Aktuelles / Notizen

16.06.2016

5 x JA, Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates


zu den 5 Vorlagen am 3. Juli

5 x JA zu dringend benötigten Entlastungsmassnahmen - 5 Vorlagen aus dem Entlastungsprogramm 2014 (EP2014)

Der Kanton Schaffhausen muss den Staatshaushalt entlasten. Die Kantonsverfassung verlangt einen mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt. Die zunehmende Verschuldung ist dem Kanton Schaffhausen nicht gestattet. Die fünf Vorlagen aus dem Entlastungsprogramm 2014 (EP2014) sind zentrale Bausteine, um den Kantonshaushalt nachhaltig zurück in die schwarzen Zahlen zu führen. Sie werden die Kantonskasse jährlich um 5,2 Mio. Franken entlasten.

Ab dem Jahr 2010 genügten die jährlichen Einnahmen des Kantons nicht mehr, um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein erstes Sparprogramm (ESH3) führte wohl zu Einsparungen von knapp 20 Mio. Franken, im zusätzlich verschlechterten Finanzumfeld reichten diese Einsparungen aber zur Sanierung nicht aus. Es entstand ein strukturelles Defizit von 40 Mio. Franken pro Jahr. Um der zunehmenden Verschuldung wirksam entgegen zu wirken, legte der Regierungsrat dem Kantonsrat im September 2014 ein Paket mit 122 Entlastungsmassnahmen vor.

Viele der Entlastungsmassnahmen sind zwischenzeitlich beschlossen und werden umgesetzt. Ein finanziell gesunder Kantonshaushalt ist damit aber noch nicht garantiert. Das strukturelle Defizit ist erst gut zur Hälfte behoben und die Schulden des Kantons belaufen sich auf insgesamt 140 Mio. Franken. Zusätzliche Einsparungen und Mehreinnahmen sind dringend notwendig.

Am 3. Juli 2016 ist über fünf Entlastungsmassnahmen im Umfang von 5,2 Mio. Franken beim Kanton und von 6,1 Mio. Franken bei den Gemeinden zu entscheiden. Der Hauptteil betrifft die Revision des Krankenversicherungsgesetzes zur Reduktion der Prämienverbilligung, die Senkung des Divisors beim Ehepaarsplitting sowie die höhere Besteuerung von Kapitalabfindungen. Die beiden weiteren Änderungen versprechen tiefere Aufwendungen im Bereich der Übergangspflege sowie für die Freifächer an der Kantonsschule. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass niemand gerne Leistungskürzungen oder zusätzliche Steuerbelastungen hinnimmt. Die fünf zur Abstimmung stehenden Entlastungsmassnahmen sind aber nach Auffassung des Regierungsrates und des Kantonsrates zielführender, als eine Steuerfusserhöhung zu beantragen. Zum Wohle des Kantons empfiehlt er Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ihn in seiner Haltung zu unterstützen und fünf Mal JA zu den dringend benötigten Entlastungsmassnahmen zu sagen.

Schaffhausen, 16. Juni 2016     Dr. Reto Dubach, Regierungspräsident