Aktuelles / Notizen

21.10.2020

Ressourcensteuerung Schulen


Vernehmlassung

Vernehmlassung zur Ressourcensteuerung der Volksschule im Kanton Schaffhausen lanciert

Der Regierungsrat hat einen Bericht zur Neuausrichtung des Modells zur Mitfinanzierung der Volksschule durch den Kanton (Ressourcensteuerung) in die Vernehmlassung gegeben. Der Bericht enthält Eckwerte zu einem neuen Beitragsmodell zur Mitfinanzierung der Volksschule durch den Kanton. Hintergrund des Vernehmlassungsberichtes ist das vom Kantonsrat überwiesene Postulat «Ressourcensteuerung der Volksschule im Kanton Schaffhausen». 

Das Postulat verlangt eine Alternative zur bestehenden Mitfinanzierung der Volksschule durch den Kanton. Insbesondere soll dabei ein Steuereffekt entstehen, welcher die Gemeinden animiert, durch vermehrte Zusammenarbeit eine Optimierung der Klassenbewirtschaftung zu erzielen. Die im schweizweiten Vergleich tiefen kantonalen Durchschnitte der Klassengrössen sollen als Effekt leicht angehoben werden. Dadurch werden Mittel auf Kantons- und Gemeindeseite frei, welche wiederum in die Schule investiert werden können. Im Weiteren sollen für die Gemeinden der Gestaltungsspielraum bei der Organisation der Schule erhöht und die bestehende Autonomie erhalten bleiben. 

Tatsache ist, dass bei der Klassenbewirtschaftung an der Volksschule im Kanton Schaffhausen Handlungsbedarf besteht. Der Kanton Schaffhausen weist bei vergleichsweise durchschnittlichen Unterrichtszeiten an der Volksschu­le ein extrem tiefes Betreuungsverhältnis an allen Stufen auf. Es werden jährlich Millionenbeträge für die Bewirtschaftung von kleinen und kleinsten Klassen investiert, welche bei einer Optimierung respektive Verdichtung der Klassenorganisati­on eingespart und für die Finanzierung von attraktiven Rahmenbedingungen eingesetzt werden könnten. 

Die Mischfinanzierung der Volksschule durch Kanton und Gemeinden soll beibehalten werden. Die Organisation und Steuerung der Volksschule ist im Kanton Schaffhausen seit langer Zeit eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemein­den. 

Es werden folgende Haupt-Eckwerte vorgeschlagen:

·        Der Kanton beteiligt sich mit Pauschalen (Frankenbetrag) pro Schülerin bzw. Schüler an den Kosten des Regelbetriebs der Volksschule.

·        Die Schülerpauschalen werden für den Kindergarten (Schuljahre 1 und 2), für die Primarschu­le (Schuljahre 3 bis 8) und die Sekundarstufe I (Schuljahre 9 bis 11) separat berechnet. Die Pauschalen werden einmalig berechnet auf der Basis von zwei Bemessungsjahren.

·        Der bestehende Kostenteiler 41 % Kanton bzw. 59 % Gemeinde (Beteiligung an den Lehrpersonenbesoldungen) wird als Grundlage zur Berechnung der Schülerpauschalen verwendet.

·        Der Anteil fremdsprachiger Kinder einer Gemeinde soll die Beitragsleistung an die Gemeinden beeinflussen (Korrektur der Beiträge pro Gemeinde).

·        Die Gemeinden haben genügend Zeit, um sich auf das neue Beitragssys­tem vorzubereiten. Die Schülerpauschalen sollen auf längere Zeit eine verlässliche Planungsgrundlage bieten.

·        Die "Reinvestition der frei werdenden Mittel auf Kantonsseite" erfolgt in Form von einzelnen unabhängigen Vorlagen im Bildungsbereich an den Kantonsrat. 

Der Bericht wird bei Gemeinden, Parteien und Akteuren im Bereich der Volksschule in Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Dezember 2020. In der Folge werden die Rückmeldungen ausgewertet. Die definitive Gesetzesvorlage zur Ressourcensteuerung soll vom Regierungsrat im ersten Quartal 2021 zu Handen des Kantonsrates verabschiedet werden. 

Die Vernehmlassungsunterlagen werden auf der Website https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Erziehungsdepartement-6612932-DE.html aufgeschaltet.

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