Aktuelles / Notizen

12.06.2019

Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung


im Vorschulalter

Vorlage der Regierung zur "Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter"
Der Regierungsrat will die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter fördern. Das entsprechende Gesetz soll für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung sorgen. Die Regierung beantragt einen Rahmenkredit von 12 Mio. Franken für die Jahre 2020 bis 2028, finanziert über eine finanzpolitische Reserve in dieser Höhe, die aus dem Abschluss der Staatsrechnung 2018 gebildet werden soll. 

Seit Anfang 2019 unterstützt der Kanton die Gemeinden mit finanziellen Beiträgen für familien- und schulergänzende Tagesstrukturen ab dem Schuleintritt. Für Unterstützungsbeiträge im vorschulischen Bereich fehlt bisher eine gesetzliche Grundlage. Im Kanton Schaffhausen gibt es aktuell 29 Betreuungsinstitutionen für Kinder im Vorschulbereich. 

Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung haben diverse positive Effekte. Ausserfamiliäre Kinderbetreuungsplätze unterstützen die Familienfreundlichkeit und haben einen konkreten volkswirtschaftlichen und finanziellen Nutzen für eine Gemeinde respektive die Region (Standortattraktivität). Sie sind ausserdem ein wichtiges Argument bei der Wahl eines Firmenstandorts, da qualifizierte Arbeitskräfte oft auf entsprechende Angebote angewiesen sind (Wettbewerbsvorteil). Sie ermöglichen Eltern aller Einkommensklassen, ihre erworbenen beruflichen Qualifikationen zu erhalten und weiterzuentwickeln und helfen Familien, ihre Existenz besser zu sichern, da die Erziehungsberechtigten einer bezahlten Arbeit nachgehen können. 

Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist Teil der Demografiestrategie des Regierungsrates. Mit einer finanziellen Beteiligung durch den Kanton an die familienergänzende Kinderbetreuung sollen die externen Betreuungskosten für Eltern gesenkt werden, wenn sie ihre Kinder im Vorschulalter in die Obhut einer vom Kanton anerkannten Betreuungseinrichtung geben. Zur Finanzierung wurde dem Kantonsrat beantragt, mit dem Abschluss der Staatsrechnung 2018 eine finanzpolitische Reserve von 12 Mio. Franken zu schaffen. Gleichzeitig wird beim Bund ein Gesuch um zusätzliche Finanzhilfen für die ersten drei Jahre gestellt. Durch die Festsetzung eines Maximalbetrags pro Halbtag und Kind ist der Rahmenkredit so zu steuern, dass in der Regel jährlich rund 2 Mio. Franken an Subventionen ausbezahlt werden. 

Die Senkung der Betreuungskosten soll durch die Vergabe von Betreuungsgutschriften erreicht werden. In der Regel beträgt die Betreuungsgutschrift einen Viertel der Ausgaben der Erziehungsberechtigten für die Betreuungstarife.