Aktuelles / Notizen

15.12.2015

Vorlage an den Kantonsrat


zum Thema Schulleitung

Vorlage zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für geleitete Schulen - ohne Kostenfolgen für den Kanton

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur freiwilligen Ein- und Weiterführung von geleiteten Schulen auf kommunaler Ebene ohne Kostenfolge für den Kanton Schaffhausen. Hintergrund der Vorlage ist eine vom Kantonsrat im Dezember 2013 erheblich erklärte Motion von Kantonsrat Werner Schöni. Die Motion hat zum Ziel, dass Gemeinden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Schulwesen soweit sinnvoll den freiwillig eingeführten Schulleitern bzw. Schulleiterinnen zuweisen können. Dies soll ohne Kostenbeteiligung durch den Kanton möglich sein, indem die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Vorlage respektiert selbstverständlich den ablehnenden Entscheid der Schaffhauser Stimmberechtigten vom 11. März 2012 zur Einführung von flächendeckend geleiteten Schulen im Kanton Schaffhausen.

Mit Ausnahme der Stadt Schaffhausen haben in den letzten Jahren alle grösseren Gemeinden Schulleiter bzw. Schulleiterinnen angestellt. Die Anstellung und Finanzierung dieser Schulleiter bzw. Schulleiterinnen ist alleinige Sache der Gemeinden. Die aktuell kommunal angestellten Schulleiter bzw. Schulleiterinnen können sich mangels gesetzlicher Grundlage nicht vollumfänglich etablieren. Formelle Entscheide haben abschliessend die Schulbehörden zu treffen.

Nach Ansicht des Regierungsrates sind alle Schulangelegenheiten zwingend in einem vergleichbaren und rechtsgleichen System abzuhandeln. Gemeinden, die sich für Schulleiter bzw. Schulleiterinnen mit Kompetenzen entscheiden, werden automatisch bisherige Entscheidungskompetenzen der Schulbehörden zugunsten der Schulleiter bzw. Schulleiterinnen einschränken müs­sen. Den Gemeinden steht ein einheitlich und abschliessend definiertes "Paket an Kompetenzen und Aufgaben" zur Verfügung, welches auf den Schulleiter bzw. die Schulleiterin übertragen werden kann.

Der Regierungsrat erachtet in Übereinstimmung mit dem Erziehungsrat die Umsetzung der Motion Schöni als Schritt in Richtung Einführung von geleiteten Schulen. Dies sollte das Ziel bleiben, damit auch im Kanton Schaffhausen in Zukunft eine sinnvolle Weiterentwicklung der Volksschule möglich ist. Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden sind die letzten Kantone der Schweiz ohne Schulleitungen.

Die Vorlage hat keinerlei finanzielle Auswirkungen für den Kanton.