am 27. Oktober 2007 dem HarmoS-Konkordat beigetreten. Der Beitritt war in allen Parteien unbestritten und der Kantonsrat hatte dem Beitritt ohne Gegenstimme zugestimmt. Die Initiative verlangt nun den Wieder-Austritt aus dem Konkordat.  Der Regierungsrat und der Kantonsrat lehnen dieses Ansinnen klar ab, da sich seit dem Beitrittsentscheid sachlich nichts verändert hat.  

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 21. Mai 2006 mit einem klaren Ja-Stimmen-Anteil von 86 % und mit deutlichen Mehrheiten in allen Kantonen die Bildungsverfassung angenommen. Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung verlangt, dass die Kantone das Schulwesen im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen harmonisieren. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat in Erfüllung dieses Verfassungsauftrages das HarmoS-Konkordat geschaffen. Die Schulhoheit der Kantone wird mit HarmoS nicht in Frage gestellt; sie gehört auch in Zukunft zum Kernbereich der kantonalen Autonomie. Unsere Gesellschaft hat sich jedoch weiter entwickelt. Aufgrund der wachsenden Mobilität der Bevölkerung ist die Forderung nach einer Koordination und Harmonisierung der 26 teilweise unterschiedlichen Schulsysteme entstanden, sind diese doch zu einer eigentlichen Herausforderung für Familien bei einer Wohnsitznahme in einem anderen Kanton geworden. 

Mit HarmoS werden nun die Strukturen, Ziele und Übergänge innerhalb der Volksschule der Schweizer Kantone so ausgestaltet, dass ein Kantonswechsel für Schülerinnen und Schüler aller Stufen künftig leicht zu bewältigen sein wird. Das ist der Kernpunkt von HarmoS – nicht mehr und nicht weniger. HarmoS soll aber auch zu einer Verbesserung der Qualität von Schule und Unterricht führen. Die gemeinsame Erarbeitung von Lehrplänen und zeitgemässen Lehrmitteln stehen hier im Mittelpunkt. Die in den Bildungsverwaltungen aller Kantone vorhandenen fachlichen Ressourcen und Kompetenzen sollen künftig näher zusammengeführt werden. Damit werden neben den inhaltlichen Vorteilen deutliche Kosteneinsparungen erzielt. Gerade für Schaffhausen eröffnet diese Zusammenarbeit Perspektiven, die es zu nutzen gilt und woraus wir einen direkten Vorteil für unsere Schulen ableiten können. HarmoS kann als echte Chance zur Partizipation genutzt werden, denn das Konkordat ist nicht nur bildungspolitisch, sondern ebenso gesellschafts- und wirtschaftspolitisch von grösster Bedeutung für unseren Kanton. 

Im Übrigen hat Schaffhausen seine Hausaufgaben in den letzten Jahren gemacht: Die Vorgaben von HarmoS sind bei uns zu einem grossen Teil längst Realität. Die noch vorzunehmenden Änderungen sind geringfügig. So werden beispielsweise bereits jetzt zwei Jahre Kindergarten angeboten und von rund 98 Prozent der Kinder nach vollendetem 4. Lebensjahr besucht. Blockzeiten sind seit mehreren Jahren eingeführt und haben sich bewährt. Tagesstrukturen sind bedarfsgerecht auszugestaltende Angebote, deren Nutzung freiwillig und kostenpflichtig ist. HarmoS hat zudem nichts mit der Einführung von geleiteten Schulen zu tun und schreibt auch nicht das sogenannt integrative Schulmodell vor. 

Nach den Ende September 2010 erfolgten Beitrittsentscheiden der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft haben 22 Kantone ihre Beitrittsverfahren zum HarmoS-Konkordat abgeschlossen. Zugestimmt haben bisher 15 Kantone; sie repräsentieren zusammen 76,3 % der Wohnbevölkerung. Nur sieben Kantone mit einem Wohnbevölkerungsanteil von 13,5 % haben einen Beitritt abgelehnt. Schaffhausen wäre der erste Kanton, der nach seinem Beitritt wieder austreten würde. Abgesehen davon, dass ein Austritt bildungspolitisch falsch ist, wäre dies nicht mit einer soliden Politik zu vereinbaren und würde zudem von der übrigen Schweiz als völlig falsches Signal verstanden werden. Das HarmoS-Konkordat ist nämlich ein gutes Beispiel des gelebten Föderalismus, wo auch kleine Kantone bei der Lösung wichtiger politischer Fragestellungen gleichberechtigt mitwirken und mitgestalten können. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen daher den Schaffhauser Stimmberechtigten, die Volksinitiative "Schaffhausen ohne HarmoS" abzulehnen. 

Regierungsrat des Kantons Schaffhausen:
Christian Amsler, Vorsteher des Erziehungsdepartementes