Aktuelles / Notizen

05.07.2011

Sofortmassnahmen zur Attraktivierung des Lehrberufes


Erste Massnahmen verabschiedet

Der Regierungsrat hat zur weiteren Attraktivierung des Lehrberufes im Kanton Schaffhausen vier kurzfristig realisierbare, kostenneutrale Sofortmassnahmen bewilligt. Damit wird ein erster Schritt zur Attraktivierung des Lehrberufes und zur Sicherung der lückenlosen Besetzung der Lehrerstellen im Kanton Schaffhausen gemacht. 

Neu sollen die Anstellungsverträge für Lehrpersonen unbefristet abgeschlossen werden. Dies führt zu einer einheitlichen und übersichtlichen Rechtssituation und einer deutlichen Vereinfachung der Personal-Administration. Gleichzeitig werden die Kündigungsfristen vereinheitlicht: Neu können Arbeitsverhältnisse mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Semesters gekündigt werden. Dies stellt eine arbeitsrechtliche Besserstellung der Lehrpersonen dar. 

Weiter werden künftig sämtliche kantonalen Lehrdiplome im Kanton Schaffhausen anerkannt. Die Regelung gilt auch für Lehrpersonen aus dem deutschsprachigen Ausland. Diese Massnahme wirkt rasch, da diese Lehrpersonen bei einer Anstellung keine Reduktion des für sie geltenden Besoldungsansatzes mehr haben werden. Zudem werden neu Erleichterungen bei der Berechtigung zum Erteilen von Fachunterricht gewährt: An den Volksschulen gelten befristet kantonale Regelungen für die Anerkennung der Lehrdiplome und damit für die Anstellung ohne Reduktion des Besoldungsansatzes bei der Einstufung in bestimmten Fächern. Schliesslich werden beschleunigte Ausbildungsgänge und vorgezogene Einsatzmöglichkeiten konzipiert. Dadurch können Lehrpersonen rascher verfügbar sein. Im Vordergrund stehen dabei eine Verkürzung der Ausbildungsdauer oder Varianten mit einer berufsbegleitenden Ausbildung bzw. Nachqualifikation. Diese drei Massnahmen werden auf zwei Jahre befristet. 

Der Kanton Schaffhausen ist zwar bisher aufgrund einer konsequenten Anstellungspolitik recht gut positioniert. Trotzdem ist gemäss Rückmeldungen der Schulbehörden in diesem Jahr der Aufwand für eine angemessene Stellenbesetzung beträchtlich gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese angespannte Lage auf dem Lehrpersonenstellenmarkt insbesondere auf der Sekundarstufe I weiter verschärfen wird. Hinzu kommt, dass andere Kantone bereits entsprechende Massnahmen ergriffen haben, so auch der Kanton Zürich mit einer Erhöhung der Einstiegslöhne. Dies bedeutet, dass neben den kostenneutralen Sofortmassnahmen grundsätzlich weitere Massnahmen mit mittel- und langfristigem Umsetzungshorizont nötig sein werden, um die Beschäftigungssituation an der Schaffhauser Schule in den nächsten Jahren stabil zu halten. Sämtliche weiteren vorgeschlagenen Massnahmen sind jedoch angesichts der aktuellen finanziellen Situation des Kantons Schaffhausen genau zu analysieren und ausgewogen zu bündeln. Dies gilt auch für die geplante zusätzliche Entlastung der Klassenlehrpersonen um eine Wochenlektion, die auch einen Bezug zur Neuformulierung des Berufsauftrages hat.