Aktuelles / Notizen

03.05.2017

Sitzung des Erziehungsrates


Medienmitteilung

Der Erziehungsrat tagte unter dem Vorsitz von Regierungsrat Christian Amsler zum dritten Mal in der angebrochenen Legislatur. An seiner ordentlichen Sitzung 3/2017 hat sich der Rat insbesondere mit den folgenden Bildungsgeschäften aus der Volksschule befasst.

Der Bericht der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) zur Umsetzung der erziehungsrätlichen Richtlinien zum DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache) aus dem Jahre 2011, die auf das Schuljahr 2012/2013 in Kraft gesetzt wurden, wurde zur Kenntnis genommen. Die Fachpersonen der HfH werteten für ihren Bericht im Auftrag des Erziehungsrates die vorhandenen Unterlagen sowie Richtlinien und organisatorische Aspekte aus, analysierten eine Onlinebefragung, führten Interviews und besuchten den DaZ-Unterricht an unterschiedlichen Stufen in verschiedenen Schulen. Diese Arbeit begann im Oktober 2016 und dauerte bis heute. Der Erziehungsrat wurde durch die Fachpersonen der HfH in den Bericht und die Ergebnisse eingeführt. Mit der Auswertung des Berichts und der Klärung von Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft wird sich der Erziehungsrat an einer der kommenden Sitzungen befassen. Insbesondere die Adressaten in der Schule werden darüber detailliert informiert.

Im Weiteren befasste sich der Erziehungsrat mit der geplanten Anpassung der Promotionsordnung, insbesondere mit dem Einstieg in die Sekundarstufe I und einer besseren Durchlässigkeit zwischen Sekundarschule und Realschule. Ein entsprechender Antrag zur Optimierung der Promotionsordnung wurde durch die Stufenkonferenzen beim Erziehungsdepartement ein­gereicht. Eine mögliche Neuregelung könnte frühestens an der Juli-Sitzung des Erziehungsrates verabschiedet und auf Schuljahr 2018/2019 umgesetzt werden.

Ein weiteres Traktandum war die Umsetzung des LP21 Kanton Schaffhausen bezüglich Koordination des Überganges zwischen Kindergarten und Primarschule. Sogenannte Orientierungspunkte im Lehrplan sollen helfen, den Übertritt für die Schülerinnen und Schüler möglichst harmonisch zu gestalten.

Der Erziehungsrat thematisierte im Weiteren seine Haltung zur Interpellation von Kantonsrat Walter Hotz Nr. 2/2017 zur "Causa Stadtschulrat" zuhanden des Regierungsrates. Der Erziehungsrat wiederholt an dieser Stelle, dass auf der Basis der aktuell vorliegenden Informationen ein aufsichtsrechtliches Eingreifen nicht angezeigt ist und für den Rat kein unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf besteht. Ein solcher ist in der Regel dann ausgewiesen, wenn Behörden mit der Bewältigung einer länger andauernden Krise offensichtlich überfordert sind. Dies stellt der Erziehungsrat in der vorliegenden Situation nicht fest.

Nach Aussage der Schulinspektoren findet die Schule in der Stadt Schaffhausen trotz einzelner Vorkommnisse in angemessener und geregelter Art und Weise statt. Der Erziehungsrat geht von Einzelfällen aus und sieht im Moment keinen bedrohlichen Trend. Der Stadtschulrat ist grundsätzlich funktions- und handlungsfähig. Die nötige Klärungsarbeit wurde nach Absprache des Stadtrates und des Stadtschulrates in Angriff genommen. Der Erziehungsrat geht davon aus, dass aus den Erkenntnissen der Abklärung – soweit angezeigt – die nötigen Lehren gezogen werden.

Wichtig erscheint dem Rat auch mitzuteilen, dass er das Thema Radikalisierung sehr ernst nimmt. Entsprechende Abklärungen zu zusätzlichem Handlungsbedarf im Kanton Schaffhausen hat der Regierungsrat aktuell in Auftrag gegeben. Im Kontext Volksschule kann das Erziehungsdepartement den Schulbehörden mit der Kriseninterventionsgruppe für die Schulen (KIG) ein professionelles Beratungs- und Unterstützungsorgan zur Verfügung stellen. Die KIG koordiniert Unterstützungsleistungen von Polizei, Jugendanwaltschaft, schulischem Sozialdienst, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Schulpsychologen etc. in sehr schwierigen Situationen und Krisen.