Aktuelles / Notizen

26.01.2016

JA zu einem Schaffhauser Spital


Abstimmung 28.2.2016

Klares Bekenntnis zur Zukunft des Kantonsspitals

Das Kantonsspital Schaffhausen ist - zusammen mit der niedergelassenen Ärzteschaft und anderen ambulanten Leistungserbringern - das eigentliche Rückgrat der Schaffhauser Gesundheitsversorgung. Zugleich ist es auch regionalwirtschaftlich sehr bedeutsam als grosser Arbeitgeber, als regelmässiger Kunde vieler Gewerbebetriebe und als wichtiges Element der Standortattraktivität. Die Erhaltung und längerfristige Sicherung des Spitals ist deshalb für den Kanton und seine Bevölkerung von allergrösster Bedeutung.

Seit 2012 gelten neue bundesrechtliche Regeln zur Spitalfinanzierung. Aus Sicht der Patientinnen und Patienten besteht nun eine weitgehende Wahlfreiheit zwischen allen zugelassenen Spitälern und Privatkliniken innerhalb und ausserhalb des Kantons, und die Kantone müssen sich ihrerseits nach einheitlichen Kriterien an den Behandlungskosten ihrer Einwohner in allen zugelassenen Spitälern beteiligen.

Die neuen Bundesvorgaben haben dazu geführt, dass sich das Kantonsspital Schaffhausen seit 2012 in einem zunehmend schärferen Wettbewerb gegenüber ausserkantonalen Spitälern und Privatkliniken behaupten muss. Die Zukunftsentwicklung des Spitals in diesem veränderten Umfeld setzt voraus, dass der Betrieb mit der nötigen Beweglichkeit geführt werden kann und dass auch die nötigen Investitionen zeitgerecht und flexibel geplant und realisiert werden können.

Bei den Gebäuden des Kantonsspitals besteht ein grosser baulicher Erneuerungsbedarf. In den kommenden Jahren müssen Ersatzinvestitionen in dreistelliger Millionenhöhe getätigt werden, um einen weiteren gedeihlichen Spitalbetrieb längerfristig zu ermöglichen und zu sichern. Vor dem Einstieg in das anstehende Grossprojekt ist es nötig, die Verantwortlichkeiten für die Projektierung und Finanzierung zwischen dem Kanton und den Spitälern, die seit 2006 als rechtlich eigenständiges Unternehmen organisiert sind, neu zu klären.

Mit der Revision des Spitalgesetzes, über die Ende Februar abgestimmt wird, werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen für eine Übertragung der Kantonsspital-Gebäude ins Eigentum der Spitäler. Die Änderung führt zu einer klareren Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den politischen Behörden und den betrieblichen Führungsorganen der Spitäler. Insbesondere müssen künftig die Spitäler selbst für den Unter­halt und die Erneuerung der Bauten aufkommen und dementsprechend - im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten - selbst über die Gestaltung und Etappierung der künftigen Investitionen entscheiden können. Gleichzeitig wird der Kanton von der Verpflichtung befreit, selbst für den baulichen Unterhalt und die anstehende Erneuerung des Kantonsspitals zu sorgen und die dafür nötigen Mittel zu beschaffen. Dieser Systemwechsel wurde in den meisten Kantonen in den letzten Jahren bereits vollzogen.

Als Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts stehen die Spitäler Schaffhausen auch nach der Übertragung der Gebäude zu 100 % im Eigentum des Kantons. Die Möglichkeiten des Regierungsrates und des Kantonsrates, das Leistungsangebot der Spitäler über die politisch definierten Leistungsaufträge zu steuern und die Oberaufsicht über die Be­triebsführung wahrzunehmen, bleiben damit weiterhin bestehen. Zudem wird auch die Vermögens­lage des Kantons unter dem Strich nicht verändert, da der Kanton alleiniger Besitzer der Spitäler ist und auch weiterhin bleiben wird.