Aktuelles / Notizen

28.03.2014

Zu Erasmus+ und Horizon 2020


Erklärung der EDK

Erklärung der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zur Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen für Studierendenaustausch und für Forschung/Innovation

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zeigt sich an ihrer Plenarversammlung vom 27. März 2014 in Bern erfreut darüber, dass der Bundesrat zügig Schritte eingeleitet hat mit dem Ziel, die Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen für Studierendenaustausch und für Forschung und Innovation weiterhin zu ermöglichen. Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren erachten es als wichtig,

• dass Schweizer Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin im Rahmen von Austauschprogrammen ins Ausland gehen können,

• dass im Rahmen dieser Austauschprogramme umgekehrt ausländische Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler in die Schweiz kommen können,

• dass Forschende von Schweizer Hochschulen – universitären Hochschulen und Fachhochschulen – weiterhin im Rahmen von erstklassigen Forschungsprojekten mit Forschenden anderer europäischer Hochschulen zusammenarbeiten können.

Nachdem die Mobilität von Studierenden und Lernenden in jahrelanger Aufbauarbeit erleichtert wurde, die Assoziierung an die Forschungsrahmenprojekte gelang und die Schweiz eine erfolgreiche Teilnehmerin wurde, hätte ein Ausschluss sowohl vom Austauschprogramm Erasmus+ als auch vom Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 gravierende Auswirkungen für den Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz. Die EDK will alles daran setzen, dass weder für junge Leute, die an Austauschprogrammen teilnehmen möchten, noch für Forschende Schaden entsteht und es nicht zu einer Isolation der Schweiz im europäischen Bildungs- und Hochschulraum kommt.

Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren rufen junge Leute, die sich für ein Austauschprogramm interessieren, Bildungsinstitutionen, die an solchen Programmen teilnehmen, und Forschende dazu auf, sich auf die laufenden Ausschreibungen zu melden, auch wenn die Modalitäten der Schweizer Beteiligung an den EUForschungs- und Bildungsprogrammen zurzeit noch nicht geklärt sind.

Sie unterstützen den Bundesrat in seinen Bemühungen um eine Beteiligung an Erasmus+ und Horizon 2020 und nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesrat sein Umsetzungskonzept für die nötigen Gesetzgebungsarbeiten bis Sommer 2014 vorlegen will.