Aktuelles / Notizen

29.03.2011

Kultur im Kanton Schaffhausen


Facts & Figures zur Schaffhauser Kultur

Kultur bewegt - uns alle in die Zukunft 

Kultur bewegt - uns alle in die Zukunft: unter diesem Motto steht die Umsetzung der Strategie zur Kulturförderung des Kantons Schaffhausen. Mit dem Abschluss der Arbeiten an der Strategie zur Kulturförderung konnte ein weiterer Meilenstein in der Ausgestaltung der kantonalen Kulturpolitik erreicht werden. Die Strategie zur Kulturförderung ist jetzt in der Umsetzungsphase. 

Der Kanton Schaffhausen verfügt über ein vielfältiges, anregendes und breites Kulturschaffen. Dieses angemessen zu fördern ist die Aufgabe der Fachstelle für Kulturfragen im Erziehungsdepartement. 2002 erhielt der Kanton Schaffhausen in der neuen Verfassung einen Kulturartikel (SHR 101.000, Art. 91). In Umsetzung dieses Kulturartikels erliess der Kantonsrat im Jahr 2006 ein Kulturgesetz (SHR 441.100), das im gleichen Jahr durch eine Ausführungsverordnung ergänzt wurde (SHR 441.101). Damit verfügt der Kanton über eine zeitgemässe rechtliche Grundlage zur Ausgestaltung seiner Kulturpolitik. Dies ist umso wichtiger, weil in der Schweiz die Kulturpolitik in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Der Bund hat lediglich sehr eingeschränkte, auf gesamtschweizerische Aspekte ausgerichtete Kompetenzen.  

Bei der Erarbeitung der Strategie zur Kulturförderung wurde die bisherige Förderstruktur einer Analyse unterzogen, um die zukünftige Entwicklung und die Schwerpunkte auf der strategischen Ebene festzulegen.  

Die kantonale Kulturpolitik umfasst im Wesentlichen vier Säulen: die Projektbeiträge, die Leistungsvereinbarungen, die Beiträge an professionelle Kulturschaffende und die Kunstankäufe. Die Massnahmen greifen ineinander und bauen aufeinander auf. Die Projektbeiträge, die meist zwischen 1000 und 2000 Franken liegen, werden in der Fachstelle für Kulturfragen bearbeitet, und der zuständige Departementschef entscheidet auf Antrag der Fachstelle für Kulturfragen. Bei den Projektbeiträgen steht vor allem die Förderbreite im Zentrum, die neben professionellen Kulturschaffenden auch das ehrenamtliche Kulturengagement im Kanton Schaffhausen unterstützt. Die Leistungsvereinbarungen, die der Kanton derzeit mit verschiedenen kulturellen Institutionen hat, werden nach der Verhandlung vom Regierungsrat genehmigt. Die Beiträge an professionelle Kulturschaffende bestehen aus den Förderbeiträgen und Atelierstipendien, die von einem siebenköpfigen Kuratorium vergeben werden. Vier Mitglieder sind externe Fachexperten, wovon gegenwärtig übrigens drei Frauen sind, die nicht im Kanton wohnen. Die anderen sind delegierte des Staates; eine Vertretung des Kantons, allerdings nicht der Leiter der Fachstelle für Kulturfragen, eine Vertretung der Stadt Schaffhausen und eine Vertretung der Stadt Stein am Rhein. Dabei können die vier Fachexperten lediglich für zwei Amtszeiten, also zweimal vier Jahre, dem Kuratorium angehören, damit eine permanente Erneuerung sichergestellt werden kann und somit andere Kunstformen oder neue Entwicklungen eine Chance bekommen. Das Kuratorium ist in der Festlegung der Vergabesumme frei, darf aber nur Einzelbeiträge vergeben, die nicht unter 15'000 Franken liegen. Die in der Strategie zur Kulturförderung empfohlene gezielte Erhöhung der Vergabesumme von 50'000 Franken auf 70'000 Franken ist bereits umgesetzt. Damit stehen ab diesem Jahr insgesamt jährlich 110'000 Franken zur Vergabe zur Verfügung, da sich die Stadt Schaffhausen mit 40'000 Franken beteiligt. Das Atelierstipendium wird für jeweils sechs Monate vergeben. Dafür stehen in Berlin mit Blick auf die Spree ein Atelierraum und eine dazu gehörende Wohnung zur Verfügung. Die Kunstankäufe schliesslich werden von der Fachstelle für Kulturfragen koordiniert. 

Die Strategie zur Kulturförderung betont die Bedeutung der Aktivitäten zur Kulturvermittlung. Entsprechend konnte mit der Erhöhung der Summe zur Unterstützung von Projekten aus dem Bereich der Kulturvermittlung eine weitere Empfehlung der Strategie zur Kulturförderung bereits umgesetzt werden. In diesen Zusammenhang gehört auch die von der Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I unter dem Titel Kultur und Schule betreute Informationsplattform mit Angeboten im Bereich der Kulturvermittlung im Kanton Schaffhausen (www.schule.sh.ch). Die Vermittlung von kulturellen Werten und die Erleichterung des Zugangs zur Kultur wird in der Zukunft höhere Priorität erhalten. Wir laden alle Interessierten ein, der Fachstelle für Kulturfragen laufende und geplante Projekte zur Kulturvermittlung zu melden. 

Ob wir selber Kultur machen oder Kultur konsumieren, ob wir an Kultur interessiert sind oder nicht, Kultur ist immer auch Auseinandersetzung mit unserer Realität, Kultur macht uns zukunftstauglich. Kultur bewegt - uns alle in die Zukunft. 

Anm: Die Strategie zur Kulturförderung kann kostenlos bezogen werden unter der Adresse: kulturfoerderung@ktsh.ch

rechts: Regierungsrat Christian Amsler, zuständig für Kultur, Sport und Bildung
links: Dr. Roland E. Hofer, Beauftragter für Kultur SH und Präsident der Schweizerischen Konferenz der Kulturbeauftragten KBK