Aktuelles / Notizen

20.01.2016

Abstimmungsempfehlung RR


Strukturreform

Der Schaffhauser Regierungsrat zum Grundsatzbeschluss zum Verfahren zur Reorganisation des Kantons Schaffhausen und seiner Gemeinden

JA für eine Überprüfung der Strukturen

Nach Auffassung des Kantonsrates und des Regierungsrates besteht im Kanton Schaffhausen Handlungsbedarf für eine Strukturreform. Am 28. Februar 2016 können die Stimmberechtigten darüber entscheiden, ob im Kanton Schaffhausen ein Strukturreformprojekt an die Hand genommen werden soll oder nicht. Dabei geht es bei der Abstimmungsvorlage nicht um die Frage, ob die Gemeinden im Kanton Schaffhausen abgeschafft oder gar „plattgewalzt" werden sollen und es geht auch nicht um die Frage, ob Zwangsfusionen eingeführt werden sollen oder nicht.

Es geht einzig und allein um die Grundsatzfrage, ob im Kanton Schaffhausen ein Projekt zur Reform der Strukturen angegangen werden soll und wenn ja, in welche Richtung das Reformprojekt gehen soll. Es wird nicht über eine konkrete Strukturreform abgestimmt. Die Stimmberechtigten können dabei über zwei Varianten entscheiden. Wird einer der beiden Varianten zugestimmt, wird zuhanden des Kantonsrates eine konkrete Reformvorlage ausgearbeitet über die dann in einem zweiten Schritt – frühestens 2019 – eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Erst dann würden also konkrete Reformentscheide gefällt.

Bei Zustimmung zur ersten Variante wird eine Vorlage erarbeitet, bei der die Anzahl der Gemeinden deutlich verringert wird. Die genaue Zahl lässt sich jetzt noch nicht beziffern. Von den heute 26 Gemeinden umfassen mehr als die Hälfte weniger als 1000 Einwohnerinnen und Einwohner. Wichtige Aufgaben können – insbesondere von Klein- und Kleinstgemeinden – kaum mehr selbst erbracht werden, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden. Es bestehen heute 21 Zweckverbände und über 200 Zusammenarbeitsverträge, diese verschlechtern die direkte Mitsprache der Betroffenen. Kleine Gemeinden haben zudem oft Mühe mit der Besetzung der Behörden. Die optimale Grösse einer Gemeinde hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere auch davon, welche Aufgaben zu erbringen sind. Deshalb kommt bei der Ausarbeitung auch dieser Variante der künftigen Aufgabenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden eine entscheidende Bedeutung zu.

Bei Zustimmung zur zweiten Variante wird eine Vorlage erarbeitet, wonach künftig die Gemeinden als politische Gemeinden aufgehoben sind und deren Aufgaben durch den Kanton wahrgenommen werden. Damit können Doppelspurigkeiten abgebaut werden und die Dienstleistungen werden künftig über den ganzen Kanton gesehen auf gleich hoher Qualität angeboten. Der Einfluss der Stimmbevölkerung auf die Gesetzgebung ist auch bei dieser Variante nach wie vor gewährleistet. Auch die Dienstleistungen des Staates werden weiterhin im bisherigen Umfang erbracht. Die Variante "Aufhebung der Gemeinden – eine kantonale Verwaltung" erscheint auf den ersten Blick ungewöhnlich, jedoch ist die Umsetzung rechtlich zulässig. Die Kantone trifft keine Pflicht, ihr Gebiet in Gemeinden zu gliedern.

Beide vom Kantonsrat den Stimmberechtigten unterbreiteten Varianten stehen für eine zeitgemässe und zukunftstaugliche Gliederung des Kantons. Dies ist Voraussetzung für bürgerfreundliche, kompetente und kostengünstige Dienstleistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons.

Der Regierungsrat erachtet beide Modelle als umsetzbar und verzichtet deshalb auf eine Favorisierung einer der beiden Varianten. Daher empfehle ich Ihnen im Namen des Regierungsrates, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, einer der beiden Varianten zuzustimmen und dadurch ein für den Kanton wegweisendes Reformprojekt auszulösen.