Aktuelles / Notizen

06.05.2014

Entlastungsprogramm 2014


Entlastungsziel von 40 Mio. Franken

Der von der BAK Basel Economics AG erstellte Bericht über den Vergleich der staatlichen Ausgaben des Kantons und der Gemeinden mit anderen Kantonen wurde in den vergangenen Wochen einer internen Plausibilisierung unterzogen. Dabei ergaben sich bei der Zuordnung innerhalb einzelner Aufgabenfelder Verschiebungen, die Fallhäufigkeiten wurde teilweise überarbeitet und damit die grundsätzlich nicht beeinflussbaren Strukturkosten erhöht. Dies führt insgesamt zu geringeren Kostenunterschieden im Vergleich mit anderen Kantonen. Das sogenannte Fallkostendifferenzial reduziert sich von ursprünglich 106,0 Mio. Franken auf neu 89,3 Mio. Franken, wobei sich der Kantonsanteil auf 64% beläuft. Zusätzlich waren die Sonderfaktoren im Vergleichsjahr 2011 und die Auswirkungen von ESH3 zu berücksichtigen. Das Differenzial sollte ausreichen, um das Entlastungsziel des Kantons von 40 Mio. Franken zu erreichen. In einem nächsten Schritt haben die Departemente entsprechende Entlastungsmassnahmen auszuarbeiten.

Ergebnisse der BAKBASEL
Im September letzten Jahres beauftragte der Regierungsrat die BAKBASEL Economics AG (BAKBASEL), die Staatsausgaben von Kanton und Gemeinden mit denjenigen einer Gruppe vergleichbarer Kantone (Peergroup) zu vergleichen (sog. Benchmarking). Mit Bericht vom 19. Februar 2014 legte BAKBASEL die Ergebnisse ihrer Studie vor. In der Folge wurden die Zahlen des Berichtes innerhalb der Verwaltung plausibilisiert, resp. nachvollzogen und kontrolliert. Der Kanton Schaffhausen und seine Gemeinden weisen gegenüber der Peergroup ein Kostendifferenzial von 89.3 Mio. Franken aus. Dieser Betrag entspricht der Summe des Nettoaufwandes, der das Durchschnittsniveau der Vergleichskantone von 100% übersteigt. Dieses Differenzial stellt explizit kein Sparpotenzial dar, sondern deckt lediglich auf, in welchen Bereichen die Leistungen des Kantons Schaffhausen und seiner Gemeinden grösser sind und damit höhere Fallkosten aufweisen als vergleichbare andere Kantone.

Ermittlung des tatsächlichen Entlastungspotenzials
Die Studie der BAKBASEL stützte sich auf die aktuellsten, im Zeitpunkt der Untersuchung zur Verfügung stehenden Datengrundlagen aus dem Jahr 2011. Um die echten Kostendifferentiale für die Nettoausgaben des Kantons berechnen zu können, war es notwendig, pro Aufgabenfeld verwaltungsintern die im Jahr 2011 angefallenen Sonderfaktoren von den effektiven Nettoausgaben 2011 in Abzug zu bringen. Ebenso waren die Auswirkungen von ESH3 seit 2012 bis 2016 zu berücksichtigen.

Es zeigte sich, dass das von BAKBASEL ermittelte und jetzt bereinigte Kostendifferenzial ausreichen sollte, um das strukturelle Defizit des Kantons und damit das Entlastungsziel der Regierung im Umfang von 40 Mio. Franken bis 2017 zu decken. Der Regierungsrat beauftragte daher die Departemente mit der Ausarbeitung von möglichen Entlastungsmassnahmen in entsprechender Höhe bis August 2014.

Verzicht auf betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Nachdem ein hinreichendes Sparpotenzial vorhanden ist, erscheint die Durchführung von zusätzlich parallel durchzuführenden betriebswirtschaftlichen Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht prioritär. Der für Beschluss und Umsetzung von betriebswirtschaftlichen Untersuchungen zuständige Projektausschuss entschied daher, einstweilen auf diesbezügliche Prüfungen zu verzichten.

Auswirkungen auf die Gemeinden
Kanton und Gemeinden sind eng miteinander verflochten: Eine isolierte Betrachtung der Kantonsfinanzen ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Die Gemeinden sollen durch das Entlastungsprogramm 2014 grundsätzlich finanziell nicht belastet werden. Hingegen soll auch vermieden werden, dass allfällige Entlastungen den Gemeinden Vorteile zulasten der Kantonsrechnung verschaffen. Der Regierungsrat beschloss daher, allfällige durch Entlastungsmassnahmen resultierende Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen der Gemeinden zu kompensieren. So soll sichergestellt werden, dass das Entlastungsprogramm 2014 die Kantonsfinanzen entlastet und gleichzeitig für die Gemeinden haushaltneutral umgesetzt wird.

Keine pauschalen Personalmassnahmen
Der Regierungsrat beschloss, auf pauschale Personalmassnahmen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2014 zu verzichten, da dieses Potential im Rahmen von ESH3 und dem Budget 2014 weitestgehend ausgeschöpft wurde. Dessen ungeachtet wird – vor dem Hintergrund des hohen Entlastungsziels – ein Personalabbau wahrscheinlich. Aus diesem Grund beauftragte die Regierung das Finanzdepartement, in Zusammenarbeit mit den Personalverbänden einen Sozialplan auszuarbeiten. Der Sozialplan wird zusammen mit den ausgearbeiteten Entlastungsmassnahmen im Herbst 2014 vorgelegt. Der Regierungsrat wird alles daran setzen, die Massnahmen sozialverträglich zu gestalten und umzusetzen.

Weiteres Vorgehen
Den Departementen kommt in den nächsten Monaten die Aufgabe zu, Entlastungsmassnahmen in der Höhe von insgesamt 40 Mio. Franken auszuarbeiten. Diese Arbeiten werden in ein Massnahmenpaket münden und sollen Ende September 2014 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet werden. Es ist davon auszugehen, dass die ersten Entlastungen bereits im Jahr 2015 Wirkung zeigen werden. Bis Ende Januar 2015 werden die detaillierten Gesetzesvorlagen zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

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